(openPR) Nicht viel größer als ein Rezept ist sie – die neue Arztinformationskarte der eurocom e.V. (Europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel). Und dennoch enthält sie viele nützliche Informationen für den Verordner. Auf dieser Karte hat der Industrieverband nämlich unter anderem die wichtigsten Auswirkungen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes auf den Hilfsmittelbereich zusammengestellt.
Der Arzt erfährt nicht nur, was die Ausschreibungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln bedeuten, er wird auch darüber informiert, dass die Verordnung von Hilfsmitteln sein Arznei- und Heilmittelbudget nicht belastet und welche Zuzahlungen seine Patienten leisten müssen. Die wichtige Funktion des Verordners bei der qualitativ hochwertigen Versorgung seiner Patienten mit Hilfsmitteln wird ebenfalls angesprochen.
„Wir möchten die Ärzte mit dieser Karte nicht nur informieren,“ so Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom. „Wir möchten sie vor allem auch dazu ermuntern, zum Wohle ihrer Patienten ihre Möglichkeiten im Rahmen der ärztlichen Verordnungsfreiheit auszuschöpfen. Die Patienten haben ein Recht auf eine qualitativ hochwertige Versorgung. Es darf nicht nur der Preis zählen.“
Die eurocom hat es sich unter anderem zur Aufgabe gemacht, das Wissen um den medizinischen Nutzen, die Wirksamkeit und die Kosteneffizienz von Kompressionstherapie und orthopädischen Hilfsmitteln bei denen zu verankern, die über das Wohl der Patienten entscheiden. Neben der Arztinformationskarte, die ab sofort kostenlos bei der eurocom bestellt werden kann, gibt die eurocom unter anderem monatlich den Newsletter „eurocom aktuell“ heraus. Dieser kann über die Website www.eurocom-info.de ebenfalls kostenfrei abonniert werden. Hier finden Interessierte auch noch weitere Informationen und Publikationen der eurocom rund um die Themen Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel.















