17.04.2008 - 15:00 - Politik, Recht & Gesellschaft
Vorwurf Betrug BaföG bzw. Sozialleistungsbetrug - Rechtsanwalt notwendig?
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Thomas M. Amann
Ja!
Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht.
Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber.
Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. Besonders dramatisch kann sich eine Vorstrafe für frischgebackene Universitätsabgänger auswirken, die eine Übernahme in den Staatsdienst als Beamte anstreben oder für ihren Beruf eine öffentliche Zulassung (z.B. Anwälte, Ärzte, Apotheker) benötigen.
Aber auch ein voreilig und unüberlegt akzeptiertes Angebot der Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße nach § 153a StPO kann negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. So beispielsweise bei Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), wenn sicherheitsrelevante Tättigkeiten angestrebt werden oder wenn etwa ein Antrag auf Erteilung eines Flughafendienstausweises gestellt wird.
Handeln Sie daher bloß nicht unüberlegt und konsultieren einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Hierbei gilt die goldene Regel: Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto größer ist dessen Gestaltungsspielraum!
Im Strafverfahren selbst gilt zunächst der altbewährte Grundsatz „Reden ist silber, Schweigen ist Gold“. Machen Sie ohne juristischen Beistand auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis, eine Selbstanzeige oder Aussage. Und bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung auf keinen Fall den vom BAföG-Amt geforderten Rückzahlungsbetrag, da auch hierin ein Schuldeingeständnis gesehen werden kann.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Thomas M. Amann
Rechtsanwalt
Amann Krasel Koch
Rechtsanwälte Partnerschaft
Wilhelminenstraße 17
64283 Darmstadt
www.akk-kanzlei.com
NOTRUF IN STRAFSACHEN: (0160) 555 7 88 0
Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.
Sie finden uns neben unserem Büro in Frankfurt/M. direkt in der Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Messestadt und Finanzmetropole Frankfurt am Main liegt. Von Darmstadt und von unserem Standort in Frankfurt/M. aus sind wir sowohl regional als auch bundesweit und international tätig.
Alleine bis Ende 2006 wurden nach Angaben des Bundesbildungsministeriums 381,4 Millionen € von mehr als 100000 BAföG-Empfängern zurückgefordert. Und in bundesweit über 50000 Fällen wurden die Akten danach der Staatsanwaltschaft überreicht.
Neben der Rückzahlung drohen dann noch regelmäßig Gerichtsverhandlung, Verurteilung wegen Betrug (§ 263 StGB) zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe und ein Eintrag der Vorstrafe im Führungszeugnis für Arbeitgeber.
Gerade letzteres ist für zahlreiche Uni-Absolventen auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt in Bewerbungsverfahren ein absolutes Aus-Kriterium, das sie direkt in die Arbeitslosigkeit führen kann. Besonders dramatisch kann sich eine Vorstrafe für frischgebackene Universitätsabgänger auswirken, die eine Übernahme in den Staatsdienst als Beamte anstreben oder für ihren Beruf eine öffentliche Zulassung (z.B. Anwälte, Ärzte, Apotheker) benötigen.
Aber auch ein voreilig und unüberlegt akzeptiertes Angebot der Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße nach § 153a StPO kann negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. So beispielsweise bei Sicherheitsüberprüfungen nach dem SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz), wenn sicherheitsrelevante Tättigkeiten angestrebt werden oder wenn etwa ein Antrag auf Erteilung eines Flughafendienstausweises gestellt wird.
Handeln Sie daher bloß nicht unüberlegt und konsultieren einen Rechtsanwalt oder Strafverteidiger Ihres Vertrauens. Hierbei gilt die goldene Regel: Je früher Sie einen Rechtsanwalt einschalten, desto größer ist dessen Gestaltungsspielraum!
Im Strafverfahren selbst gilt zunächst der altbewährte Grundsatz „Reden ist silber, Schweigen ist Gold“. Machen Sie ohne juristischen Beistand auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis, eine Selbstanzeige oder Aussage. Und bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung auf keinen Fall den vom BAföG-Amt geforderten Rückzahlungsbetrag, da auch hierin ein Schuldeingeständnis gesehen werden kann.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Thomas M. Amann
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Wilhelminenstraße 17
64283 Darmstadt
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Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.
Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.
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