openPR Recherche & Suche
Presseinformation

VG München - Zum Verbot der Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“

18.04.200809:38 UhrGesundheit & Medizin
Bild: VG München - Zum Verbot der Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Zur Erinnerung: Die Regierung von Oberbayern hatte dem Pfleger die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" mit sofortiger Wirkung entzogen. Dem Antragsteller wird vorgeworfen, Anfang 2004 eine Heimbewohnerin beim Duschvorgang bei laufendem heißen Wasser alleine gelassen zu haben. Dabei habe sich die Heimbewohnerin so schwer verbrüht, dass sie hochgradige Verbrennungen erlitt. Anfang 2006 gab der Altenpfleger einem anderen Heimbewohner eine Ohrfeige. Nach Angaben des Altenpflegers war dies eine spontane Reaktion auf einen unvorhergesehenen Faustschlag in sein Gesicht.

Das VG München hat seinerzeit mit Beschluss v. 10.10.06 (Az.: M 16 S 06.3359) (pdf.) dem Eilantrag eines Altenpflegers stattgegeben. Danach darf der Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Berufsbezeichnung "Altenpfleger" vorläufig weiterführen.
Das Gericht war der Auffassung, dass von dem Altenpfleger derzeit keine konkrete Gefahr für die Allgemeinheit bzw. die Bewohner des Alten- und Pflegeheims ausgeht. Neuerliche Pflichtverletzungen seien akut nicht zu befürchten. Nur dann könne ein sofortiges Verbot nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen werden.
Ob dem Antragsteller tatsächlich die erforderliche Zuverlässigkeit für den Beruf als Altenpfleger fehlt, bleibt der eingehenden Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Das VG München hat nunmehr in der Hauptsache entschieden und der Pfleger darf weiter seine Berufsbezeichnung führen. Die Entscheidung mit seiner Begründung liegt noch nicht vor und die Regierung von Oberbayern hat angekündigt, die Gründe zu prüfen, um dann ggf. in das Berufungsverfahren zu gehen.

Die aktuelle Entscheidung hat zu allerlei Irritationen – insbesondere bei den Pflegekritikern - geführt.
"Ein solches Urteil ist unfassbar. Ist denn die Unversehrtheit Schutzbefohlener nichts mehr Wert? Wäre so etwas in einem Militärgefängnis passiert, hätte die misshandelnde Person mit Bestrafung zu rechnen gehabt und wäre umgehend aus dem Dienst suspendiert worden. Das Urteil scheint die Taten des Pflegers zu legitimieren. Es ist entsetzlich" (Quelle: kobinet – nachrichten, Mitteilung v. 06.04.08).

Ob dieses Urteilsschelte gerechtfertigt ist, bleibt einer Urteilsrezension vorbehalten, sobald das Urteil mit seinen Entscheidungsgründen vorliegt.

