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29.02.2008 - 13:52 - Politik, Recht & Gesellschaft
Liechtenstein III – Steueraffäre ohne Ende – Wo die wirklichen Risiken liegen – Zukünftige Erben aufgepaßt
Pressemitteilung von: Trempel & Associates / PR Agentur: German Global Trade News
Berlin („Verdutzt“): Unsere Beiträge „Keine Panik vor Steuerfahndungserfolgen trotz Zumwinkel-Rücktritt“ und „Steuerfahndung und Strafverfolgung - Verhaltensmaßregeln bei polizeilichen oder anderen Durchsuchungsmaßnahmen“ haben eine große, vorwiegend positive Aufmerksamkeit gefunden. Ganz im Gegensatz zu den Entgleisungen im öffentlichen Raum, die Erinnerungen an übelste Zeiten in Deutschland aufkommen lassen Zwischenzeitlich scheint sich die Koalition der Untätigkeit sogar zu bemühen, vermittels der unentgeltlichen Weitergabe illegal erworbener Daten an die Fachbehörden anderer EU-Länder „die Voraussetzungen für ein Wohlverhalten zu schaffen“, wonach die Länder in Europa, die ihre steuerrechtlichen Rahmenbedingungen selbst gestalten wollen, zukünftig wohl einem von Deutschland geführten Kartell der Macht gegenüberstehen.
In der aktuell vom Bundeskanzleramt gedeckten, vom Finanzministerium geförderten, anderen verwickelten Institutionen untersetzten und von einer hysterischen Sensationspresse weitgehend unkritisch begleiteten Aktion der organisierten Preisgabe von Bürgerrechten offenbaren sich zugleich die niedrigsten Instinkte, die Menschen in einem Lande so haben können. „Deutschland ist über Nacht erwacht“ und "die richtige Stimmung für die guten alten Zeiten" wiederhergestellt? Erinnert ein wenig an den Zauberlehrling. Oder ? Es verwundert schon, dass die Schadenfreude im besten Fall das Geschehen begleitet und auch die Kritik derer zu vermissen ist, die in der Regel als Wächter des Grundgesetzes Partei ergreifen.
Die weiteren Äußerungen quer durch die Bank der Parteien erschrecken und erlauben eine klimatische Veränderung, die Zivilcourage auch an dieser Stelle herausfordert: Sind wir wieder soweit? „O-Ton z.B. des «Berliner Express »: „Kanzlerin Merkel zeigte Liechtensteins Premier Hasler, wo es lang geht.“
Oder aber: „Merkel liest Liechtensteiner die Leviten“, „Mr. Steuerbetrug auf Staatsbesuch“, „Kanzlerin macht Druck: Premier Hasler soll Schwarzgeld-Oase trockenlegen“, „Mini-Staat Liechtenstein droht mit Klage“.
Die wirkliche Krönung: „Zwergen-Prinz pöbelt gegen Deutschland“. Überschriften, die rund eine Woche alt sind und keine öffentliche Empörung hervorriefen.
Bloße Ausrutscher ? Eine Entschuldigung ? Wie müssen derartige Tiraden auf kleine Länder wirken, deren einziger Vorteil ihr Wohlstand ist, der allein günstigen Rahmenbedingungen zu verdanken ist ?
Es kommt aber noch schlimmer: Da äußert ein Mitglied des Bundestages und einer an sich bürgerlichen Freiheiten verbundenen Partei „klammheimliche“ Freude darüber, dass es den Ex-Chef der Post (nach einer beispiellosen „Öffentlichen Hinrichtung“) erwischt habe und rekultiviert -ohne dies vielleicht zu wollen - damit den abscheulichen Kampfbegriff, der in den Jahren des blutigen Terrorismus in Deutschland die Freude über die Morde in der entsprechenden Szene im Sinne niederträchtiger Schadenfreude zum Ausdruck brachte. Hat jemand den Aufschrei derer vernommen, die sich die Revanche für die Niederlage 1968 auf die Fahne geschrieben haben ? Ein amtierender Minister und ein ärmeres Parteimitglied aus Bayern, der noch immer nur "einen" Pullover hat, schüren den Ruf nach "Berufsverboten" für Berater, die in absoluter Mehrheit nichts weiter tun als das, was legal ist und ihre Mandanten erwarten. Und dann der Innenminister. Bürgerrechte sind in der Union nicht wirklich ein Thema. Der Vorschlag gleich auch noch das Beichtgeheimnis abzuschaffen, weil ein moslemischer Terrorist sich ja ausgerechnet gegenüber der katholischen Kirche offenbaren würde, schafft wenig Vertrauen.
Der Ruf nach einer weiteren Einschränkung von Beraterrechten erweist sich als Aufgabe von Rechtspositionen, die für den Bürger von elementarer Bedeutung sind. Das Gegenteil von Vertrauen wird dabei erzeugt, was wiederum gute Berater erfordert, um rechtzeitig entgegenhalten zu können.
