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28.02.2008 - 13:31 - Politik, Recht & Gesellschaft
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Onlinedurchsuchung ist nicht nachhaltig
Pressemitteilung von: udis
udis, die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit begrüßt das Verbot des NRW-Gesetzes zur online-Durchsuchung durch das Bundesverfassungsgericht. Gleichzeitig be-dauert udis, dass das Bundesverfassungsgericht sich in diesem Zusammenhang nicht zu einem eindeutigen und zukunftssicheren Schutz der Privat-PCs durchringen konnte.
Zwar hat das Gericht für den Augenblick einen hohen Schutzzaun errichtet, der nur bei der Gefährdung von überragenden Rechtsgütern (z.B. Gefahr für Leib und Leben) und dann auch nur bei einem richterlichen Beschluss überwunden werden darf. Doch zeigt die Ent-wicklung der Telefonüberwachung, wie schnell ein solcher Schutzzaun verrotten kann:
Im Jahre 1968 wurde im Rahmen der Notstandsgesetzgebung unter großem Protest der Be-völkerung Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschränkt, um eine Überwachung privater Tele-fongespräche zu ermöglichen. Man darf nicht vergessen, dass das Telefon damals den gleichen Stellenwert als Medium der Privatsphäre hatte, den heute der private Compu-ter im Netz einnimmt. Auch damals sollte die technische Möglichkeit der Überwachung der Privatsphäre auf seltene Fälle mit besonderen Gefährdungen beschränkt werden. Doch da-von spricht heute niemand mehr. So wurden im Jahre 1973 auch „nur“ 104 Telefonanschlüs-se überwacht, heute kapp 35 Jahre später sind es pro Jahr schon mehr als 400 mal so viele, nämlich mehr als 40.000!
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschwert zwar ähnliche Entwicklungen bei der Computerüberwachung, schließt sie aber für die Zukunft nicht hinreichend aus. Deshalb ist dieses Urteil auch nicht nachhaltig im Sinne eines modernen Verständ-nisses von Datenschutz.
Wie alle computerunterstützten Überwachungsmaßnahmen wird auch die online Untersu-chung nur die Privatsphäre des unbescholtenen Bürgers treffen. Und die doofen Kriminel-len. Den Verbrecher der neben der entsprechenden kriminellen Energie auch noch einiger-maßen intelligent ist und sich das erforderliche DV-Wissen erworben hat, greift man mit diesen Instrumenten nicht – jedenfalls nicht vor seiner Tat!
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Gerhard Kongehl
Leiter der udis Ulmer Akademie
für Datenschutz und IT-Sicherheit
-gemeinnützige Gesellschaft mbH
Sedanstraße 18
D-89073 Ulm
www.udis.de
Tel.: 0731 - 985 885 60
Fax: 0731 - 985 885 64
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerhard Kongehl
Thorsten Ewald
udis, die Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit ist eine eingetragene gemeinnützige Gesellschaft, die von Hochschulprofessoren und erfahrenen Praktikern auf dem Gebiet des Datenschutzes und der IT-Sicherheit getragen wird. Die Gesellschaft fördert
- die berufsbezogene Fortbildung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
- die fachliche Ausbildung und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell
- die Sensibilität in Unternehmen und Behörden in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit
- die Forschung und Entwicklung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit durch Beteiligung an entsprechenden Projekten.
udis führt diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachhochschulen, Datenschutz-Organisationen, der Wirtschaft, Datenschutz-Kontrollbehörden und Datenschutzverbänden
(z.B. privanet, BvD) durch.
Zwar hat das Gericht für den Augenblick einen hohen Schutzzaun errichtet, der nur bei der Gefährdung von überragenden Rechtsgütern (z.B. Gefahr für Leib und Leben) und dann auch nur bei einem richterlichen Beschluss überwunden werden darf. Doch zeigt die Ent-wicklung der Telefonüberwachung, wie schnell ein solcher Schutzzaun verrotten kann:
Im Jahre 1968 wurde im Rahmen der Notstandsgesetzgebung unter großem Protest der Be-völkerung Artikel 10 des Grundgesetzes eingeschränkt, um eine Überwachung privater Tele-fongespräche zu ermöglichen. Man darf nicht vergessen, dass das Telefon damals den gleichen Stellenwert als Medium der Privatsphäre hatte, den heute der private Compu-ter im Netz einnimmt. Auch damals sollte die technische Möglichkeit der Überwachung der Privatsphäre auf seltene Fälle mit besonderen Gefährdungen beschränkt werden. Doch da-von spricht heute niemand mehr. So wurden im Jahre 1973 auch „nur“ 104 Telefonanschlüs-se überwacht, heute kapp 35 Jahre später sind es pro Jahr schon mehr als 400 mal so viele, nämlich mehr als 40.000!
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschwert zwar ähnliche Entwicklungen bei der Computerüberwachung, schließt sie aber für die Zukunft nicht hinreichend aus. Deshalb ist dieses Urteil auch nicht nachhaltig im Sinne eines modernen Verständ-nisses von Datenschutz.
Wie alle computerunterstützten Überwachungsmaßnahmen wird auch die online Untersu-chung nur die Privatsphäre des unbescholtenen Bürgers treffen. Und die doofen Kriminel-len. Den Verbrecher der neben der entsprechenden kriminellen Energie auch noch einiger-maßen intelligent ist und sich das erforderliche DV-Wissen erworben hat, greift man mit diesen Instrumenten nicht – jedenfalls nicht vor seiner Tat!
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Gerhard Kongehl
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- die berufsbezogene Fortbildung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit
- die fachliche Ausbildung und Weiterbildung von Datenschutzbeauftragten nach dem Ulmer Modell
- die Sensibilität in Unternehmen und Behörden in Bezug auf Datenschutz und IT-Sicherheit
- die Forschung und Entwicklung im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit durch Beteiligung an entsprechenden Projekten.
udis führt diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Universitäten, Fachhochschulen, Datenschutz-Organisationen, der Wirtschaft, Datenschutz-Kontrollbehörden und Datenschutzverbänden
(z.B. privanet, BvD) durch.
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