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 204772
 1976

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „VG München - Zum Verbot der Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger““ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Die STRATEGAM Group öffnet die hauseigene Academy und bildet zum Existenzgründungsberater aus.
Die STRATEGAM Group öffnet die hauseigene Academy und bildet zum Existenzgründungsberater aus.
… „ Berater- Generalist“ wird bisher nicht praxisorientiert ausgebildet und erfährt auch keine öffentliche Würdigung seiner Leistungen durch eine geschützte Berufsbezeichnung oder ein anerkanntes Zertifikat. Die im Verlauf des letzten Jahres gestarteten Zertifizierungsangebote des Technologie-Zentrums Zittau, des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen …
Bild: Erdinger Pflegeschule verabschiedet besonderen Jahrgang
Erdinger Pflegeschule verabschiedet besonderen Jahrgang
… anbieten", so Schulleiter Nauen mit Blick auf den Herbst. Mit der neuen, ebenfalls dreijährigen Ausbildung erwerben die Pflegefachmänner und –frauen, so die geänderte Berufsbezeichnung, die Qualifikation, um in allen Bereichen des Gesundheitswesens zu arbeiten. „Die Umbenennung in Berufsfachschule für Pflege Erding war daher nur ein logischer Schritt, …
Führung eines Doktortitels als Wettbewerbsverstoß
Führung eines Doktortitels als Wettbewerbsverstoß
… Daraufhin verlieh ihm die Universität den akademischen Grad „doktor filozofie“ (Abkürzung: „PhDr.“). Seinen Titel nutzte der Steuerberater unter der Abkürzung „Dr.“ neben seiner Berufsbezeichnung auf seinen Briefbögen unter anderem auch für die Korrespondenz mit seinen Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Seine Steuerberaterkammer forderte ihn auf, unter dem …
Coaching- und Trainerausbildung kombiniert: Prozessbegleiter für Coachingbasiertes Training®
Coaching- und Trainerausbildung kombiniert: Prozessbegleiter für Coachingbasiertes Training®
… einem der drei Schwerpunktbereiche: Kundenorientierung, Vertrieb oder Führung. Coachingexperte Dr. Björn Fiedler: „Eine Besonderheit dieser Ausbildung ist, dass die Berufsbezeichnung durch die Marke Coachingbasiertes Training® markenrechtlich geschützt ist. Coach kann sich jeder nennen, ProzessbegleiterIn für Coachingbasiertes Training® nur die Absolventen …
Bild: Zusatz Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater -
Zusatz Vorsitzender Richter a.D. – Ein Tabu für Steuerberater -
… a.D. – Ein Tabu für Steuerberater Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 22.08.2012 beschlossen, dass ein Steuerberater im geschäftlichen Verkehr neben der Berufsbezeichnung Steuerberater nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter außer Dienst führen darf. Nach § 43 Abs. 2 Steuerberatergesetz i.v.m., dem Gesetz gegen den unlauterem …
Bild: Hoher politischer Besuch im Caritas Kinderdorf.
Hoher politischer Besuch im Caritas Kinderdorf.
… verstehen die Welt nicht mehr“, erläuterte Ehnes. Dann ging sie auf das Schicksal von A. ein, der nach dem Abschluss der Berufsschule eine Ausbildung als Kranken- oder Altenpfleger anfangen möchte. Obwohl es eine private Familie gibt, die ihn aufnehmen würde, darf er aufgrund der Ablehnung im Asylverfahren die Ausbildung nicht beginnen. Vielmehr droht ihm …
Bild: erster Lehrgang zum geprüften Organisationsberater (BDVT) der EBH GmbH, MünchenBild: erster Lehrgang zum geprüften Organisationsberater (BDVT) der EBH GmbH, München
erster Lehrgang zum geprüften Organisationsberater (BDVT) der EBH GmbH, München
… Portfolio und seinen Kompetenzen zu platzieren und zu behaupten, ist für viele eine Herausforderung. Denn „Berater“, ebenso wie Coach oder Trainer ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Von Unternehmensberatern wird neben dem fachlichen Know-How eine breite Palette an Kompetenzen gefordert. Gute Berater verlassen sich hier auf ihre Erfahrung. Doch der …
Bild: Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"
… Vollziehung bei Eingriff in die Berufsfreiheit Stellung bezogen. Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid gegenüber dem Antragsteller dessen Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" widerrufen und ordnete die sofortige Vollziehung diesbezüglich an. Zur Begründung des Widerrufs der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" …
Bild: Umgehung des gegnerischen Anwalts verboten – auch für anwaltlichen VermieterBild: Umgehung des gegnerischen Anwalts verboten – auch für anwaltlichen Vermieter
Umgehung des gegnerischen Anwalts verboten – auch für anwaltlichen Vermieter
… zwar nicht den Briefkopf seiner Kanzlei verwendet, die gegnerische Partei aber auf einem "privaten" Briefkopf direkt adressiert, auf dem er unter anderem seine Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt anführt. Aus BRAK, Nachrichten aus Berlin Nr. 20/2019 vom 10.10.2019 ergibt sich: Aus dem Horizont der gegnerischen Partei, die ein solches Schreiben empfange, …
Bild: Jack Nasher gewinnt Prozess gegen Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)Bild: Jack Nasher gewinnt Prozess gegen Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
Jack Nasher gewinnt Prozess gegen Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
… U 4436/16) und gab damit Professor Dr. Jack Nasher vollumfänglich Recht. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hatte Absolventen die Berufsbezeichnung jahrelang untersagt. Der BDP hatte den bayerischen Hochschulprofessor verklagt, nachdem dieser in einem Focus-Artikel die BDP-Auffassung angriff und sich als „Wirtschaftspsychologe“ …
Sie lesen gerade: VG München - Zum Verbot der Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger“