18.04.2008 - 13:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Übergabe und Übernahme von Kleinbetrieben als ein Lebensabschnitt
Pressemitteilung von: Gesellschaft für Transfer immateriellen Vermögens e.V.PR Agentur: PINNOW & Partner GmbH
Warum Unternehmer für Nachfolgeregelungen Zeit und Entschlossenheit brauchen
Berlin, 18. April 2008. Im Kontext einer Nachfolgeregelung lässt sich ein kleines Unternehmen prinzipiell wie ein Produkt betrachten: Nach der Gründung folgen idealerweise Wachstums- und Konsolidierungsphase – und ohne eine ordentliche Nachfolgeregelung unweigerlich die Degeneration. Größeren Betrieben mit mehreren handelnden Persönlichkeiten, zumal als eigene Körperschaft organisiert, gelingt es schon eher, ggf. in der Konsolidierungsphase des Unternehmens eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung auf Seiten der Inhaberschaft und Geschäftsführung zu planen und zu realisieren.
Was für jedes einzelne Produkt gilt, gilt auch für die sogenannten „Schlüsselpersonen“: Ein Neuanfang auf solidem Fundament zur rechten Zeit ist überlebensnotwendig!
Bei Kleinbetrieben hat die Unternehmerpersönlichkeit zumeist mehrere Funktionen gleichzeitig auszufüllen: Gründerin, Inhaberin, Geschäftsführerin und im Betriebsalltag auch noch aktiv handelnde, selbst wertschöpfende Mitarbeiterin. Somit ist im Zuge einer Nachfolgeregelung für ein solches Unternehmen ein Konzept zur Neubesetzung aller genannten Funktionen gefragt; allein die originäre Gründereigenschaft bleibt unbenommen, wiewohl für die nachfolgende Unternehmerpersönlichkeit die Übergabe in weiten Teilen auch den Charakter einer Gründung haben kann.
Aber eine Betriebsübernahme ist eben nur dann sinnvoll, wenn es auch wertvolle immaterielle Vermögenswerte wie einen Erfolg versprechenden Gründungsmythos, ein im Alltag gelebtes konstruktives Arbeitsklima, potenzialreiches Fachwissen und Können, eine in Jahrzehnten erworbene Reputation, einen gepflegten Kundenstamm und evtl. auch noch werthaltige Lizenzen, Marken oder Patente gibt.
Die generellen Erfahrungen aus mehrjähriger Forschungsarbeit der Gesellschaft für Transfer immateriellen Vermögens (GTIV) lassen sich prägnant in drei Punkten zusammenfassen:
1. Achtung und Wertschätzung für die Vorgängerperson
Wer sich dagegen durch das vorgefundene ideelle Fundament und Gerüst in seiner persönlichen Entfaltung beschränkt fühlt, sollte besser eine vollkommen neue Eigengründung betreiben. Die nachfolgende Unternehmerpersönlichkeit muss den Erfolg der Vorgängerperson anerkennen wie auch kultivieren können und wollen, denn dieser ist schließlich die Basis des eigenen künftigen Geschäftes.
2. Achtung und Wertschätzung für die Nachfolgerperson
Wer nicht organisiert übergeben und behutsam loslassen kann, sollte ehrlicherweise den Betrieb geplant schließen, noch bevor er in die Degenerationsphase eintritt, und alles noch verwertbare Vermögen einzeln zu Höchstgeboten veräußern. Die den Betrieb übergebende Person muss die Selbständigkeit der Nachfolgerperson verinnerlichen und in der Übergangsphase glaubhaft gegenüber Belegschaft, Kundschaft und Geschäftspartnerschaften aktiv vertreten, denn nur so kann das eigene Lebenswerk erfolgreich fortgeführt werden.
