15.04.2008 - 08:58 - Gesundheit & Medizin
„Keine Sterbe-, sondern Lebenshilfe“
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Bei der Palliativmedizin gibt es noch immer Nachholbedarf, bedauert der Mediziner Eberhard Klaschik
Auf die Frage „Trotzdem ist die aktive Sterbehilfe auf dem Vormarsch, wie die Debatten in Luxemburg und Frankreich beweisen. Ist dieser „Siegeszug“ noch aufzuhalten?“ führt Klaschik im Interview aus:
„Ich fürchte, das wird sehr schwierig sein. Es gibt momentan einen Wertewandel hin zur Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts. Das hört sich grandios an und zieht vor allem die Gesunden in den Bann. Dabei ist die Palliativmedizin eine echte, gute Alternative: keine Sterbe-, sondern eine Lebenshilfe. Hier muss die Palliativmedizin wohl noch aktiver werden, mit öffentlichkeitswirksamen „Pro-Lebenshilfe-Aktionen“. Der Begriff Palliativmedizin ist in der Bevölkerung noch nicht vollständig verankert. Da haben wir sicher Nachholbedarf.“
(Quelle: DT vom 12.04.2008)
Anmerkung (L. Barth):
Es ist keine Frage, dass die Palliativmedizin einen wichtigen Stellenwert bei der Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten einnimmt, da insoweit die Möglichkeiten der kurativen Medizin ausgeschöpft zu sein scheinen. Gleichwohl muss daran erinnert werden, dass der behauptete Antagonismus zwischen Palliativmedizin vs. Sterbehilfe nicht (!) besteht und dass es nicht um eine Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts geht! Auch den Palliativmedizinern mag deutlich werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht als zentrales (!) Grundrecht ein überragender Stellenwert beizumessen ist und es nicht darum geht, dass ggf. die Gesunden in den „Bann gezogen werden“. Hier verkennt Klaschik den Sinn und Zweck von Grundrechten, zumal es nicht darum gehen kann, den Sterbewillen in einen Lebenswillen umzuändern, wie Klaschik erst vor kurzen zu erkennen gegeben hat (siehe Klinkhammer, Palliativmedizin: Den Sterbewillen in einen Lebenswillen ändern, in Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 48 vom 30.11.2007, Seite A-3306 / B-2907 / C-2807)
Der Palliativmedizin kommt nicht um ihrer selbst willen die Aufgabe zu, ethische Überzeugungsarbeit mit Blick auf ein ideologiefreies Sterben zu leisten. Es reicht völlig zu, wenn diese vielmehr eine palliativmedizinische Betreuung lege artis leistet und die damit verbundenen Möglichkeiten dem Patienten darlegt, wenn und soweit das therapeutische Ziel eine nachhaltige Änderung erfahren hat. Gesinnungsethische Überzeugungsarbeit ist auch in Anbetracht aktueller Forschungsprojekte durch die Palliativmediziner nicht gefordert. Maßgeblich ist vielmehr zunächst der grammatikalische Wortlaut der Patientenverfügung und sofern dieser hinreichend klar ist, besteht kein Anlass zur Interpretation und sofern der Wille nicht kognitiv beeinträchtigt ist, liegt die Interpretationsherrschaft ausschließlich beim Patienten selbst, so dass es nahe liegt, schlicht den Patienten zu fragen. Warum soll also die Palliativmedizin dazu berufen sein, einen Sterbewillen in einen Lebenswillen zu ändern?
Hier ist sicherlich noch viel rechtsethische Überzeugungsarbeit zu leisten, denn es erscheint mehr als problematisch, den Patienten für Forschungszwecke instrumentalisieren zu wollen.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Auf die Frage „Trotzdem ist die aktive Sterbehilfe auf dem Vormarsch, wie die Debatten in Luxemburg und Frankreich beweisen. Ist dieser „Siegeszug“ noch aufzuhalten?“ führt Klaschik im Interview aus:
„Ich fürchte, das wird sehr schwierig sein. Es gibt momentan einen Wertewandel hin zur Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts. Das hört sich grandios an und zieht vor allem die Gesunden in den Bann. Dabei ist die Palliativmedizin eine echte, gute Alternative: keine Sterbe-, sondern eine Lebenshilfe. Hier muss die Palliativmedizin wohl noch aktiver werden, mit öffentlichkeitswirksamen „Pro-Lebenshilfe-Aktionen“. Der Begriff Palliativmedizin ist in der Bevölkerung noch nicht vollständig verankert. Da haben wir sicher Nachholbedarf.“
Anmerkung (L. Barth):
Es ist keine Frage, dass die Palliativmedizin einen wichtigen Stellenwert bei der Betreuung schwerstkranker und sterbender Patienten einnimmt, da insoweit die Möglichkeiten der kurativen Medizin ausgeschöpft zu sein scheinen. Gleichwohl muss daran erinnert werden, dass der behauptete Antagonismus zwischen Palliativmedizin vs. Sterbehilfe nicht (!) besteht und dass es nicht um eine Verabsolutierung des Selbstbestimmungsrechts geht! Auch den Palliativmedizinern mag deutlich werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht als zentrales (!) Grundrecht ein überragender Stellenwert beizumessen ist und es nicht darum geht, dass ggf. die Gesunden in den „Bann gezogen werden“. Hier verkennt Klaschik den Sinn und Zweck von Grundrechten, zumal es nicht darum gehen kann, den Sterbewillen in einen Lebenswillen umzuändern, wie Klaschik erst vor kurzen zu erkennen gegeben hat (siehe Klinkhammer, Palliativmedizin: Den Sterbewillen in einen Lebenswillen ändern, in Deutsches Ärzteblatt 104, Ausgabe 48 vom 30.11.2007, Seite A-3306 / B-2907 / C-2807)
Der Palliativmedizin kommt nicht um ihrer selbst willen die Aufgabe zu, ethische Überzeugungsarbeit mit Blick auf ein ideologiefreies Sterben zu leisten. Es reicht völlig zu, wenn diese vielmehr eine palliativmedizinische Betreuung lege artis leistet und die damit verbundenen Möglichkeiten dem Patienten darlegt, wenn und soweit das therapeutische Ziel eine nachhaltige Änderung erfahren hat. Gesinnungsethische Überzeugungsarbeit ist auch in Anbetracht aktueller Forschungsprojekte durch die Palliativmediziner nicht gefordert. Maßgeblich ist vielmehr zunächst der grammatikalische Wortlaut der Patientenverfügung und sofern dieser hinreichend klar ist, besteht kein Anlass zur Interpretation und sofern der Wille nicht kognitiv beeinträchtigt ist, liegt die Interpretationsherrschaft ausschließlich beim Patienten selbst, so dass es nahe liegt, schlicht den Patienten zu fragen. Warum soll also die Palliativmedizin dazu berufen sein, einen Sterbewillen in einen Lebenswillen zu ändern?
Hier ist sicherlich noch viel rechtsethische Überzeugungsarbeit zu leisten, denn es erscheint mehr als problematisch, den Patienten für Forschungszwecke instrumentalisieren zu wollen.
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