26.03.2008 - 16:39 - Politik, Recht & Gesellschaft

EECH räumt Zahlungsschwierigkeiten ein

Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte
Die EECH European Energy Consult Holding AG (EECH AG) hat Zahlungsschwierigkeiten bei der Bedienung fälliger Zinszahlungen in der Anleihe „Invest France“ eingeräumt. In einem der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte in mehreren Fällen vorliegenden Schreiben begründet die EECH AG die Zahlungsschwierigkeiten mit dem „Ausbleiben zugesagter Zahlungseingänge“. Zugleich beteuert das Unternehmen, eine Fehlinvestition der eingeworbenen Mittel habe nicht stattgefunden. Die Investitionen überträfen sogar den Rückzahlungsbetrag mit einem bei weitem übersteigenden Wert

Zweifel sind angesichts der Widersprüche des Schreiben angebracht, wenn es weiter heißt, dass aus diesen Investitionen keine gewinnbringenden Ergebnisse erzielt werden können. Zur Begründung dafür heißt es, dass der „Absatzmarkt für unsere (d.h. EECH) Kapitalanlageprodukte zum Erliegen“ gekommen sei.

„Das ist völlig unlogisch“, meint Rechtsanwalt Jochen Resch von der Berliner Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte, „wenn die EECH das Geld aus dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen braucht, um gewinnbringende Ergebnisse zu erzielen, dann klingt das wie ein Schneeballsystem.“

Nicht nachvollziehbar ist auch, warum man sich mit Verlusten von den wertträchtigen Investitionen trennen will. Oder sind sie doch nicht so werthaltig?
„Wir haben die EECH AG aufgefordert, die angeblich vorhandenen Investments offenzulegen. Allerdings bestätigt das Rundschreiben unsere erheblichen Zweifel an einer werthaltigen Investition", sorgt sich Resch.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.

Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.

Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.

Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.

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