Anlageberaterhaftung - Landgericht München I verurteilt Berater zum Schadenersatz

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.

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Rechtsanwälte Leipold & Coll., München - Frankfurt am Main - Wien - Zürich
Das Landgericht München I spricht einem durch die Rechtsanwälte Leipold & Coll., vertretenen Anleger der Falk Zinsfonds GbR Schadenersatz zu und verurteilt den Anlageberater zur Zahlung von über 65.000,00 €.
Bei der Klägerin handelt es um einen gemeinnützigen Verein, der einen Teil seines Vermögens anlegen wollte. Hierzu wandte sich der Vorstand der Klägerin an den Beklagten, der auch die Anlageberatung durchführte.
Die durchgeführte Beweisaufnahme hatte ergeben, dass der Beklagte die Beteiligung als „sichere Anlage“, vergleichbar mit einer Festgeldanlage dargestellt hatte. Eine solche Äußerung, so urteilte das erkennende Gericht, stelle in jedem Fall eine Pflichtverletzung dar.
Insbesondere waren die Vorstände der Klägerin nicht verpflichtet, sich nach den näheren Hintergründen der streitgegenständlichen Beteiligung zu erkundigen, speziell da dem Beklagten klare Vorgaben gemacht wurden, wie mit den anzulegenden Beträgen zu verfahren sei.
Es stelle in diesem Zusammenhang kein ungewöhnliches Verhalten dar, wenn sich die Vorstände der Klägerin mit den eindeutigen Zusagen einer fachkompetenten Vertrauensperson (dem Berater) zufrieden geben, zumal die Unbedarftheit der Vorstände der Klägerin in Finanzangelegenheiten zur Überzeugung des Gerichts festgestellt wurde.
Der Verweis des Beklagten, dass er normalerweise innerhalb der Beratung auf Risiken hinweise sowie den Prospekt übergebe und dies wahrscheinlich auch in diesem Fall so gewesen sei, reiche nicht aus, um die glaubhafte Zeugenaussage zu entkräften, dass eine Risikodarstellung nicht erfolgte und die Prospektübergabe versäumt wurde. Die entsprechende Unterschrift auf der Beitrittserklärung war hierbei bereits aufgrund der Beweislastumkehr außen vor zu lassen.

Lediglich bei dem geforderten Schadenersatz aufgrund entgangener Zinsvorteile für eine Alternativanlage folgte das Gericht dem Antrag der Klägerin nur mit leichten Abschlägen. Als gerichtkundig bekannt wurde zwar ein aktueller Zinssatz für Festgeldanlagen von den durch die Klägerin geforderten vier bis fünf Prozent festgestellt. Da aber im streitgegenständlichen Zeitraum (2004 bis 2006) die Bedingungen für Anleger nicht so freundliche waren, wurde der Zinssatz auf drei Prozent reduziert.

Da sich die streitwertrelevante Zuvielforderung unter zehn Prozent bewegte, verblieb die Kostentragungspflicht beim Beklagten.

Im Ergebnis lässt sich erneut festhalten:
Die Chancen auf Ersatz des Schadens, der durch eine fehlerhafte Anlageberatung erlitten wurde, richten sich nach dem jeweiligen, genau zu prüfenden Einzelfall.
Wenn auch Sie sich wegen einer fehlerhaften Anlagevermittlung beraten und vertreten lassen möchten, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

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Rechtsanwälte Leipold & Coll.
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Rechtsanwalt Michael A. Leipold

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Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.

Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.

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