(openPR) (Bonn, 15. April 2008) „Die Bestrebungen der Parlamentarier des Europarates, Abtreibung zu legalisieren und alle bestehenden rechtlichen oder faktischen Hindernisse zu beseitigen, stellt einen eklatanten Verstoß gegen Menschenwürde und Menschenrechte dar“, erklärt die Bundesvorsitzende von donum vitae, Rita Waschbüsch. Festzulegen, dass die Frau darüber entscheidet, ob sie abtreibt oder nicht, bedeutet nicht nur, dass Staat und Gesellschaft es versäumen, für die Rechte des ungeborenen Lebens einzutreten, sondern auch dass sie die Frau in dieser Lage allein lassen. Abbruch ist nicht nur für das betroffene noch nicht geborene Kind sondern ebenso für die Frau und werdende Mutter eine existentielle Entscheidung und Belastung, mit deren Folgen sie ihr Leben lang umgehen muss.
Bei allen Mängeln der gesetzlichen Regelung des § 218 ist die Beratungsregelung in Deutschland im europäischen Vergleich diejenige, mit der das Leben von Mutter und Kind noch am besten geschützt werden kann. Donum vitae ist der Überzeugung, dass das ungeborene Leben nur mit der Frau nie gegen sie geschützt werden kann. Wer die vielen Schicksale betroffener Frauen aus der Beratungsarbeit heraus kennt, weiß wie wichtig die Beratung und die angebotenen Hilfen für diese Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen sind. Viele Frauen würden ohne die verpflichtende Beratung nicht erreicht. Ihnen diese Beratung vorzuenthalten, heißt ihnen notwendige Hilfe zu verweigern.
Der Zielsetzung der Morgen im Parlament des Europarates zu beratenen Vorlage, dass möglichst viele Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden sollen, stimmt donum vitae zu. Die Mittel, mit denen dies erreicht werden soll, Verhütungsmittel zu erschwinglichen Preisen und Präventionsarbeit sind unverzichtbar, jedoch nicht ausreichend. Die psychosoziale Pflichtberatung, mindestens drei Tage vor einem erwogenen Schwangerschaftsabbruch, gehört mit zu den Mitteln, die einen wirksamen Lebensschutz ermöglichen.









