27.03.2008 - 15:18 - Politik, Recht & Gesellschaft

Die EECH ist insolvent

Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Die EECH European Energy Consult Holding AG hat am 25.03.2008 beim Amtsgericht Hamburg einen Insolvenzantrag gestellt, AZ.: 67 a IN 68/06. Das Gericht hat Rechtsanwalt Burckhardt Reimer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Zahlungsunfähigkeit der EECH hatte sich bereits seit geraumer Zeit aufgrund ausbleibender Zinsen auf die Inhaberschuldverschreibungen abgezeichnet. Selbst auf vollstreckbare Urteile von Anlegern leistete das Unternehmen keine Zahlungen mehr. „Jetzt hat sich die Vermutung, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der EECH um ein Schneeballsystem handelt offenbar bewahrheitet“, erklärt Rechtsanwalt Jochen Resch von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte. In einem Schreiben vom 19.03.2008 hatte der Vorstand der EECH, Tarik Ersin Yoleri, die Anleger um Stundung der Zinsen gebeten und Anlegerschutzanwälte und Verbraucherschutzorganisationen für die Zahlungsschwierigkeiten verantwortlich gemacht. Die prognostizierten Renditen und die Rückzahlung der Anleihe seien nur möglich, wenn es gelinge, die Geschäftstätigkeit in den kommenden Monaten ungestört fortzuführen. Somit räumt auch der Vorstand selber ein, dass nur durch „frisches“ Geld neuer Anleger, die jetzigen Verpflichtungen gegenüber den Inhabern von Schuldverschreibungen bedient werden können. Genau das ist ein Schneeballsystem! Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte prüft gegenwärtig Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, unter anderem kommt eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung in Betracht.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch
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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.

Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.

Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.

Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.

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