3. Betriebsüberleitung als mehrjähriger, anstrengender Prozess
Wer ein Nachfolgeprojekt allein nur als finanzielle oder juristische Angelegenheit versteht, wird das ideelle Vermögen des Unternehmens verlieren. Da gerade bei Kleinbetrieben die Schlüsselperson selbst einen ideellen Vermögenswert darstellt, muss deren Erfahrung und Positionierung am Markt in einem mehrjährigen Prozess im harten Betriebsalltag übertragen werden.
GTIV-Präsident Dipl.-Ing. Dirk Pinnow verfolgt einen biokybernetischen Ansatz: Eine Nachfolgeregelung sei für alle Beteiligten als „Metamorphose“ zu verstehen – auf Basis der erfolgreichen Gründung und Bewährung am Markt treten das Unternehmen und die Schlüsselpersonen strukturiert jeweils in eine neue Lebensphase ein. „Eine Betriebsübergabe sollte die Krönung des eigenen Lebenswerkes, gar ein Vermächtnis sein!“, so Pinnow. Wer damit zu lange warte laufe natürlich Gefahr, diesen Prozess als ein „Sterben“ zu empfinden; wer aber rechtzeitig und überlegt handele, gewinne Freiheit, Gelassenheit, Stärke und Freude für einen neuen lohnenswerten Lebensabschnitt, der von einer wahren Unternehmerpersönlichkeit durchaus als aktiver und kreativer „Un-Ruhestand“ genossen werden könne. Deren Größe und Reife manifestiere sich gerade eben in der bewussten Wahrnehmung und selbstbestimmten Gestaltung der einzelnen Lebensphasen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Die GTIV hat sich die Aufgabe gestellt, durch interdisziplinäre Erforschung der Bewertung, der Nutzung, der Bewahrung und der Weitergabe immaterieller Vermögenswerte insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen am Standort Deutschland zur erfolgreichen Weiterführung ihres Betriebes zu verhelfen und somit die unternehmerische Kultur und die Wirtschaftskraft in Deutschland zu stärken.
GTIV e.V. Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. Dirk C. Pinnow
Köthener Straße 38 in 10963 Berlin
Tel./Fax: (030) 26 36 69 - 83 / - 85
E-Mail:
Website: www.gtiv.de
Berlin, 18. April 2008. Im Kontext einer Nachfolgeregelung lässt sich ein kleines Unternehmen prinzipiell wie ein Produkt betrachten: Nach der Gründung folgen idealerweise Wachstums- und Konsolidierungsphase – und ohne eine ordentliche Nachfolgeregelung unweigerlich die Degeneration. Größeren Betrieben mit mehreren handelnden Persönlichkeiten, zumal als eigene Körperschaft organisiert, gelingt es schon eher, ggf. in der Konsolidierungsphase des Unternehmens eine zukunftsweisende Nachfolgeregelung auf Seiten der Inhaberschaft und Geschäftsführung zu planen und zu realisieren.
Was für jedes einzelne Produkt gilt, gilt auch für die sogenannten „Schlüsselpersonen“: Ein Neuanfang auf solidem Fundament zur rechten Zeit ist überlebensnotwendig!
Bei Kleinbetrieben hat die Unternehmerpersönlichkeit zumeist mehrere Funktionen gleichzeitig auszufüllen: Gründerin, Inhaberin, Geschäftsführerin und im Betriebsalltag auch noch aktiv handelnde, selbst wertschöpfende Mitarbeiterin. Somit ist im Zuge einer Nachfolgeregelung für ein solches Unternehmen ein Konzept zur Neubesetzung aller genannten Funktionen gefragt; allein die originäre Gründereigenschaft bleibt unbenommen, wiewohl für die nachfolgende Unternehmerpersönlichkeit die Übergabe in weiten Teilen auch den Charakter einer Gründung haben kann.