Orwell hätte seine Freude zu sehen, dass die Aufgabe der Freiheit der Privatsphäre, zu der sicher vor allem der Intim- und Vermögensbereich gehören, durch die selbsternannten Verteidiger der Moral sogar freiwillig geschieht.
Es ist nicht feststellbar, dass der IKB-, KfW und Landesbankenskandal in irgendeiner Weise Konsequenzen hat, obwohl doch hier Milliarden verbrannt wurden und noch werden. Sollte die Liechtensteinaffäre das große Ablenkungsmanöver sein ?
Nicht das Schüren von Ängsten macht Sinn, sondern das Fördern guter Lebens- und Arbeitsbedingungen vor allem für diejenigen, die in der Lage wären, den Standort Deutschland in positiver Hinsicht weiter zu entwickeln. Je stärker aktive Bürger beschnitten werden, desto schneller deren Abkehr.
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Schranken einer Online-Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden, wonach der Ansatz der Landesregierung von NRW als offenkundig verfassungswidrig eingestuft wurde, verdeutlicht wie die Rechtsprechung diverser Zivilgerichte auch, dass in Bezug auf die Methodik der Informationsgewinnung in Steuerangelegenheiten die verfassungsrechtlichen Schranken vorsätzlich überschritten sind.
Das neu entdeckte „Grundrecht der informativen Selbstbestimmung“ gebietet und verhindert zugleich, dass Vater Staat ohne weiteres in höchst persönliche Rechte eingreift. Ebenso verfassungs-, rechts- und mithin sittenwidrig ist etwa das sogenannte unbefugte „Tracking“ im Internet, womit diverse Homepage-Betreiber in der Vergangenheit bemüht waren, die sog. IP-Adresse der Besucher zu speichern und für die Auswertung des Verhaltens z.B. zu Werbezwecken vorzuhalten. Ohne gesicherte Zustimmung des Nutzers ist eine Speicherung von IP-Adresse ebenso verboten wie ein Datenausspähen.
Die private Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist ungenehmigt in aller Regel ebenso unzulässig wie eine Abhöraktion. Nur unter besonders engen Voraussetzungen, die in Steuersachen in der Regel niemals vorliegen, darf nach vorheriger richterlicher Anordnung ein Eingriff in die Privatsphäre erfolgen, wobei nach der jüngsten Entscheidung des obersten deutschen Gerichts die Ermittlungsergebnisse nur in einem bestimmten, genau abgegrenzten Umfang verwertet werden können.
Im Bereich der Steuerfahndung werden diese Art der im Falle Liechtenstein bekannt gewordenen Ermittlungen weiterhin „höchst verdächtig“ und fragwürdig bleiben, sind doch die Herkunft der „Ware“ ebenso bekannt wie die Methode der Verbreitung und Beschaffung. Ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot drängt sich auf und eine durch Drohung und Täuschung provozierte „Selbstanzeige“ oder gar ein „Geständnis“ könnten sich in nicht allzu langer Zeit zu einem erheblichen Problem der Ermittlungsbehörden entwickeln.
Die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum“ könnte aufgrund ihrer Herangehensweise erneut eigenen Schnellschüssen unterliegen. Mindestens einmal in der Vergangenheit erwies sich das Vorgehen Bochums als totaler Ausfall.
Markantestes Beispiel waren die Ermittlungen in Sachen Regierungskriminalität „DDR“ in Bezug auf die Steuergestaltungsmodelle des berühmtesten Ossis in Bayern (A-SCH-G). Auch damals spielten sowohl Liechtenstein als auch Luxemburg eine gewichtige Rolle, lagen dort u.a. doch die Beteiligungen des Bereichs KoKo an den in West-Deutschland operierenden Firmen des Bereichs, die formell nicht mit der DDR in Verbindung gebracht wurden. Wie stolz war man seiner Zeit in Bochum als man Steuer- und Haftungsbescheide im mehrstelligen Millionenbetrag verschicken und die meist arglosen Geschäftsführer oder Prokuristen der Firmen, die – jedenfalls nicht wenige - erst mit der Bescheidung mitbekamen, wie die Verhältnisse eigentlich gestrickt waren. Die Show war auch damals groß. Und auch sie wurde im Ergebnis zum Desaster..
Das Konstrukt der KoKo, in West-Deutschland aktiv tätige mittelbar gesteuerte Handelsunternehmen zu führen, deren Beteiligungen im steuerbegünstigten Ausland lagen, ging auf. Der Kapitalfluß konnte von den völlig überforderten Hofschauspielern weder unterbrochen noch überschaut werden. Dabei kam den zu Unrecht Beschuldigten auch der Umstand zugute, daß ihnen seinerzeit jeweils von anderen Staatsanwaltschaften Vorwürfe mit gegensätzlichem Inhalt gemacht wurden. Das konnte nicht gutgehen.
Schon wieder also Bochum - nach dem Nokia-Fall soll Flagge gezeigt werden ? - und schon wieder eine ähnliche Dramaturgie wo an sich Vorsicht und Zurückhaltung geboten sind: "Öffentliche Bloßstellung", auch „Hinrichtung“ genannt, als Mittel zum Zweck, um möglichst schnell Fakten durch Selbstanzeigen zu schaffen.
Diese Rechnung wird scheinbar auch nicht aufgehen und die öffentlichen Reaktionen werden eher einen Turboeffekt in anderer Richtung beschwören: Die legale Steuerflucht nach der Schweiz oder besser nach Österreich, wo das dortige Verfassungsgericht jüngst die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärte.
Grund genug für den abgewählten Ministerpräsidenten in Regierungsverantwortung eines der wenigen Abkommen Deutschlands auf dem Gebiete der Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften sofort aufzukündigen. Grund genug für viele schlaue Bayern zugleich, sofort und unmittelbar über eine Sitzverlagerung nach Österreich nachzudenken, um schon zu Lebzeiten in den Genuß einer angemessenen Besteuerung zu kommen.
Die vorweggenommene Erbfolge oder besser noch der gleichzeitige Umzug der zukünftigen Erben ins Nachbarland wird, sollten die Pläne der Erbschaftsteuerreform in ihrer derzeitigen Konfiguration Wirklichkeit werden, was kaum noch zu verhindern ist, eine reale Herausforderung werden. Österreich boomt, nicht Deutschland. In Deutschland droht nicht nur mit der erwarteten Erbschaftsteuerreform ein weiterer Aderlaß und dies ganz legal. Gegenüber Österreich wird sich Deutschland im Ton nicht vergreifen dürfen, soll sich in Europa nicht eine Vorbehaltsstimmung aufbauen, die allein Deutschland isoliert.
Eine andere Frage im Zusammenhang mit Auslandsvermögen soll hier aber Thema sein:
Ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft findet Hinweise auf ein Konto in einem bürgerfreundlichen Nachbarland. Was tun ?
Nicht selten liegen Gelder auf Nummernkonten im Ausland angelegt. Die generelle Unterstellung einer Schwarzgeldanlage verbietet sich ebenso wie die einer Steuerverkürzung, denn Geldanlagen im Ausland bleiben legal. Sie werden geradezu modern, wollte Vater Staat tatsächlich für „argentinische Verhältnisse“ sorgen wollen. Was Kapitalflucht bedeutet, hat Berlin noch immer nicht begriffen. Über 2/3 aller Devisenreserven lagern heute gut verpackt in China, Hong Kong, Japan und Korea. Der Rest häuft sich langsam aber stetig im arabischen Raum. Ein Rückfluß ins Steuerparadies Deutschland oder in ein von Deutschland bevormundetes Europa ist für die Anleger sicher weniger interessant.
Was geschieht, wenn Erben ein Konto vermuten aber weder Nummer noch Konto feststellen können, weil die Erbschaft vor den gierigen Griffen bestimmter Erben oder Ehepartner geschützt werden sollte ?
Ein großes Problem.
Es gibt Banken in der Schweiz, die führen nicht einmal die Erträgnisse auf, weil die Kunden derartige Aufstellungen aus dann allerdings eindeutigen Gründen nicht abfordern. Diese Banken spekulieren darauf, dass auch ihre Provisionen niemals infrage gestellt werden. Gleiches gilt in Liechtenstein oder Luxemburg. Wer tatsächlich Auslandsvermögen im Wege einer Selbstanzeige legalisieren möchte hat große Probleme, plausible Kontounterlagen zu erhalten, die dann Grundlage der Besteuerung sein können.
Da eine Selbstanzeige „genau und vollständig sein muß“, ergibt sich für die rechtstreuen Bürger ein erhebliches Risiko. Viele fürchten geradezu der Aufgabe nicht gerecht zu werden und verzichten aus Gründen des komplizierten deutschen Rechts dann scheinbar doch auf die Aufdeckung. „Lieber unruhig gut leben als ebenso unruhig auch noch bestraft werden“. Soll aber ein Auslandsguthaben dann doch einmal gemeldet werden, muß mit einem erheblichen Aufwand gerechnet werden, die notwendigen Erträgnisaufstellungen nachträglich fertigen zu lassen. Nicht wenige Banken in der Schweiz müssen dabei mangels eigener Kompetenz -!!! - auf externe Servicedienstleister zurückgreifen. Das soll kosten.
Keine Bank dieser „Anlegerländer“ wird von sich aus Bemühungen anstellen, etwaige Erben zu finden. Es dürften Milliarden an Vermögen auf diese Weite Jahr für Jahr einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden, weil einfach niemand vorbeischaut, der sich als Erbe ausweisen kann. Und welche Bank kommt eigentlich als möglicher Ansprechpartner für das im Ausland vom Vater oder Großvater versteckte Vermögen infrage ? Eine nicht einfach zu beantwortende Frage für den Erben.
