Abgeltungssteuer bedroht Rentenmodelle

Pressemitteilung von: Rechtsanwälte Lachmair & Kollegen
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Spezialisten für Kapitalanlagerecht
Neuer Ärger für die Geschädigten von Rentenmodellen. Ab 2009 können die Finanzierungsbelastungen in vielen Fällen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

München, 13.02.2008; Sogenannte Rentenmodelle, die unter den Bezeichnungen Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) bzw. Schnee-Rente, System-Rente, Individual-Rente, LEX-Konzept Rente, oder Lex Rente, Europlan, Novarent, Profit-Plan und SpaRenta Kombi-Rente angebotenen worden sind, nutzen auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Damit dürfte es in vielen Fällen ab 2009 vorbei sein. Für die betroffenen Anleger erhöht sich damit der Schaden aus diesen Modellen.

Die besagten Rentenmodelle setzen sich alle aus mindestens zwei Elementen zusammen: Einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung und einem Kredit, mit dem die Einzahlung in die Versicherung meist zu 100 % finanziert wurde. Die Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen stammten überwiegend von der britischen Clerical Medical Investment Group (CMI) und der Generali. Niedrige Darlehenszinsen bei gleichzeitig hoher Rendite aus den Versicherungen sollten zu einem komfortablen Gesamtüberschuss führen. Man spricht hier daher auch von einem Zinsdifferenzgeschäft.

So jedenfalls die Theorie – denn in der Praxis haben sich diese Modelle in den uns bisher bekannten Fällen bislang nicht bewährt. Den Anlegern drohen dort vielmehr schmerzliche Verluste. Diese könnten sich ab 2009 nach der gegenwärtigen Gesetzeslage noch erheblich vergrößern. Die Rentenmodelle basieren nämlich regelmäßig auch darauf, dass die Zinsen für die aufgenommenen Darlehen steuermindernd geltend gemacht werden können. Im Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten Abgeltungssteuer ab dem 01.01.2009 ist das aber regelmäßig nicht mehr möglich. Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen geht damit einher, dass der Finanzierungsaufwand für Kapitalanlagen nicht mehr geltend gemacht werden kann. Ein Bestandsschutz ist bisher nicht vorgesehen. Damit sind auch Altfälle betroffen.

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen empfehlen den Anlegern daher, fachkundigen Rat über ihren Fall einzuholen und Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.rentenmodell-hilfe.de .

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Ismaningerstraße 19
81675 München
Tel.: 089-2163330
Fax: 089-21633331

www.rentenmodell-hilfe.de

Die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen widmen sich seit mehr als 10 Jahren der Beratung und Vertretung von Kapitalanlegern. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf kreditfinanzierten Rentenmodellen.

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