15.04.2008 - 13:29 - Politik, Recht & Gesellschaft
Ägypten - Religiöse Selbstbestimmung verweigert?
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), IGFM - Deutsche Sektion e.V.
IGFM: Positives Gerichtsurteil zugunsten der Kopten und Bahá´í „eingefroren“ – Fall Ramsis wird erneut verhandelt
Frankfurt am Main / Kairo (15. April 2008) – Am 22. April wird der Fall der 13-jährigen Zwillingsbrüder Mario und Andrew Medhat Ramsis wieder vor Gericht verhandelt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) machte bereits im September letzten Jahres auf den Fall der Familie Ramsis aufmerksam. Der Vater, Medhat Ramsis, will nach seinem Übertritt zum Islam auch seine Söhne zum Glaubensübertritt zwingen. Die beiden Teenager sind christlich erzogen und aufgewachsen und leben bei der christlichen Mutter. Nach islamischem Recht aber gelten auch die Kinder eines muslimischen Mannes automatisch als Muslime auch gegen deren Willen. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, appelliert mit Nachdruck an den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak, die in der ägyptischen Verfassung verankerte Religionsfreiheit umzusetzen.
Der Vater von Mario und Andrew konvertierte nach der Scheidung von deren Mutter zum Islam und heiratete 2002 eine Muslimin. Gestützt auf das islamische Recht, nachdem alle Kinder eines muslimischen Vaters als Muslime aufgezogen werden müssen, wollte er die Religionsbezeichnung in den Geburtsurkunden seiner Kinder von „Christ“ auf „Muslim“ ändern. Mario und Andrew fühlen sich jedoch als Christen und wollen nicht zum Islam konvertieren. Seitdem tobt zwischen der christlichen Mutter und dem muslimischen Vater ein Sorgerechtsstreit.
Gericht auf Seiten des Vaters
In einem Verfahren entschied das Gericht Ende Februar 2006 zugunsten des Vaters. Mit dem Sorgerecht ging auch die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit an den Vater. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung auf das islamische Recht der Scharia berufen. Nach offiziellem ägyptischem Recht müssten die Söhne hingegen bis zu ihrer Volljährigkeit – diese tritt in Ägypten mit 15 ein – bei der Mutter leben und könnten nach Vollendung des 15. Lebensjahrs frei wählen bei wem sie leben möchten. Trotz dieses Urteils gab die Mutter der Zwillinge nicht auf und stellte erneut einen Sorgerechtsantrag. Mario und Andrew leben weiterhin bei ihrer Mutter, mussten aber ihre Religionszugehörigkeit von ‚Christ’ in ‚Muslim’ ändern. Wenn am 22. April wieder über das Sorgerecht für die Brüder verhandelt wird, „könnte es das letzte Mal sein“, so der ältere Bruder George. Er war von dem Sorgerechtsstreit nicht betroffen, da er bereits bei der Scheidung der Eltern volljährig war.
Scharia steht über der Verfassung
Artikel 2 der ägyptischen Verfassung gibt die Scharia, auf die sich der Vater und sein Anwalt stützen, als „einzige Quelle des Rechtes“ an. Der Anwalt der Mutter hingegen beruft sich auf Artikel 46 der ägyptischen Verfassung, der die Religionsfreiheit festschreibt. Doch selbst wenn die Mutter von Mario und Andrew den Sorgerechtsstreit gewinnen sollte, werden die beiden mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Ausbildung rechnen müssen. Auch George, der ältere Bruder, hat diese Diskriminierung aufgrund seines „Glaubensabfalls“ zu spüren bekommen. Dies wäre jedoch das kleinste Übel, denn als nicht-islamische Kinder eines muslimischen Vaters wären sie „Glaubensabgefallene“, denen der Scharia nach mit ihrer Volljährigkeit die Todesstrafe droht. Trotz dieser potenziellen Gefahr ging die Mutter an die Öffentlichkeit und trat in Fernsehsendung auf, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen und um gleichzeitig die zahlreichen Christen mit ähnlichen Schicksalen dazu zu ermutigen, auf ihrem Recht auf religiöse Selbstbestimmung zu beharren.
Urteil zugunsten der Kopten „einkassiert“
Keinen Anlass zur Hoffnung gibt auch die erneute Überprüfung eines Urteils zugunsten von Kopten und Bahá´í. Das Ersturteil wurde in der westlichen Presse als Erfolg für die Religionsfreiheit gewertet, weil es den ehemaligen Christen die Rückkehr zu ihrer Religion ermöglichte. Nun aber wurde das Verfassungsgericht eingeschaltet um zu prüfen, ob das Urteil mit Artikel 2 der Verfassung in Konflikt steht. Eben dem Artikel, auf den sich der Vater von Mario und Andrew stützt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM - Deutsche Sektion e.V.