Die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein haben aufgrund ihrer besonderen Rolle als Zielorte für Geldanlagen ausgespielt, soweit nicht gleich der Wohnsitz mit in diese Länder verlegt wird. Genau das ist in erheblichem Umfang aber noch immer der Fall. Die "Zukunftsanlage" wird dennoch nicht in diesen Ländern liegen, da sich das Schwergewicht der Weltwirtschaft im Bereich der Finanzanlagen nach Asien verlagert: Standorte wie Dubai und Hong Kong werden dank der Rückendeckung durch China und Russland die Zentren der Weltfinanzwirtschaft werden.
Singapur, zu eng mit den USA und europäischen Einflüssen verbandelt wird sich nicht ansatzweise halten und wegen der ständig gefährdeten Unabhängigkeit auch gegenüber den Wettbewerbern nicht behaupten können.
Die von deutschen Stimmungskanonen aufgestellten Forderungen nach einschneidenden Maßnahmen gegenüber Beratern haben bereits 2002 zu schwerwiegenden Weichenstellungen geführt. US-amerikanische und britische Anwaltskanzleien unterliegen bereits seit 2001 tiefgreifenden Mitteilungspflichten, die eine vollständige Verschwiegenheit nicht mehr zulassen. Ein Berater haftet dort unmittelbar selbst in den Fällen, wo eine Beihilfe zu unzulässigen Dispositionen oder Vorteilen der Mandanten infrage steht. Eine erste Reaktion war die Aufspaltung des Beratungsgeschäfts und die vollständige Trennung der Beteiligungen. Da Beratungsgeschäft in Fragen des Geldtransfers, der Geldanlage und der damit zusammen hängenden Unternehmensgründungstätigkeit („off shore“) laufen seither im Wesentlichen über in Hong Kong oder Dubai ansässige Beratungsunternehmen selbst, deren Berater weder Bürger der USA noch von GB sind. Die Diskussion über Singapur ist irreführend. Dieser Standort spielt vielleicht eine Rolle, weil der Presseinformant dort mal auf Reisen war oder die amtierende Bundesregierung der Auffassung ist, den Stadtstaat traditionell weiter einbinden zu wollen. Dabei lassen sich nicht einmal die Singapuries einbinden. Der bevorstehende Besuch der Kanzlerin in Singapur wird zeigen, daß der Stadtstaat nicht bereit ist, sich in irgend einer Weise gegenüber Deutschland oder der EU zu verpflichten. Allenfalls auf den Gebieten, die Geld bringen. Dazu gehört, bei Strafe des eigenen Untergangs, die Sicherung von Fremdgeldanlagen durch eine Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst nicht. Singapur ist darüber hinaus zu isoliert, um die Partnerschaft innerhalb der ASEAN-Staatengemeinschaft zu gefährden. Allein der Versuch, den Stadtstaat für eine Koalition der Feinde von Steueroasen gewinnen wollen, wäre mit einer erneuten Blamage verbunden.
Deutsche Berater spielen im Bereich der „wirklichen problematischen Geschäfte“ mit kaum beachtlichen Ausnahmen übrigens nur eine Rolle: Keine !
Gerade wegen der möglichen Kontrolle durch eine Ermittlungsbehörde werden deutsche Berater gar nicht erst mandatiert, wenn es um Vermögensverschiebungen geht, die als betriebliche Investitionen getarnt oder verschleiert werden.
Die Entscheidungsfindung bei der Annahme von nicht näher bekanntem Auslandsvermögen erfordert im Interesse der Faktensammlung ein vorsichtiges und kompetentes Vorgehen, um unnötige Risiken zu vermeiden und die erheblichen Kosten zu minimieren, die im Zusammenhang mit der Feststellung und Sicherung des Vermögens anfallen können. Spezialisierte Kanzleien mit ihren internationalen Netzwerken können hierbei von Vorteil sein. Auch für Vater Staat.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Trempel & Associates Berlin
Rechts- und Steuerberatung
Spichernstr. 15
10777 Berlin
Tel. 030-212486-0
Fax. 030-2185432
email:
www.trempel.de
Über Trempel & Associates:
Trempel & Associates ist eine auf den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern national und international tätige deutschen Wirtschaftskanzlei, in der die persönliche und qualitativ hochwertige Betreuung mehr Gewicht hat als die „Fabrikberatung“. Gewichtige Erfahrungen im Bereich der Selbstanzeige konnten wir in den sogenannten "Luxemburg-Fällen" gewinnen. In den Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum im Bereich der sog. "DDR-Regierungs- und Wirtschaftskriminalität" unter die völlig grundlos auch normale Wirtschaftsbeziehungen abgehandelt wurden, waren wir durchweg erfolgreich. Weder ein Steuerbescheid noch ein Strafvorwurf konnte von der StA Bochum/Berlin noch von dem Finanzamt Bochum aufrechterhalten werden. Obwohl oder besser gerade weil wir uns auf das beschränken, was wir bedienen und vertreten können, betreuen wir auch Unternehmen oder Privatinteressen weltweit, vorzugsweise in den Destinationen, die wir sprachlich beherrschen und denen wir über langjährige Partner verbunden sind. Nach einer Zeit der festen Präsenz in Vietnam, Indonesien und Brasilien unterhalten wir heute Netzwerkkontakte und Büros in China, Greater China (Hong Kong) und Thailand, während wir uns im Übrigen auf erfahrene Partner in über 40 Ländern stützen können. „All business is local“ und bleibt es auch.
Das Kerngeschäft bilden die Rechtsberatung und Steuerberatung mit allen Nebenleistungen. Mehr Informationen über Trempel & Associates finden Sie im Internet unter www.trempel.de oder auf einer unserer Projektseiten wie z.B. www.chinaproject.de .
In der aktuell vom Bundeskanzleramt gedeckten, vom Finanzministerium geförderten, anderen verwickelten Institutionen untersetzten und von einer hysterischen Sensationspresse weitgehend unkritisch begleiteten Aktion der organisierten Preisgabe von Bürgerrechten offenbaren sich zugleich die niedrigsten Instinkte, die Menschen in einem Lande so haben können. „Deutschland ist über Nacht erwacht“ und "die richtige Stimmung für die guten alten Zeiten" wiederhergestellt? Erinnert ein wenig an den Zauberlehrling. Oder ? Es verwundert schon, dass die Schadenfreude im besten Fall das Geschehen begleitet und auch die Kritik derer zu vermissen ist, die in der Regel als Wächter des Grundgesetzes Partei ergreifen.
Die weiteren Äußerungen quer durch die Bank der Parteien erschrecken und erlauben eine klimatische Veränderung, die Zivilcourage auch an dieser Stelle herausfordert: Sind wir wieder soweit? „O-Ton z.B. des «Berliner Express »: „Kanzlerin Merkel zeigte Liechtensteins Premier Hasler, wo es lang geht.“
Oder aber: „Merkel liest Liechtensteiner die Leviten“, „Mr. Steuerbetrug auf Staatsbesuch“, „Kanzlerin macht Druck: Premier Hasler soll Schwarzgeld-Oase trockenlegen“, „Mini-Staat Liechtenstein droht mit Klage“.
Die wirkliche Krönung: „Zwergen-Prinz pöbelt gegen Deutschland“. Überschriften, die rund eine Woche alt sind und keine öffentliche Empörung hervorriefen.
Bloße Ausrutscher ? Eine Entschuldigung ? Wie müssen derartige Tiraden auf kleine Länder wirken, deren einziger Vorteil ihr Wohlstand ist, der allein günstigen Rahmenbedingungen zu verdanken ist ?
Es kommt aber noch schlimmer: Da äußert ein Mitglied des Bundestages und einer an sich bürgerlichen Freiheiten verbundenen Partei „klammheimliche“ Freude darüber, dass es den Ex-Chef der Post (nach einer beispiellosen „Öffentlichen Hinrichtung“) erwischt habe und rekultiviert -ohne dies vielleicht zu wollen - damit den abscheulichen Kampfbegriff, der in den Jahren des blutigen Terrorismus in Deutschland die Freude über die Morde in der entsprechenden Szene im Sinne niederträchtiger Schadenfreude zum Ausdruck brachte. Hat jemand den Aufschrei derer vernommen, die sich die Revanche für die Niederlage 1968 auf die Fahne geschrieben haben ? Ein amtierender Minister und ein ärmeres Parteimitglied aus Bayern, der noch immer nur "einen" Pullover hat, schüren den Ruf nach "Berufsverboten" für Berater, die in absoluter Mehrheit nichts weiter tun als das, was legal ist und ihre Mandanten erwarten. Und dann der Innenminister. Bürgerrechte sind in der Union nicht wirklich ein Thema. Der Vorschlag gleich auch noch das Beichtgeheimnis abzuschaffen, weil ein moslemischer Terrorist sich ja ausgerechnet gegenüber der katholischen Kirche offenbaren würde, schafft wenig Vertrauen.
Der Ruf nach einer weiteren Einschränkung von Beraterrechten erweist sich als Aufgabe von Rechtspositionen, die für den Bürger von elementarer Bedeutung sind. Das Gegenteil von Vertrauen wird dabei erzeugt, was wiederum gute Berater erfordert, um rechtzeitig entgegenhalten zu können.
Orwell hätte seine Freude zu sehen, dass die Aufgabe der Freiheit der Privatsphäre, zu der sicher vor allem der Intim- und Vermögensbereich gehören, durch die selbsternannten Verteidiger der Moral sogar freiwillig geschieht.
Es ist nicht feststellbar, dass der IKB-, KfW und Landesbankenskandal in irgendeiner Weise Konsequenzen hat, obwohl doch hier Milliarden verbrannt wurden und noch werden. Sollte die Liechtensteinaffäre das große Ablenkungsmanöver sein ?
