26.03.2008 - 17:48 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Videoüberwachung bei Lidl
Pressemitteilung von: Oberwetter & Olfen Rechtsanwälte
Das Magazin "Stern" berichtet, dass Mitarbeiter der Firma Lidl von Detektiven systematisch unter Einsatz von Kameras gefilmt und sogar abgehört wurden. Bei Installation der Kameras sei dem Filialleiter erklärt worden, die Kameras würden installiert, um Ladendiebe aufzuspüren.
"Eine solche Form der Mitarbeiterüberwachung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar. Aber nicht nur das: Neben den zuständigen Datenschutzbehörden kann es auch zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft kommen, denn es besteht der Verdacht von Straftaten. So ist das Abhören von Arbeitnehmern ebenso strafbar wie das Filmen in geschützten Bereichen." sagt Christian Oberwetter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für IT-Recht bei der Hamburger Kanzlei Oberwetter & Olfen. Und weiter: "Es ist zu hoffen, dass couragierte Mitarbeiter einen Strafantrag stellen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Mitarbeiter aus Angst vor einer Kündigung nichts unternehmen. Aus diesem Grunde sind die Datenschutzbehörden gehalten, unverzüglich tätig zu werden und gegebenenfalls selbst Strafantrag wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu stellen."
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Oberwetter & Olfen Rechtsanwälte
Mönckebergstraße 11
20095 Hamburg
040-271696-0
www.oberwetter-olfen.de

Die Rechtsanwälte Oberwetter & Olfen aus Hamburg sind spezialisiert auf die Gebiete Arbeitsrecht, IT-Recht und Datenschutzrecht.
"Eine solche Form der Mitarbeiterüberwachung stellt einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Arbeitnehmer dar. Aber nicht nur das: Neben den zuständigen Datenschutzbehörden kann es auch zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft kommen, denn es besteht der Verdacht von Straftaten. So ist das Abhören von Arbeitnehmern ebenso strafbar wie das Filmen in geschützten Bereichen." sagt Christian Oberwetter, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für IT-Recht bei der Hamburger Kanzlei Oberwetter & Olfen. Und weiter: "Es ist zu hoffen, dass couragierte Mitarbeiter einen Strafantrag stellen. Es steht allerdings zu befürchten, dass die Mitarbeiter aus Angst vor einer Kündigung nichts unternehmen. Aus diesem Grunde sind die Datenschutzbehörden gehalten, unverzüglich tätig zu werden und gegebenenfalls selbst Strafantrag wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu stellen."
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