01.03.2008 - 14:53 - Politik, Recht & Gesellschaft
Piratenpartei begrüßt Urteil zum NRW-Verfassungsschutzgesetz
Pressemitteilung von: Piratenpartei Deutschland / PR Agentur: piratenpartei deutschland
Die Piratenpartei begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das nordrheinwestfälische Landesverfassungsschutzgesetz. Mit diesem Urteil wurde klar festgestellt, dass der nordrheinwestfälische Innenminister, Ingo Wolf (F.D.P.), ein verfassungswidriges Gesetz vorgelegt und zur Verabschiedung gebracht hat. Gerade für die F.D.P., die sich immer wieder versucht als Bürgerrechtspartei zu profilieren, bedeutet dies einen weiteren, schweren Verlust an Glaubwürdigkeit. Herr Wolf persönlich wäre gut beraten, wenn er seine mangelnde Eignung für das Amt des Innenministers nicht länger zur Schau stellt, sondern sofort zurücktritt.
Die Ableitung eines Grundrechts auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" durch das Bundesverfassungsgericht bedeutet eine hocherfreuliche Weiterentwicklung des Begriffs der 'Unverletzlichkeit der Wohnung' hinsichtlich der Belange der modernen Informationsgesellschaft. Auch die hohen Hürden für einen Eingriff in dieses neue Grundrecht, die mit den Regelungen für den großen Lauschangriff und die Rasterfahndung vergleichbar sind, stellen einen Sieg für die Bürgerrechte dar. Die Verfassungsrichter setzen eindeutig "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" voraus und benennen hierfür unter anderem "Leib, Leben und Freiheit der Person" sowie die "Grundlagen der Existenz der Menschen".
Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, äußert hierzu: "Eine verfassungskonforme und wirksame Umsetzung der Onlinedurchsuchung ist nach dem Urteil kaum mehr möglich. Die Vorstöße des Innenministers, den Bundestrojaner trotzdem schnellstmöglich einzuführen, reduzieren sich damit auf Wahlkampfgeplänkel, das für die Polizeipraxis keine Relevanz mehr aufweist. Schon mit der akustischen Wohnraumüberwachung welche als "großer Lauschangriff" bezeichnet wird hatte man bei Einführung von Seiten der Regierung große Pläne. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eingegriffen hat konnte man für das Jahr 2006 erfreulicherweise vermelden das dieses Mittel lediglich zwei Mal zum Einsatz gekommen ist. Nun eine erneute unsinnige Attacke auf die Bürger."
Die Piratenpartei legt deshalb dem Innenminister nahe, sein Vorhaben, einen Bundestrojaner zu realisieren, aufzugeben. "Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz führt nicht gleich zu einem Umsetzungszwang", so Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei. "Nur weil das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung unter den genannten, sehr strengen Voraussetzungen für grundrechtlich vertretbar hält, heißt das noch lange nicht, dass der Gesetzgeber unsere Verfassung auch bis zu dieser Grenze ausnutzen muss. Die Entwicklung eines Bundestrojaners verschlingt Unsummen an Steuergeldern für etwas, das praktisch nie sinnvoll eingesetzt werden kann. Selbst wenn es gelingt die hohen Anforderungen des Verfassungsgerichts einzuhalten, sind Terroristen intelligent genug, sich vor der staatlichen Überwachung zu schützen."
Allerdings ist bereits ersichtlich, dass auch unser neues Grundrecht nicht automatisch vor Missbrauch durch Überwachungsbefürworter geschützt sein wird. Es ist also nach wie vor Aufgabe des Gesetzgebers und anschließend der Exekutivorgane, endlich Regelungen zu finden, die die Einhaltung der Grundrechte wirksam durchsetzen. Zudem sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, auch auf die Einhaltung ihres neuen Grundrechts zu achten und notfalls dafür zu kämpfen. Die nächste Möglichkeit dazu bietet sich übrigens bei der Demonstration in Köln am 15.03.2008.
Diese Pressemitteilung ist im Internet zu finden unter: www.piratenpartei.de/node/407
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Ralph Hunderlach
Piratenpartei Deutschland
Postfach 1223
70773 Filderstadt
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Die Politik ist Ideen- und Inhaltslos geworden und erweckt bei Herausforderungen einen hilflosen Eindruck. Sie muss sich der Desinformation bedienen um verfassungs- und datenschutzrechtlich bedenkliche Maßnahmen durchzusetzen. Die Volksparteien in Deutschland streben zielgerichtet danach den gläsernen Bürger zu schaffen. Von Bundestrojaner und Rasterfahndung, über Vorratsdatenspeicherung, einheitliche Steuer-ID und Schüler-ID und der Anti-Terror-Datei bis hin zur angeblich freiwilligen elektronischen Gesundheitskarte wird überall an der Durchsichtigkeit der Bürger gearbeitet. Diese Maßnahmen sind bereits Fakt, schon beschlossen oder werden vorangetrieben.
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung in greifbare Nähe gerückt. Die derzeitigen Bedingungen des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf veraltetem Verständnis von sogenanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Wir lehnen Patente auf Lebewesen, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential besitzen.
