07.02.2008 - 14:47 - Vereine & Verbände

Salzburger Gutachten mangelhaft?

Pressemitteilung von: Verein Kindergefühle

Bild im Großformat
Vereinsbanner
Die Rechtanwaltskammer Salzburg sowie der Verein Kindergefühle in Salzburg, der sich für die Kinderrechte einsetzt und auch Missstände in der Obsorgeregelung aufzeigen will sieht Kritik an der Auftragsvergabe der Justiz Salzburg.

Auch der neueste Wahrnehmungsbericht der österreichischen Rechtspflege unter www.rechtsanwaelte.at/downloads/wnb_2006_2007.pdf auf Seite 25 ist der Meinung, dass wohl eine Befangenheit sowie ein Monopol vorliegt. Die Justiz Salzburg dementiert diese Befangenheit.

Die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Frau Dr. Feichtinger meinte im Interview mit den Salzburger Nachrichten im letzten Jahr, dass sie über die Qualität der Gutachten keine Zweifel habe.

Der Landesleiter Richard Maier nahm Stellung zu dieser Causa und erklärte, dass die Gutachten mitunter derart grob fahrlässig verfasst sind, dass es mitunter jeder Laie bzw. Nichtjurist bemerken müsste, dass die Gutachten nicht der Richtigkeit entsprechen können. Gutachten haben auch nachvollziehbar sowie transparent zu sein. Gutachten müssen so erstellt werden, dass diese für jedermann verständlich sind.

Eine parlamentarische Anfrage unter www.konvent.gv.at/PG/DE/XXIII/J/J_02844/fnameorig_095537....
an das Bundesministerium für Justiz ist ebenfalls mit dem Thema „väternachteilige Beurteilung durch die Sachverständigen Dr. Eva Mückstein und Dr. Egon Bachler vor Gerichten.“ ergangen:

Dem Leiter des Vereins Kindergefühle ist es nicht klar, weshalb man ein Gutachten in 16 Minuten erstellen kann. Daher enthielt die Anfrage folgenden Inhalt:

„Wie kann es sein, dass in 16 Minuten über das Schicksal von Kindern und Familien gutachtlich entschieden werden kann?

Das Justizministerium nahm jedoch nicht zu diesen 16 Minuten dezidiert Stellung.

Auch weitere parlamentarische Anfragen wurden nicht ernsthaft beantwortet wie z.B.

Inwieweit wird die Form der Kindesmisshandlung „PAS" (Parental Alienation Syndrome) von der Justiz geahndet bzw. verfolgt?

Wieso werden Gutachten von Gerichten z.B. Salzburg akzeptiert, obwohl mancher Laie bemerken würde, dass diese Gutachten keinesfalls den Gutachterrichtlinien entsprechen?

Welche Veranlassungen wurden auf Grund der Kritik der Salzburger Rechtsanwaltskammer an Dr. Bachler unternommen?

Richard Maier meint, dass hier nicht mit entsprechendem Ernst diese Causa behandelt wird.

Weiters ist der Obmann der Meinung, dass die Rechte der Kinder mit dieser Einstellung gar nicht in Österreich gewährleistet werden können.

Die Sendung vom 1.2.2008 am Schauplatz Gericht welche vom ORF ausgestrahlt wurde zeigt welche gravierenden Auswirkungen ein „falsches“ Gutachten auf ein Menschenschicksaal haben kann. Hier ist auch jeder Einzelfall zu viel, so der Vereinsleiter.

In einem Interview kann Hr. Maier nicht verstehen weshalb das Gericht sich immer wieder gerne weigert ein 2. Gutachten einzuholen obwohl mitunter das Erstgutachten nachweislich Mängeln aufweist.

Die Richter entscheiden sehr häufig aufgrund eines Gutachtens. Ist das Gutachten fahrlässig oder laienhaft, so kann auch das Urteil nicht entsprechend "richtig" sein. Das Recht setzt sich nicht durch.

Ob Herr Richard Maier der Rechtsanwaltskammer Salzburg zustimme, meint der Obmann, dass er die Meinung der österr. Rechtspflege vollinhaltlich übernehme.

Er ist überzeugt, dass in diesem Bereich einige Unregelmäßigkeiten gebe, daher sei auch der Verein gefordert um diesen Missstand aufzuzeigen. Ihm sei, so der Leiter, einige sehr fahrlässige Gutachten bekannt. Zweifelsfrei greife der Sachverständiger immer wieder auf Textbausteinen zurück. Zum Teil mache es den Anschein, dass Herr Dr. Egon Bachler immer wieder ganze Gutachtensteile abschreibt. Es sind sogar dieselben Rechtschreibfehler enthalten.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verein Kindergefühle e.V.
Angerstraße 31
AT-5071 Wals-Siezenheim

www.kindergefuehle.at

Unter dem Motto „Auch Kinder haben Rechte“ wurde der Verein „Kindergefühle“ in Salzburg gegründet.

In den Sendungen „Volksanwalt“ vom 18.11.06 sowie „offen gesagt“ vom 18.2.07, zeigte der ORF die Missstände in der Obsorge sowie der Besuchsregelung bei Scheidungen in Österreich auf.

Beispiele wie der Fall des Vaters, der seit 8 Monaten sein Kind nicht sehen konnte, Kindervernachlässigung in Fürstenfeld und Oberösterreich sind keine Einzelfälle. Die Dunkelziffer ist wesentlich höher.

Der Verein verfolgt folgende Ziele:

Die Aufrechterhaltung der Beziehung der Kinder zu beiden Eltern nach einer Trennung, indem er sich für das Recht der Kinder auf Vater und Mutter als unentziehbares und unverzichtbares Grund- und Menschenrecht einsetzt.

Als Vereinsziele wurden folgende Punkte besonders hervorgehoben:

a) die Gleichbehandlung von Mann und Frau betreffend der Obsorge.
b) Missstände bei der gesetzlichen Obsorgeregelung von Kindern aufzuzeigen.
c) Verbesserungen zum Schutze der Kinder zu erwirken.
d) Die Interessen und das Wohl der Kinder zu vertreten.

News-ID: 187089 • Views: 3195

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr