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Verband hilft Taxi-Unternehmen Geld bei der Abrechnung von Krankentransporten mit den Kostenträgern zu sparen

14.04.200807:58 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Verband hilft Taxi-Unternehmen Geld bei der Abrechnung von Krankentransporten mit den Kostenträgern zu sparen
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum können alle Sonstigen Leistungserbringer für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Es entstehen keine weiteren Kosten
Mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum können alle Sonstigen Leistungserbringer für nur 0,5% der Bruttorechnungssumme mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Es entstehen keine weiteren Kosten

(openPR) Für Mietwagen- und Taxi-Unternehmen, die Krankentransportleistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachen und Nordrhein-Westfalen abrechnen, ist die elektronische Abrechnung mit den Krankenkassen bereits zur Pflicht geworden. Gerade im stark gebeutelten Taxi- und Mietwagewerbe, das derzeit besonders unter den hohen Spritpreisen leidet, bedeutet die Einführung der Abrechnungspflicht einen zusätzlichen Kostenaufwand. Taxi-Unternehmen, die nach wie vor ihre Abrechnung in Papierform an die Kostenträger schicken, werden mit Abzügen von bis zu 5 Prozent der Bruttorechnungssumme bestraft. Dass muss nicht sein dachte sich der Vorstand der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) und handelte für seine Mitglieder einen Sonder-Bonus-Tarif beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ) heraus. Die Mitglieder des GVN erhalten eine Gutschrift, die eine kostenfreie Erprobung für ein Abrechnungsvolumen von ca. 1.700,- € ermöglicht. Die weitere Nutzung ist dann zu einer für GVN-Mitglieder deutlich reduzierten Gebühr möglich. So ist viel Geld zu sparen und was besonders wichtig ist: Die Anschaffung einer teuren Abrechnungssoftware und sich die damit verbundenen Pflegekosten entfallen.



So sparen die Mitglieder des GVN

„Abzüge in Höhe von fünf Prozent bedrohen die Existenz meines Unternehmens“, die Aussage eines Taxiunternehmers in Niedersachsen gibt einen knappen Eindruck, welche Auswirkungen die Einführung der elektronischen Abrechnung mit den Krankenkassen in einigen Bundesländern auf das Taxi-Gewerbe bereits hat. So ist es kein Wunder, dass kurz nach Bekanntmachung der Kooperation des GVN mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum im April eine wahre Welle von Anmeldungen auf die Internet-Plattform des DMRZ (www.dmrz.de) erfolgte, über die sich Krankentransportleistungen für nur 0,5 Prozent abrechnen lassen. Für seine Mitglieder handelte der GVN sogar noch günstigere Konditionen heraus: Für jedes Kalenderjahr erhalten alle aktiven GVN Mitglieder eine Gutschrift von 10 Euro auf Ihr DMRZ Kundenkonto, die für die Abrechnung der ersten drei Monate verwendet werden kann. Mitglieder, die innerhalb eines Jahres einen Bruttoumsatz von über 120.000 Euro erwirtschaften, bekommen zudem für das nächste Jahr eine Gutschrift von 20 Prozent der daraus beim DMRZ entstandenen Kosten auf ihr Kundenkonto gutgeschrieben. Durch die Kooperation des GVN mit DMRZ sparen Anbieter von Krankentransportleistungen also zusätzlich Geld. Um sich die Sonderkonditionen des GVN zu sichern, müssen GVN-Mitglieder dem DMRZ neben den Authentifizierungsunterlagen lediglich eine Kopie der letzten GVN- Mitgliedsbeitragsrechnung zusenden.

Auch andere Verbände sollten handeln

Der Verband in Niedersachen hat schnell gehandelt und spart seinen Mitgliedern durch die Kooperation mit dem DMRZ viel Geld. Doch nicht nur in Niedersachsen und NRW, wo die elektronische Abrechnung bereits Pflicht ist, werden Leistungserbringer von Krankentransportleisten von den Kostenträgern zur Kasse gebeten. Auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wird das Verfahren zum 1. September 2008 zur Pflicht. Mietwagen- und Taxi-Unternehmen sollten daher schnell an Ihre Verbände herantreten und auf eine ebenso kostengünstige Lösung bestehen, wie sie der GVN für seine Mitglieder ausgehandelt hat. Die günstige Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen über das DMRZ können übrigens alle „Sonstigen Leistungserbringer“ des Gesundheitswesens in Anspruch nehmen. So können auch Heilmittel und Hilfsmittel problemlos über das Internet für 0,5 Prozent abgerechnet werden.

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