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29.02.2008 - 14:28 - Politik, Recht & Gesellschaft

Das Imperium wurde zurückgeschlagen - Bundesverfassungsgericht legitimiert "Gegnerliste" bei Rechtsanwälten

Pressemitteilung von: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einer Entscheidung vom 12.12.2007 den jahrelangen Rechtstreit zwischen einem Finanzdienstleistungsunternehmen und einer bekannten deutschen Anwaltskanzlei beendet. Nach Auffassung des BVerfG ist die wahrheitsgemäße Information, jemand sei in eine gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung involviert, nicht ehrenrührig. Der Finanzdienstleister machte gegen die auf Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei gerichtliche Unterlassungsansprüche geltend, weil die Kanzlei auf ihrer Homepage eine Gegnerliste einstellte, aus der sich ergab, gegen welche Unternehmen und Personen die Kanzlei mandatiert wurde. Der Finanzdienstleister sah sich in seiner vom unternehmerischen Persönlichkeitsrecht erfassten Geschäftsehre betroffen. Die Anwälte beriefen sich dagegen auf ihre Grundrechte auf Berufsfreiheit und Meinungsfreiheit. Dieser Argumentation folgte das BVerfG mit seinem Beschluss (Az. 1 BvR 1625/06) nun vollständig. Das vom Bundesgerichtshof als höchster deutscher Zivilinstanz ausgesprochene Verbot betreffend die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung von Gegnern auf einer anwaltlichen Homepage (BGH Beschl. v. 23.05.2006 - VI ZR 235/05) ist demnach verfassungswidrig und verletzt den Anwalt in seinen Rechten der freien Berufsausübung nach Art. 12 GG. Werbemaßnahmen von Anwälten genießen ebenfalls den Schutz der freien Berufsausübung. Dies gilt auch uneingeschränkt für Werbemaßnahmen von Anwälten im Internet.
Die hier getroffene Entscheidung betrifft ein jahrelanges Streitverfahren. Während die betroffene Kanzlei vor dem LG Berlin, dem Kammergericht und dem BGH verlor, gab ihr das BVerfG Recht, da die Fachgerichte schlicht vergessen hätten, die Abwägung mit Art. 12 GG vorzunehmen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Stefan A. Seitz
Am Perlachberg 3
86150 Augsburg
Tel.: 0821/34999100
Fax.: 0821/34999101
E-Mail:
Internet: www.rechtsanwalt-thieler.de

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig.
In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.

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