Nicht das Schüren von Ängsten macht Sinn, sondern das Fördern guter Lebens- und Arbeitsbedingungen vor allem für diejenigen, die in der Lage wären, den Standort Deutschland in positiver Hinsicht weiter zu entwickeln. Je stärker aktive Bürger beschnitten werden, desto schneller deren Abkehr.
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Schranken einer Online-Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden, wonach der Ansatz der Landesregierung von NRW als offenkundig verfassungswidrig eingestuft wurde, verdeutlicht wie die Rechtsprechung diverser Zivilgerichte auch, dass in Bezug auf die Methodik der Informationsgewinnung in Steuerangelegenheiten die verfassungsrechtlichen Schranken vorsätzlich überschritten sind.
Das neu entdeckte „Grundrecht der informativen Selbstbestimmung“ gebietet und verhindert zugleich, dass Vater Staat ohne weiteres in höchst persönliche Rechte eingreift. Ebenso verfassungs-, rechts- und mithin sittenwidrig ist etwa das sogenannte unbefugte „Tracking“ im Internet, womit diverse Homepage-Betreiber in der Vergangenheit bemüht waren, die sog. IP-Adresse der Besucher zu speichern und für die Auswertung des Verhaltens z.B. zu Werbezwecken vorzuhalten. Ohne gesicherte Zustimmung des Nutzers ist eine Speicherung von IP-Adresse ebenso verboten wie ein Datenausspähen.
Die private Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist ungenehmigt in aller Regel ebenso unzulässig wie eine Abhöraktion. Nur unter besonders engen Voraussetzungen, die in Steuersachen in der Regel niemals vorliegen, darf nach vorheriger richterlicher Anordnung ein Eingriff in die Privatsphäre erfolgen, wobei nach der jüngsten Entscheidung des obersten deutschen Gerichts die Ermittlungsergebnisse nur in einem bestimmten, genau abgegrenzten Umfang verwertet werden können.
Im Bereich der Steuerfahndung werden diese Art der im Falle Liechtenstein bekannt gewordenen Ermittlungen weiterhin „höchst verdächtig“ und fragwürdig bleiben, sind doch die Herkunft der „Ware“ ebenso bekannt wie die Methode der Verbreitung und Beschaffung. Ein verfahrensrechtliches Verwertungsverbot drängt sich auf und eine durch Drohung und Täuschung provozierte „Selbstanzeige“ oder gar ein „Geständnis“ könnten sich in nicht allzu langer Zeit zu einem erheblichen Problem der Ermittlungsbehörden entwickeln.
Die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum“ könnte aufgrund ihrer Herangehensweise erneut eigenen Schnellschüssen unterliegen. Mindestens einmal in der Vergangenheit erwies sich das Vorgehen Bochums als totaler Ausfall.
Markantestes Beispiel waren die Ermittlungen in Sachen Regierungskriminalität „DDR“ in Bezug auf die Steuergestaltungsmodelle des berühmtesten Ossis in Bayern (A-SCH-G). Auch damals spielten sowohl Liechtenstein als auch Luxemburg eine gewichtige Rolle, lagen dort u.a. doch die Beteiligungen des Bereichs KoKo an den in West-Deutschland operierenden Firmen des Bereichs, die formell nicht mit der DDR in Verbindung gebracht wurden. Wie stolz war man seiner Zeit in Bochum als man Steuer- und Haftungsbescheide im mehrstelligen Millionenbetrag verschicken und die meist arglosen Geschäftsführer oder Prokuristen der Firmen, die – jedenfalls nicht wenige - erst mit der Bescheidung mitbekamen, wie die Verhältnisse eigentlich gestrickt waren. Die Show war auch damals groß. Und auch sie wurde im Ergebnis zum Desaster..
Das Konstrukt der KoKo, in West-Deutschland aktiv tätige mittelbar gesteuerte Handelsunternehmen zu führen, deren Beteiligungen im steuerbegünstigten Ausland lagen, ging auf. Der Kapitalfluß konnte von den völlig überforderten Hofschauspielern weder unterbrochen noch überschaut werden. Dabei kam den zu Unrecht Beschuldigten auch der Umstand zugute, daß ihnen seinerzeit jeweils von anderen Staatsanwaltschaften Vorwürfe mit gegensätzlichem Inhalt gemacht wurden. Das konnte nicht gutgehen.
Schon wieder also Bochum - nach dem Nokia-Fall soll Flagge gezeigt werden ? - und schon wieder eine ähnliche Dramaturgie wo an sich Vorsicht und Zurückhaltung geboten sind: "Öffentliche Bloßstellung", auch „Hinrichtung“ genannt, als Mittel zum Zweck, um möglichst schnell Fakten durch Selbstanzeigen zu schaffen.
