12.03.2008 - 15:01 - Politik, Recht & Gesellschaft

Besteuerung der Gewinne aus privaten Wertpapierveräußerungen ab 1999 verfassungsgemäß

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Leipold & Coll.
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Rechtsanwälte Leipold & Coll., München
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt und der Gewinn insgesamt 512 Euro oder mehr im Jahr beträgt (vgl. § 23 EStG). Für die Jahre 1997 und 1998 hat das Bundesverfassungsgericht diese gesetzliche Regelung für nichtig erklärt.

Für spätere Jahre ist das Gesetz verfassungsgemäß da mit der Einführung der Kontenabrufmöglichkeit die Kontrollmöglichkeit dieser Gewinne grundsätzlich auch rückwirkend für die Jahre ab 1999 gewährleistet ist. Dies hat der Bundesfinanzhof in einer neueren Entscheidung bestätigt.

Ab dem 1. Januar 2009 fällt die „Spekulationsfrist“ für Aktienverkäufe weg; entsprechende Gewinne sind dann grundsätzlich steuerpflichtig und werden mit dem neuen Abgeltungssteuersatz von 25 % besteuert. Dies gilt aber regelmäßig nur für Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden.

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Rechtsanwälte Leipold & Coll.
Rechtsanwalt Michael A. Leipold
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Die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Leipold & Coll. wurde im Jahr 2003 von Rechtsanwalt Michael A. Leipold gegründet. Seither betreut die Kanzlei Mandanten aus ganz Europa in allen Fragen und Problemen rund um den wirtschaftlichen Alltag. Um zukünftig auch die Mandanten in Österreich und den neuen EU-Staaten im Rahmen der Osterweiterung unterstützen zu können, eröffneten ml Rechtsanwälte Anfang 2006 einen Standort in Wien.

Die Individualität in der Vorgehensweise und die Durchsetzung der unterschiedlichen Interessen im Hinblick auf das juristisch und wirtschaftlich Machbare und vor allem Sinnvolle für den Mandanten ist ein sehr bedeutender Grundsatz der Kanzleiphilosophie.

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