Borsigallee 9, D - 60388 Frankfurt/Main
Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33
eMail:
www.igfm.de
www.menschenrechte.de
Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
Frankfurt am Main / Kairo (15. April 2008) – Am 22. April wird der Fall der 13-jährigen Zwillingsbrüder Mario und Andrew Medhat Ramsis wieder vor Gericht verhandelt. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) machte bereits im September letzten Jahres auf den Fall der Familie Ramsis aufmerksam. Der Vater, Medhat Ramsis, will nach seinem Übertritt zum Islam auch seine Söhne zum Glaubensübertritt zwingen. Die beiden Teenager sind christlich erzogen und aufgewachsen und leben bei der christlichen Mutter. Nach islamischem Recht aber gelten auch die Kinder eines muslimischen Mannes automatisch als Muslime auch gegen deren Willen. Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM, appelliert mit Nachdruck an den ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak, die in der ägyptischen Verfassung verankerte Religionsfreiheit umzusetzen.
Der Vater von Mario und Andrew konvertierte nach der Scheidung von deren Mutter zum Islam und heiratete 2002 eine Muslimin. Gestützt auf das islamische Recht, nachdem alle Kinder eines muslimischen Vaters als Muslime aufgezogen werden müssen, wollte er die Religionsbezeichnung in den Geburtsurkunden seiner Kinder von „Christ“ auf „Muslim“ ändern. Mario und Andrew fühlen sich jedoch als Christen und wollen nicht zum Islam konvertieren. Seitdem tobt zwischen der christlichen Mutter und dem muslimischen Vater ein Sorgerechtsstreit.
Gericht auf Seiten des Vaters
In einem Verfahren entschied das Gericht Ende Februar 2006 zugunsten des Vaters. Mit dem Sorgerecht ging auch die Entscheidung über die Religionszugehörigkeit an den Vater. Das Gericht hatte sich bei seiner Entscheidung auf das islamische Recht der Scharia berufen. Nach offiziellem ägyptischem Recht müssten die Söhne hingegen bis zu ihrer Volljährigkeit – diese tritt in Ägypten mit 15 ein – bei der Mutter leben und könnten nach Vollendung des 15. Lebensjahrs frei wählen bei wem sie leben möchten. Trotz dieses Urteils gab die Mutter der Zwillinge nicht auf und stellte erneut einen Sorgerechtsantrag. Mario und Andrew leben weiterhin bei ihrer Mutter, mussten aber ihre Religionszugehörigkeit von ‚Christ’ in ‚Muslim’ ändern. Wenn am 22. April wieder über das Sorgerecht für die Brüder verhandelt wird, „könnte es das letzte Mal sein“, so der ältere Bruder George. Er war von dem Sorgerechtsstreit nicht betroffen, da er bereits bei der Scheidung der Eltern volljährig war.
Scharia steht über der Verfassung
Artikel 2 der ägyptischen Verfassung gibt die Scharia, auf die sich der Vater und sein Anwalt stützen, als „einzige Quelle des Rechtes“ an. Der Anwalt der Mutter hingegen beruft sich auf Artikel 46 der ägyptischen Verfassung, der die Religionsfreiheit festschreibt. Doch selbst wenn die Mutter von Mario und Andrew den Sorgerechtsstreit gewinnen sollte, werden die beiden mit erheblichen Einschränkungen in ihrer Ausbildung rechnen müssen. Auch George, der ältere Bruder, hat diese Diskriminierung aufgrund seines „Glaubensabfalls“ zu spüren bekommen. Dies wäre jedoch das kleinste Übel, denn als nicht-islamische Kinder eines muslimischen Vaters wären sie „Glaubensabgefallene“, denen der Scharia nach mit ihrer Volljährigkeit die Todesstrafe droht. Trotz dieser potenziellen Gefahr ging die Mutter an die Öffentlichkeit und trat in Fernsehsendung auf, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen und um gleichzeitig die zahlreichen Christen mit ähnlichen Schicksalen dazu zu ermutigen, auf ihrem Recht auf religiöse Selbstbestimmung zu beharren.
Urteil zugunsten der Kopten „einkassiert“
Keinen Anlass zur Hoffnung gibt auch die erneute Überprüfung eines Urteils zugunsten von Kopten und Bahá´í. Das Ersturteil wurde in der westlichen Presse als Erfolg für die Religionsfreiheit gewertet, weil es den ehemaligen Christen die Rückkehr zu ihrer Religion ermöglichte. Nun aber wurde das Verfassungsgericht eingeschaltet um zu prüfen, ob das Urteil mit Artikel 2 der Verfassung in Konflikt steht. Eben dem Artikel, auf den sich der Vater von Mario und Andrew stützt.
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Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
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