Diese Rechnung wird scheinbar auch nicht aufgehen und die öffentlichen Reaktionen werden eher einen Turboeffekt in anderer Richtung beschwören: Die legale Steuerflucht nach der Schweiz oder besser nach Österreich, wo das dortige Verfassungsgericht jüngst die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärte.
Grund genug für den abgewählten Ministerpräsidenten in Regierungsverantwortung eines der wenigen Abkommen Deutschlands auf dem Gebiete der Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften sofort aufzukündigen. Grund genug für viele schlaue Bayern zugleich, sofort und unmittelbar über eine Sitzverlagerung nach Österreich nachzudenken, um schon zu Lebzeiten in den Genuß einer angemessenen Besteuerung zu kommen.
Die vorweggenommene Erbfolge oder besser noch der gleichzeitige Umzug der zukünftigen Erben ins Nachbarland wird, sollten die Pläne der Erbschaftsteuerreform in ihrer derzeitigen Konfiguration Wirklichkeit werden, was kaum noch zu verhindern ist, eine reale Herausforderung werden. Österreich boomt, nicht Deutschland. In Deutschland droht nicht nur mit der erwarteten Erbschaftsteuerreform ein weiterer Aderlaß und dies ganz legal. Gegenüber Österreich wird sich Deutschland im Ton nicht vergreifen dürfen, soll sich in Europa nicht eine Vorbehaltsstimmung aufbauen, die allein Deutschland isoliert.
Eine andere Frage im Zusammenhang mit Auslandsvermögen soll hier aber Thema sein:
Ein Erbe oder eine Erbengemeinschaft findet Hinweise auf ein Konto in einem bürgerfreundlichen Nachbarland. Was tun ?
Nicht selten liegen Gelder auf Nummernkonten im Ausland angelegt. Die generelle Unterstellung einer Schwarzgeldanlage verbietet sich ebenso wie die einer Steuerverkürzung, denn Geldanlagen im Ausland bleiben legal. Sie werden geradezu modern, wollte Vater Staat tatsächlich für „argentinische Verhältnisse“ sorgen wollen. Was Kapitalflucht bedeutet, hat Berlin noch immer nicht begriffen. Über 2/3 aller Devisenreserven lagern heute gut verpackt in China, Hong Kong, Japan und Korea. Der Rest häuft sich langsam aber stetig im arabischen Raum. Ein Rückfluß ins Steuerparadies Deutschland oder in ein von Deutschland bevormundetes Europa ist für die Anleger sicher weniger interessant.
Was geschieht, wenn Erben ein Konto vermuten aber weder Nummer noch Konto feststellen können, weil die Erbschaft vor den gierigen Griffen bestimmter Erben oder Ehepartner geschützt werden sollte ?
Ein großes Problem.
Es gibt Banken in der Schweiz, die führen nicht einmal die Erträgnisse auf, weil die Kunden derartige Aufstellungen aus dann allerdings eindeutigen Gründen nicht abfordern. Diese Banken spekulieren darauf, dass auch ihre Provisionen niemals infrage gestellt werden. Gleiches gilt in Liechtenstein oder Luxemburg. Wer tatsächlich Auslandsvermögen im Wege einer Selbstanzeige legalisieren möchte hat große Probleme, plausible Kontounterlagen zu erhalten, die dann Grundlage der Besteuerung sein können.
Da eine Selbstanzeige „genau und vollständig sein muß“, ergibt sich für die rechtstreuen Bürger ein erhebliches Risiko. Viele fürchten geradezu der Aufgabe nicht gerecht zu werden und verzichten aus Gründen des komplizierten deutschen Rechts dann scheinbar doch auf die Aufdeckung. „Lieber unruhig gut leben als ebenso unruhig auch noch bestraft werden“. Soll aber ein Auslandsguthaben dann doch einmal gemeldet werden, muß mit einem erheblichen Aufwand gerechnet werden, die notwendigen Erträgnisaufstellungen nachträglich fertigen zu lassen. Nicht wenige Banken in der Schweiz müssen dabei mangels eigener Kompetenz -!!! - auf externe Servicedienstleister zurückgreifen. Das soll kosten.
Keine Bank dieser „Anlegerländer“ wird von sich aus Bemühungen anstellen, etwaige Erben zu finden. Es dürften Milliarden an Vermögen auf diese Weite Jahr für Jahr einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden, weil einfach niemand vorbeischaut, der sich als Erbe ausweisen kann. Und welche Bank kommt eigentlich als möglicher Ansprechpartner für das im Ausland vom Vater oder Großvater versteckte Vermögen infrage ? Eine nicht einfach zu beantwortende Frage für den Erben.
Die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein haben aufgrund ihrer besonderen Rolle als Zielorte für Geldanlagen ausgespielt, soweit nicht gleich der Wohnsitz mit in diese Länder verlegt wird. Genau das ist in erheblichem Umfang aber noch immer der Fall. Die "Zukunftsanlage" wird dennoch nicht in diesen Ländern liegen, da sich das Schwergewicht der Weltwirtschaft im Bereich der Finanzanlagen nach Asien verlagert: Standorte wie Dubai und Hong Kong werden dank der Rückendeckung durch China und Russland die Zentren der Weltfinanzwirtschaft werden.