Aber eine Betriebsübernahme ist eben nur dann sinnvoll, wenn es auch wertvolle immaterielle Vermögenswerte wie einen Erfolg versprechenden Gründungsmythos, ein im Alltag gelebtes konstruktives Arbeitsklima, potenzialreiches Fachwissen und Können, eine in Jahrzehnten erworbene Reputation, einen gepflegten Kundenstamm und evtl. auch noch werthaltige Lizenzen, Marken oder Patente gibt.
Die generellen Erfahrungen aus mehrjähriger Forschungsarbeit der Gesellschaft für Transfer immateriellen Vermögens (GTIV) lassen sich prägnant in drei Punkten zusammenfassen:
1. Achtung und Wertschätzung für die Vorgängerperson
Wer sich dagegen durch das vorgefundene ideelle Fundament und Gerüst in seiner persönlichen Entfaltung beschränkt fühlt, sollte besser eine vollkommen neue Eigengründung betreiben. Die nachfolgende Unternehmerpersönlichkeit muss den Erfolg der Vorgängerperson anerkennen wie auch kultivieren können und wollen, denn dieser ist schließlich die Basis des eigenen künftigen Geschäftes.
2. Achtung und Wertschätzung für die Nachfolgerperson
Wer nicht organisiert übergeben und behutsam loslassen kann, sollte ehrlicherweise den Betrieb geplant schließen, noch bevor er in die Degenerationsphase eintritt, und alles noch verwertbare Vermögen einzeln zu Höchstgeboten veräußern. Die den Betrieb übergebende Person muss die Selbständigkeit der Nachfolgerperson verinnerlichen und in der Übergangsphase glaubhaft gegenüber Belegschaft, Kundschaft und Geschäftspartnerschaften aktiv vertreten, denn nur so kann das eigene Lebenswerk erfolgreich fortgeführt werden.
3. Betriebsüberleitung als mehrjähriger, anstrengender Prozess
Wer ein Nachfolgeprojekt allein nur als finanzielle oder juristische Angelegenheit versteht, wird das ideelle Vermögen des Unternehmens verlieren. Da gerade bei Kleinbetrieben die Schlüsselperson selbst einen ideellen Vermögenswert darstellt, muss deren Erfahrung und Positionierung am Markt in einem mehrjährigen Prozess im harten Betriebsalltag übertragen werden.
GTIV-Präsident Dipl.-Ing. Dirk Pinnow verfolgt einen biokybernetischen Ansatz: Eine Nachfolgeregelung sei für alle Beteiligten als „Metamorphose“ zu verstehen – auf Basis der erfolgreichen Gründung und Bewährung am Markt treten das Unternehmen und die Schlüsselpersonen strukturiert jeweils in eine neue Lebensphase ein. „Eine Betriebsübergabe sollte die Krönung des eigenen Lebenswerkes, gar ein Vermächtnis sein!“, so Pinnow. Wer damit zu lange warte laufe natürlich Gefahr, diesen Prozess als ein „Sterben“ zu empfinden; wer aber rechtzeitig und überlegt handele, gewinne Freiheit, Gelassenheit, Stärke und Freude für einen neuen lohnenswerten Lebensabschnitt, der von einer wahren Unternehmerpersönlichkeit durchaus als aktiver und kreativer „Un-Ruhestand“ genossen werden könne. Deren Größe und Reife manifestiere sich gerade eben in der bewussten Wahrnehmung und selbstbestimmten Gestaltung der einzelnen Lebensphasen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Die GTIV hat sich die Aufgabe gestellt, durch interdisziplinäre Erforschung der Bewertung, der Nutzung, der Bewahrung und der Weitergabe immaterieller Vermögenswerte insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen am Standort Deutschland zur erfolgreichen Weiterführung ihres Betriebes zu verhelfen und somit die unternehmerische Kultur und die Wirtschaftskraft in Deutschland zu stärken.
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Dipl.-Ing. Dirk C. Pinnow
Köthener Straße 38 in 10963 Berlin
Tel./Fax: (030) 26 36 69 - 83 / - 85
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Website: www.gtiv.de
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