Die Bürger haben ein Recht auf Wissen und korrekte Informationen. Gerade dort wo die Zukunft der Bürger geschmiedet wird, sollte die Transparenz der Entscheidungen und ihrer Entscheidungsgrundlagen oberstes Gebot sein. Dafür stehen die PIRATEN ein. Mit Wissen und Transparenz und einer Politik, die informiert anstatt verschleiert, wollen die PIRATEN die Zukunft mitgestalten.
Die Ableitung eines Grundrechts auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" durch das Bundesverfassungsgericht bedeutet eine hocherfreuliche Weiterentwicklung des Begriffs der 'Unverletzlichkeit der Wohnung' hinsichtlich der Belange der modernen Informationsgesellschaft. Auch die hohen Hürden für einen Eingriff in dieses neue Grundrecht, die mit den Regelungen für den großen Lauschangriff und die Rasterfahndung vergleichbar sind, stellen einen Sieg für die Bürgerrechte dar. Die Verfassungsrichter setzen eindeutig "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" voraus und benennen hierfür unter anderem "Leib, Leben und Freiheit der Person" sowie die "Grundlagen der Existenz der Menschen".
Jan Huwald, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, äußert hierzu: "Eine verfassungskonforme und wirksame Umsetzung der Onlinedurchsuchung ist nach dem Urteil kaum mehr möglich. Die Vorstöße des Innenministers, den Bundestrojaner trotzdem schnellstmöglich einzuführen, reduzieren sich damit auf Wahlkampfgeplänkel, das für die Polizeipraxis keine Relevanz mehr aufweist. Schon mit der akustischen Wohnraumüberwachung welche als "großer Lauschangriff" bezeichnet wird hatte man bei Einführung von Seiten der Regierung große Pläne. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eingegriffen hat konnte man für das Jahr 2006 erfreulicherweise vermelden das dieses Mittel lediglich zwei Mal zum Einsatz gekommen ist. Nun eine erneute unsinnige Attacke auf die Bürger."
Die Piratenpartei legt deshalb dem Innenminister nahe, sein Vorhaben, einen Bundestrojaner zu realisieren, aufzugeben. "Eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz führt nicht gleich zu einem Umsetzungszwang", so Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei. "Nur weil das Verfassungsgericht die Online-Durchsuchung unter den genannten, sehr strengen Voraussetzungen für grundrechtlich vertretbar hält, heißt das noch lange nicht, dass der Gesetzgeber unsere Verfassung auch bis zu dieser Grenze ausnutzen muss. Die Entwicklung eines Bundestrojaners verschlingt Unsummen an Steuergeldern für etwas, das praktisch nie sinnvoll eingesetzt werden kann. Selbst wenn es gelingt die hohen Anforderungen des Verfassungsgerichts einzuhalten, sind Terroristen intelligent genug, sich vor der staatlichen Überwachung zu schützen."
Allerdings ist bereits ersichtlich, dass auch unser neues Grundrecht nicht automatisch vor Missbrauch durch Überwachungsbefürworter geschützt sein wird. Es ist also nach wie vor Aufgabe des Gesetzgebers und anschließend der Exekutivorgane, endlich Regelungen zu finden, die die Einhaltung der Grundrechte wirksam durchsetzen. Zudem sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, auch auf die Einhaltung ihres neuen Grundrechts zu achten und notfalls dafür zu kämpfen. Die nächste Möglichkeit dazu bietet sich übrigens bei der Demonstration in Köln am 15.03.2008.
Diese Pressemitteilung ist im Internet zu finden unter: www.piratenpartei.de/node/407
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Ralph Hunderlach
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Postfach 1223
70773 Filderstadt
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) beschäftigt sich mit den entscheidenden Themen des 21. Jahrhunderts. Die Politik ist Ideen- und Inhaltslos geworden und erweckt bei Herausforderungen einen hilflosen Eindruck. Sie muss sich der Desinformation bedienen um verfassungs- und datenschutzrechtlich bedenkliche Maßnahmen durchzusetzen. Die Volksparteien in Deutschland streben zielgerichtet danach den gläsernen Bürger zu schaffen. Von Bundestrojaner und Rasterfahndung, über Vorratsdatenspeicherung, einheitliche Steuer-ID und Schüler-ID und der Anti-Terror-Datei bis hin zur angeblich freiwilligen elektronischen Gesundheitskarte wird überall an der Durchsichtigkeit der Bürger gearbeitet. Diese Maßnahmen sind bereits Fakt, schon beschlossen oder werden vorangetrieben.
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung in greifbare Nähe gerückt. Die derzeitigen Bedingungen des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf veraltetem Verständnis von sogenanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Wir lehnen Patente auf Lebewesen, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential besitzen.
Die Bürger haben ein Recht auf Wissen und korrekte Informationen. Gerade dort wo die Zukunft der Bürger geschmiedet wird, sollte die Transparenz der Entscheidungen und ihrer Entscheidungsgrundlagen oberstes Gebot sein. Dafür stehen die PIRATEN ein. Mit Wissen und Transparenz und einer Politik, die informiert anstatt verschleiert, wollen die PIRATEN die Zukunft mitgestalten.
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