22.02.2008 - 14:07 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Rentner unter 65 dürfen jetzt 400 Euro dazuverdienen
Pressemitteilung von: Deutsche Rentenversicherung Hessen
Keine Verwechslung mehr mit dem Minijob: 400 statt bisher 355 Euro dür-fen Rentner unter 65 jetzt monatlich dazuverdienen. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze jetzt angeho-ben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner unter 65 wurde oft mit der Ver-dienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem muss-te die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem wurde nun abgeholfen.
Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bis-her ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsun-fähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt ge-zahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres 2008 ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente bezieht, sollte bei der Renten-versicherung erfragen, wie viel er hinzuverdienen darf.
Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versi-chertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Inter-net unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Städelstraße 28, 60596 Frankfurt am Main
deutsche-rentenversicherung-hessen.de
Kontakt:
Ilona Reichert, Pressereferentin
Telefon 069 6052-1025, Telefax 069 6052-1036
E-Mail
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut insgesamt rund 1,7 Millionen Versicherte und zahlt rund 750.000 Renten aus. Mit der Übernahme der zuvor parallel betriebenen Beratungsstellen ist der hessische Rentenversicherungsträger seit Juli 2007 auch zuständiger Ansprechpartner für die Versicherten der Deut-schen Rentenversicherung Bund in der Region, wenn es um Fragen rund um die Altersvorsorge geht.
Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner unter 65 wurde oft mit der Ver-dienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon länger bei 400 Euro liegt. Das Problem dabei: Wer mehr dazuverdiente als erlaubt, dem muss-te die Rentenversicherung die Rente kürzen. Dem wurde nun abgeholfen.
Die Hinzuverdienstgrenze gilt für alle Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit. Zudem kann jeder Rentner diese Grenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten – selbst dann wird ihm die Rente nicht gekürzt. Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bis-her ohne Begrenzung dazuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsun-fähigkeit gilt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sowie bereits gekürzt ge-zahlte Altersrenten gelten ab Anfang des Jahres 2008 ebenfalls höhere Verdienstgrenzen. Wer eine solche Rente bezieht, sollte bei der Renten-versicherung erfragen, wie viel er hinzuverdienen darf.
Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versi-chertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Inter-net unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
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