Singapur, zu eng mit den USA und europäischen Einflüssen verbandelt wird sich nicht ansatzweise halten und wegen der ständig gefährdeten Unabhängigkeit auch gegenüber den Wettbewerbern nicht behaupten können.
Die von deutschen Stimmungskanonen aufgestellten Forderungen nach einschneidenden Maßnahmen gegenüber Beratern haben bereits 2002 zu schwerwiegenden Weichenstellungen geführt. US-amerikanische und britische Anwaltskanzleien unterliegen bereits seit 2001 tiefgreifenden Mitteilungspflichten, die eine vollständige Verschwiegenheit nicht mehr zulassen. Ein Berater haftet dort unmittelbar selbst in den Fällen, wo eine Beihilfe zu unzulässigen Dispositionen oder Vorteilen der Mandanten infrage steht. Eine erste Reaktion war die Aufspaltung des Beratungsgeschäfts und die vollständige Trennung der Beteiligungen. Da Beratungsgeschäft in Fragen des Geldtransfers, der Geldanlage und der damit zusammen hängenden Unternehmensgründungstätigkeit („off shore“) laufen seither im Wesentlichen über in Hong Kong oder Dubai ansässige Beratungsunternehmen selbst, deren Berater weder Bürger der USA noch von GB sind. Die Diskussion über Singapur ist irreführend. Dieser Standort spielt vielleicht eine Rolle, weil der Presseinformant dort mal auf Reisen war oder die amtierende Bundesregierung der Auffassung ist, den Stadtstaat traditionell weiter einbinden zu wollen. Dabei lassen sich nicht einmal die Singapuries einbinden. Der bevorstehende Besuch der Kanzlerin in Singapur wird zeigen, daß der Stadtstaat nicht bereit ist, sich in irgend einer Weise gegenüber Deutschland oder der EU zu verpflichten. Allenfalls auf den Gebieten, die Geld bringen. Dazu gehört, bei Strafe des eigenen Untergangs, die Sicherung von Fremdgeldanlagen durch eine Kooperation mit dem Bundesnachrichtendienst nicht. Singapur ist darüber hinaus zu isoliert, um die Partnerschaft innerhalb der ASEAN-Staatengemeinschaft zu gefährden. Allein der Versuch, den Stadtstaat für eine Koalition der Feinde von Steueroasen gewinnen wollen, wäre mit einer erneuten Blamage verbunden.
Deutsche Berater spielen im Bereich der „wirklichen problematischen Geschäfte“ mit kaum beachtlichen Ausnahmen übrigens nur eine Rolle: Keine !
Gerade wegen der möglichen Kontrolle durch eine Ermittlungsbehörde werden deutsche Berater gar nicht erst mandatiert, wenn es um Vermögensverschiebungen geht, die als betriebliche Investitionen getarnt oder verschleiert werden.
Die Entscheidungsfindung bei der Annahme von nicht näher bekanntem Auslandsvermögen erfordert im Interesse der Faktensammlung ein vorsichtiges und kompetentes Vorgehen, um unnötige Risiken zu vermeiden und die erheblichen Kosten zu minimieren, die im Zusammenhang mit der Feststellung und Sicherung des Vermögens anfallen können. Spezialisierte Kanzleien mit ihren internationalen Netzwerken können hierbei von Vorteil sein. Auch für Vater Staat.
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Trempel & Associates ist eine auf den Gebieten Recht, Wirtschaft und Steuern national und international tätige deutschen Wirtschaftskanzlei, in der die persönliche und qualitativ hochwertige Betreuung mehr Gewicht hat als die „Fabrikberatung“. Gewichtige Erfahrungen im Bereich der Selbstanzeige konnten wir in den sogenannten "Luxemburg-Fällen" gewinnen. In den Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum im Bereich der sog. "DDR-Regierungs- und Wirtschaftskriminalität" unter die völlig grundlos auch normale Wirtschaftsbeziehungen abgehandelt wurden, waren wir durchweg erfolgreich. Weder ein Steuerbescheid noch ein Strafvorwurf konnte von der StA Bochum/Berlin noch von dem Finanzamt Bochum aufrechterhalten werden. Obwohl oder besser gerade weil wir uns auf das beschränken, was wir bedienen und vertreten können, betreuen wir auch Unternehmen oder Privatinteressen weltweit, vorzugsweise in den Destinationen, die wir sprachlich beherrschen und denen wir über langjährige Partner verbunden sind. Nach einer Zeit der festen Präsenz in Vietnam, Indonesien und Brasilien unterhalten wir heute Netzwerkkontakte und Büros in China, Greater China (Hong Kong) und Thailand, während wir uns im Übrigen auf erfahrene Partner in über 40 Ländern stützen können. „All business is local“ und bleibt es auch.
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