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„Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“

13.03.200809:45 UhrGesundheit & Medizin
Bild: „Lizenz zum Töten? – Ärzte zwischen Sterbebegleitung und Tod auf Verlangen“
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Heute (13.03.08) findet eine Podiumsdiskussion unter dem o.a. Thema statt, die von der Sächsischen Landesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Hygiene-Museum Dresden veranstaltet wird.

„Anlass und Hintergrund ist die Ankündigung des deutschen Sterbehilfe-Vereins Dignitate in einem Spiegel-Artikel vom 26. November 2007, sobald als möglich mit einem pensionierten Arzt und einem todeswilligen Patienten einen Musterprozess anzustrengen, um den ärztlich begleiteten Suizid auf diesem Weg auch in Deutschland zu legalisieren.


Die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten ist groß. Patienten möchten sich das Recht auf Selbstbestimmung auch bei dieser letzten Entscheidung nicht nehmen lassen. Die Ärzteschaft hingegen lehnt die Tötung auf Verlangen ab. Ärztliches Ziel ist es, Palliativmedizin und Schmerztherapie zu stärken und weiter zu entwickeln, um todkranke Menschen bestmöglich auf ihrem letzten Weg zu versorgen und zu begleiten. In diesem Spannungsfeld soll die Podiumsdiskussion eine vorurteilsfreie Darstellung der ärztlich-ethischen, theologischen, juristischen und philosophischen Sichtweise zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe ermöglichen und Ärzte wie Betroffene bei der Auseinandersetzung mit diesem schwierigen Thema unterstützen.“ (Quelle: >>> PM der Sächsischen Landesärztekammer v. 05.03.08).

Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ob die Veranstaltung ihren Ziel gerecht wird, eine „vorurteilsfreie Darstellung“ der differenten Sichtweisen zu ermöglichen und hierbei die Ärzte als auch die unmittelbar Betroffenen bei der thematischen Auseinandersetzung mit dem Thema „Sterbehilfe“ zu unterstützen, bleibt zunächst eine offene Frage. Die Tenorierung „Lizenz zum Töten“ lassen diesseits aber bereits Zweifel aufkommen, wobei in der Tat die Verunsicherung bei Patienten und Ärzten groß ist.
Dass die Ärzteschaft die Tötung auf Verlangen ablehnt, dürfte freilich eine nach wie vor überprüfungsbedürftige These sein. Indes gilt vor allem: Auch die Bundesärztekammer und ihr folgend die ganz überwiegende Mehrzahl der Landesärztekammern trägt ganz entscheidend zur Verunsicherung in der Sterbehilfe-Debatte bei, schwingen diese sich doch auf, qua fragwürdiger berufsethischer Standespolitik der Bevölkerung Glauben schenken zu wollen, als seien die Statements von einem einheitlichen Willen der gesamten Ärzteschaft getragen. Dem dürfte mitnichten so sein, wie sich unschwer aus Umfragen ergeben dürfte, wonach die Ärzte sich durchaus eine Liberalisierung der Sterbebegleitung vorstellen können.
Die theologischen und philosophischen Sichtweisen zur Sterbebegleitung und Sterbehilfe bieten lediglich einen Orientierungsrahmen für die selbstbestimmte Entscheidung des Patienten, aber auch der Ärzte, die hieran ihre eigene individuelle Gewissensentscheidung ausrichten können. Dies ist legitim, wenngleich es dabei bleibt, dass in unserer säkularen Gesellschaft die Verfassungsinterpretation nicht mit Philosophie gleichzusetzen ist und somit aus den Vorgaben eben der Theologie und Philosophie keine verbindlichen (!) Maßstäbe folgen.

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