07.04.2008 - 12:31 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Die neue Abgeltungssteuer und die Besteuerung von Investmentfonds
Pressemitteilung von: B.G.-p. oHG
Welche Grundsätze gelten bei der Besteuerung von Fonds?
Viele Anleger wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen beim Investmentkauf und wie deren Besteuerung ausfällt. Hier die Antwort.
Im Grundsatz gilt, dass alle Fondsanteile auch Investmentfonds genannt, welche vor 2009 (also noch in diesem Jahr) erworben wurden/ auch noch werden, als ein sog. Altfall gewertet werden und nach der Einhaltung der 1jährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden können. Dies ist noch ein sehr großer Vorteil für alle Anleger, welche sich mit dem Gedanken tragen noch in diesem Jahr etwas für Ihre Altersvorsorge tun zu wollen.
Denn Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer. Aufatmen können allerdings alle Investoren von 2008, denn Gewinne aus Käufen und Verkäufen aus Wertpapieren, welche auf Ebene des Altbestandes in Investmentfonds anfallen, bleiben auch künftig grundsätzlich steuerfrei. Dieses Verfahren nennt man im Sprachgebrauch: „(first in, first out)“
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
B.G.-p. oHG
Capital - Consult
Vermögens- und Unternehmensberatung
Grabengasse 2 (Fussgängerzone )
97688 Bad Kissingen
Tel.Nr.01805 - 7777522
(0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)
Fax: 0971 - 66596

www.bav-werkstatt.de
B.G.-p. oHG Capital Consult ist eine unabhängige Vermögens,- und Unternehmensberatung mit dem Focus, der betrieblichen Vorsorge und deren Einrichtung. Seit dem Jahre 1988 sind wir und unsere Berater als unabhängige Spezialisten erfolgreich bei Unternehmen in ganz Deutschland tätig
Zukunftsberatung unser Kunden heißt für uns wir müssen unseren Kunden also Sie, verstehen und Lösungen anbieten, die tatsächlich benötigt werden. Aus einer Vielzahl einzelner Bausteine wie: betriebliche Altersversorgung, Lebensarbeitszeit, Altersteilzeit, Sozialversicherungsüberprüfung, Vorsorgeberatung und betrieblichen Gesundheitskonzepten bieten wir Ihnen flexible, auf Ihre Vorstellungen zugeschnittene Modelle an.
Viele Anleger wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen beim Investmentkauf und wie deren Besteuerung ausfällt. Hier die Antwort.
Im Grundsatz gilt, dass alle Fondsanteile auch Investmentfonds genannt, welche vor 2009 (also noch in diesem Jahr) erworben wurden/ auch noch werden, als ein sog. Altfall gewertet werden und nach der Einhaltung der 1jährigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch mit Gewinn steuerfrei veräußert werden können. Dies ist noch ein sehr großer Vorteil für alle Anleger, welche sich mit dem Gedanken tragen noch in diesem Jahr etwas für Ihre Altersvorsorge tun zu wollen.
Denn Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltungssteuer. Aufatmen können allerdings alle Investoren von 2008, denn Gewinne aus Käufen und Verkäufen aus Wertpapieren, welche auf Ebene des Altbestandes in Investmentfonds anfallen, bleiben auch künftig grundsätzlich steuerfrei. Dieses Verfahren nennt man im Sprachgebrauch: „(first in, first out)“
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