18.02.2008 - 18:40 - Politik, Recht & Gesellschaft

FAZ - Strafrechtler halten Erwerb von Daten im Fall Zumwinkel für fragwürdig

Pressemitteilung von: FAZ
Führende Strafrechtler haben Bedenken gegen die gerichtlichen Verwertbarkeit der mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes erworbenen Informationen im Fall Zumwinkel. Der Frankfurter Strafverteidiger Eberhard Kempf hält das für "außerordentlich problematisch". Sollten die Informationen zur späteren Veräußerung entwendet worden sein, "entsteht das Beweismittel durch eine Straftat", wie Kempf der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe) sagte. Er fügte hinzu: "Straftaten dürfen nicht belohnt werden".

Der Frankfurter Rechtsanwalt Rainer Hamm, wie Kempf einer der führenden deutschen Verteidiger in Wirtschaftsprozessen, sagt ebenfalls: "Ein gutes rechtsstaatliches Gefühl habe ich dabei nicht". Falls das Material mit Hilfe einer Straftat erlangt wurde, stellt sich die Frage eines Verwertungsverbots". Und der Strafrechtswissenschaftler Klaus Lüderssen meint: "Ich neige dazu, dass man das nicht verwerten darf". Kempf spricht von einer "Frucht des verbotenen Baumes". Damit ist eine amerikanische Doktrin für den Umgang mit rechtswidrig gewonnenen Beweisen gemeint. Sie dürfen demnach grundsätzlich nicht verwertet werden - und auch nicht dazu benutzt werden, weitere Beweise zu ermitteln. Auch diese sind dann gleichsam für einen Rechtsstaat als Früchte des vergifteten Baumes nicht genießbar. Rechtsanwalt Kempf warnt zudem angesichts der aufgrund der Aktion erhofften Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe vor einer "Kommerzialisierung von Strafverfahrensrecht".

Die Strafrechtler zeigen sich zudem besorgt über die zunehmende Praxis, mit Haftbefehlen ein Geständnis zu erzwingen. Hamm rügt, dass der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr als gegeben angenommen werde, nur weil der Beschuldigte kein Geständnis ablege: "Das ist das Gegenteil eines rechtstaatlichen Verfahrens". Lüderssen erinnert daran, es sei kein Haftgrund, jemanden zu einer Aussage zwingen zu wollen.

Mancher Strafrechtler sieht Zumwinkel hier angesichts des öffentlichen Rummels und der gleichzeitigen Ankündigung von zahlreichen weiteren Verfahren als instrumentalisiert an. Dabei dürfe eine Person nie zum Objekt gemacht werden. Hamm wundert sich: "Steuerhinterziehung ist ein einfach zu beweisendes Delikt, wenn man ohnehin Zugang zu den Dokumenten hat." Er fragt: "Warum wurde nur Zumwinkel die Chance einer Selbstanzeige nicht eingeräumt"?

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