(openPR) Das persönliche Engagement des Präsidenten in allen Ehren: ihm steht es freilich zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Liberalisierung der Sterbehilfe in den Beneluxländern "keine Infektion wird" (Quelle: Deutsches Ärzteblatt (03.03.08).
Offensichtlich gebietet dies die individuelle Gewissensentscheidung des Präsidenten der BÄK. Aber mit Verlaub: Herrn Hoppe kommt nicht die Befugnis zu, über die Revitalisierung des paternalistischen ärztlichen Gedankens und vermeintlich guter ärztlicher Tugendethik gleichsam ethische Supergrundrechtsschranken zu kreieren, die ein ganzes Staatsvolk binden sollen. Zureichend dürfte es sein, wenn der Präsident gemäß seiner individuellen Gewissensentscheidung zu handeln gedenkt.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in unserer Gesellschaft kein neuer Boden für den medizinethischen Neopaternalismus bereitet wird. Herr Hoppe scheut erkennbar eine offensiv geführte Debatte, in der zugleich auch die maßgebenden Grundrechte der Beteiligten zu diskutieren wären. Es ist zunehmend ein Ärgernis, wenn gewichtige Grundrechtsfragen tugendethisch erschlossen werden sollen.
Es ist kein Blick in die ethische Glaskugel gefordert, sondern in das Verfassungsrecht und Verfassungsinterpretation ist eben nicht mit Philosophie im Allgemeinen und im Besonderen gleichzusetzen. Vorrangiges Ziel muss es also sein, gegen derartige „Infektionen“ aktiv Stellung zu beziehen, damit nicht der Patient (oder alternativ der bundesdeutsche Gesetzgeber) zwangsinstrumentalisiert wird.
Die gesamte Ärzteschaft ist und bleibt aufgefordert, sich im Diskurs zu Worte zu melden und ggf. darauf hinzuwirken, dass die Tagesordnung des kommenden 111. Deutschen Ärztetages um ein ganz entscheidendes Thema erweitert wird.
Lutz Barth
























