26.03.2008 - 14:33 - Gesundheit & Medizin

Debatte um Sterbehilfe in Belgien – wird durch Sterbehilfe dem Tod seinen Sinn genommen?

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Kardinal Godfried Danneels hat mit kritischen Bemerkungen zur Sterbehilfe eine heftige Debatte in Belgien ausgelöst. Ihm wird in der Diskussion vorgeworfen, dass dieser möglicherweise ein „überholtes Weltbild“ habe und er offenbar davon ausgehe, dass man durch Leiden seine Seele retten könne, so der der Freidenker-Präsident Pierre Galand.

In einer Osterpredigt hatte der Brüsseler Erzbischof die Medienberichterstattung über spektakuläre Sterbehilfe-Fälle kritisiert. Er spielte damit unter anderem auf den Tod des belgischen Schriftstellers Hugo Claus an, der als Alzheimer-Patient in der vergangenen Woche um aktive Sterbehilfe nachgesucht hatte. Danneels bekräftigte über Ostern im Fernsehen, es gebe andere Möglichkeiten, Leiden zu lindern. Durch Sterbehilfe werde dem Tod sein Sinn genommen. (Quelle: Radio Vatikan >>> kna v. 25.03.2008).

Aus katholischer Sicht mag die Lesart des Kardinals zur Sterbehilfe plausibel sein. Wir haben in diesem Zusammenhang stehend bereits öfters darauf hingewiesen, dass das „Sterben“ für einen katholischen Christen nicht gerade leicht ist und er im Zweifel auch angehalten ist, eine erhöhte Toleranzbereitschaft zum Leiden zu entwickeln, da er bei (klaren) Bewusstsein und seiner Verantwortung vor seinem Schöpfer und Herrn zu treten habe, so jedenfalls die Botschaft im Evangelium vitae. Freilich bleibt es der katholischen Kirche unbenommen, dem Tod einen entsprechenden Sinn zu geben und zugleich die Heiligkeit des Lebens zu betonen. Diese Auffassung indes bindet aber in einem säkularen Verfassungsstaat nicht den Gesetzgeber, eine andere Beurteilung des Sterbens vor dem Hintergrund des Selbstbestimmungsrechts Patienten vorzunehmen. Die katholische Kirche wirbt vielmehr auf dem bunten Marktplatz ethischer Grundüberzeugungen für ihre Werthaltung und diese Botschaften scheinen auch bei bundesdeutschen Abgeordneten – freilich vornehmlich bei denjenigen, die das „C“ in ihrem Parteinamen tragen – auf einem fruchtbaren Boden zu fallen, jedenfalls in dem Maße, als dass die Abgeordneten rund um den Bosbach-Entwurf zu einem Patientenverfügungsgesetz aus „Respekt vor den Kirchen“ einstweilen davon Abstand genommen haben, den Entwurf ins Parlament einzubringen.

Selbstverständlich bleibt es den Abgeordneten anheim gestellt, „ihre Seele zu retten“, in dem diese persönlich das „Leiden“ vorzuziehen gedenken – aber mit Verlaub: Die individuelle Leidensbereitschaft der einzelnen Abgeordneten mit dem Ziel, „ihre Seele“ zu retten und ganz bewusst ihrem Schöpfer gegenüberzutreten, kann nicht dazu führen, dass Andersdenkenden das Recht zum selbstbestimmten Tod auf unzumutbare Weise verkürzt wird, in dem auf einen irreversiblen Krankheitsverlauf und einem unmittelbar bevorstehenden Tod verwiesen wird.

Lutz Barth

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