21.02.2008 - 08:46 - Gesundheit & Medizin

Soll das Pflegepersonal über die künstliche Lebenserhaltung entscheiden?

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Hintergrund:
Einer Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 21.02.08 zufolge möchte der britische Ärztebund (British Medical Association, BMA) es künftig außer Haus- und Fachärzten auch "besonders gut ausgebildeten Krankenschwestern und -pflegern" erlauben, zu entscheiden, ob ein unheilbar kranker Patient künstlich am Leben gehalten werden soll oder nicht.

Bislang haben allein Ärzte dieses Recht und britische Patientenverbände kritisieren die neuen Richtlinien als "unverantwortlich".

"Diese Empfehlungen sind deshalb schlecht, weil sie es Ärzten und Krankenpflegepersonal künftig deutlich erleichtern werden, alte und schwerkranke Patienten nicht länger am Leben zu halten. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, da die schwächsten Patienten darunter leiden werden", so eine Sprecherin der Patient Association (PA) in London.

Das Londoner Gesundheitsministerium selbst hat darauf hingewiesen, dass es Sache der ärztlichen Selbstverwaltung sei, entsprechende Regelungen zu finden (Quelle: Ärzte Zeitung (21.02.08)

Von daher dürfen wir um Ihre Online-Stimme unter www.iqb-info.de/ bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Barth

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
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