(openPR) Unter dem heutigen Tage verabschiedeten die Abgeordneten nach mehr als zweistündiger Debatte ein von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Zwei Tage vorher wurde auf der 20. Fachberufekonferenz der Bundesärztekammer deutlich, dass die Ärzte und Gesundheitsberufe die im Pflegeweiterentwicklungsgesetz vorgesehenen Kompetenzerweiterungen für die Pflegeberufe unterschiedlich beurteilen.
Wir widmen uns diesen spannenden Fragen auf einem Symposium, auf dem wir u.a. Herrn Robert Roßbruch als Referenten gewinnen konnten. Dieser ist im Vorfeld des Gesetzes als Einzelsachverständiger angehört worden und von daher ganz aktuell mit der Thematik betraut.
Das Thema um die Neuordnung der Gesundheitsfachberufe scheint mit der Verabschiedung des Gesetzes ein vorläufiges Ende gefunden haben. Viele Fragen bleiben allerdings offen, nicht zuletzt solche der Qualifizierung, der Haftung und die Auswirkungen auf das ärztliche und pflegerische Kooperationsverhältnis.
Das Symposium findet am 16. Mai 2008 in Koblenz im Contel-Hotel statt.
Dagmar Janßen
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Die einzelnen Wissenschaften aus Medizin, Pflege und Recht bedürfen eines integrierenden Kommunikationsprozesses, der es den beteiligten Professionen ermöglicht, konstruktive und gangbare Wege in der Praxis zu beschreiten. Richtschnur ist hier zugleich das übergeordnete Wohl des Patienten und damit die Frage nach der Patientensicherheit.
Wir nehmen uns dieser typischen Schnittstellenproblematik an und durch die Auswahl der Referenten bürgen wir nicht nur für Qualität, sondern zugleich auch für höchst spannende Themen und leidenschaftliche Diskussionen.
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Es zeichnet sich ab, dass die Ärzteschaft entgegen allen Beteuerungen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften ein anderes Verständnis vom spezifischen Arztethos zu entwickeln und entsprechend zu verinnerlichen bereit ist, dass im Übrigen dem Selbstbestimmungsrecht der Patienten und der ureigenen Gewissensentscheidung gerecht wird.
Insofern hat u.a. der Medizinrechtler Jochen Taupitz durchaus Recht mit seiner Annahme, dass dem Eid des Hippokrates keine rechtliche Bedeutung zukommt, auch wenn dies in der Öffentlichkeit den Anschein hat.
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„Modellversuche“ nach § 63 Abs. 3c SGB V in stationären Alteneinrichtungen
Die Verabschiedung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes „feiert“ nunmehr am 01.07.2009 sein einjähriges Bestehen und ist an der Zeit, die mit den Modellversuchen nach § 63c Abs. 3 SGB V eröffnete prinzipielle Möglichkeit zur Übertragung genuin ärztlicher Tätigkeiten auf die beruflich Pflegenden einer zuvörderst rechtlichen Risikobeurteilung zu unterziehen.
Zwar liegen derzeit noch immer nicht die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses vor, bei welchen Tätigke…
Diese Frage wird nicht selten allzu leidenschaftlich diskutiert und im Zuge der anstehenden Neuordnung der Gesundheitsberufe – insbesondere nach dem vorgelegten Gutachten des Sachverständigenrats – ist es keineswegs überraschend, dass die Frage vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird.
Die mit der Errichtung einer Pflegekammer aufgeworfenen …
… über den Honorartopf der Pflege gewarnt. Dem gegenüber meldet der Hausärzteverband nachhaltige Bedenken an, da das Thema insgesamt in die Neuordnung der Gesundheitsberufe eingebettet ist. So plädiert der Verband für eine gesonderte Finanzierung ärztlich delegierbarer Leistungen , wobei aber eine klare Aufgabenabgrenzung zu erfolgen habe.
Diesen gewichtigen …
Die Frage der Neuordnung der Gesundheitsberufe ist nunmehr auch in der pflegerechtlichen Diskussion angelangt.
Pflegerechtler bemühen sich um eine erste Orientierung im Hinblick auf die mit der Substitution ärztlicher Aufgaben auf die beruflich Pflegenden entstehenden Rechtsfragen. Die haftungs- und strafrechtlichen Folgen rücken neben den berufsrechtlichen …
Bei der Frage nach der Neuordnung der Gesundheitsberufe ist nach der Vorlage des Zweiten Gutachtens des Sachverständigenrats eine lebhafte Debatte entstanden, die sich nicht zuletzt auch in der Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes niedergeschlagen hat.
Insbesondere die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen …
… 16. Mai 2008 in Koblenz stattfindende Symposium wird sich diesen brennenden Fragen widmen. Namhafte Referenten werden jeweils aus ihrer Sicht die geplante Neuordnung der Gesundheitsberufe rechtlich werten und in ihren Impulsreferaten sowohl die Chancen, aber auch die Risiken für die Praxis verdeutlichen.
In den Impulsreferaten geht es weniger um Berufspolitik, …
… Satire und deren Kernaussage dürfte wohl darin bestehen, dass seitens des DPR mehr „heiße Luft“ denn Konstruktives in der Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe produziert werde.
Hier scheint dem Pflegerechtler Roßbruch offensichtlich der „Kragen geplatzt“ zu sein. Ihm ist das Thema der Neuordnung der Gesundheitsberufe erkennbar zu wichtig, …
(NORDWEST/BRAUNSCHWEIG) Die Veranstaltung kann auf eine gehörige Tradition zurückblicken - bereits zum neunten Mal findet in Braunschweig das Niedersächsische Symposium für Pflegeberufe im Operationsdienst statt.
Bewährtes weiterentwickeln und sich aktiv der Zukunft zuwenden – so könnten die Herausforderungen zusammengefasst werden, denen sich Pflegende …
Mit Blick auf die Ärzteschaft mahnt der Deutsche Pflegerat mehr Sachlichkeit in der aktuellen Debatte um die Neuordnung der Gesundheitsberufe an, nachdem unlängst der Sachverständigenrat sich für eine größere Verantwortung der Pflegekräfte ausgesprochen hat und überdies die geplante Pflegereform vorsieht, dass Pflegekräfte in Modellprojekten u.a. Pflegehilfsmittel …
Im Zuge der Diskussion um die Neuordnung der Gesundheitsberufe hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung sich dafür ausgesprochen, dass Hausärzte qualifizierten Praxismitarbeitern im noch näher zu diskutierenden Rahmen ärztliche Tätigkeiten übertragen sollen. Damit wird anderweitigen Konzepten, z.B. den Modellprojekten AGnes oder alternativ dazu anderen …
… ausgenommen sind).
Mag auch Igl in gewisser Recht mit seiner Annahme haben, dass die bisherige politische Auseinandersetzung im Kontext der beabsichtigten Neuordnung der Gesundheitsberufe und der Tätigkeiten maßgeblich mit dem Hinweis auf bestehende Rechtsunsicherheiten geführt und beendet worden ist, so hat sich auch durch das vorgelegte Gutachten …
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