16.04.2008 - 15:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“
Pressemitteilung von: BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
AG Hamburg verurteilt EECH KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und zur Übernahme der Verfahrenskosten
Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.
Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.
Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail:
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileform...
Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.
Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.
Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.
Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.
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Telefax:06071-23295
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
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Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
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