07.02.2008 - 12:04 - Politik, Recht & Gesellschaft
Iran: Drei neue Steinigungsurteile
Pressemitteilung von: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) / PR Agentur: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
Iran 2008: Innerhalb weniger Tage drei Menschen zum Tode durch Steinigung verurteilt. Bild: againststoning.org
Frankfurt am Main (7. Februar 2008) – Innerhalb weniger Tage sind im Iran drei Menschen zum Tode durch Steinigung verurteilt worden. Bestürzt darüber äußerte sich die in Frankfurt ansässige Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Sie appellierte heute an die Bundeskanzlerin sowie an andere europäische Regierungschefs und an Vertreter der Europäischen Union, sich energisch bei der iranischen Regierung für ein Ende dieser extrem grausamen Hinrichtungsform einzusetzen. Die Steinigung steht im Widerspruch zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen.
Am 5. Februar ist das Steinigungsurteil gegen zwei Schwestern vom Obersten Strafgerichtshof der Islamischen Republik Iran bestätigt worden. Die beiden 27 bzw. 28 Jahre alten Frauen Zohreh und Azar Kabiri aus Karaj, etwa 40 km westlich von Teheran wurden wegen angeblichem Ehebruch zum langsamen Tod durch Steinigung verurteilt. Der Anwalt der beiden Geschwister, Jabbar Solati, berichtete nach Angaben der iranischen Zeitung "Etemad" vom Montag, seine Mandantinnen seien anfänglich wegen "illegaler Beziehungen" angeklagt und zu 99 Peitschenhieben verurteilt worden. Erst in einem zweiten Verfahren wurde dann die Todesstrafe durch Steinigung wegen Ehebruchs verhängt.
Todesstrafe auch ohne Beweise
Der Ehemann von Zohreh hatte seine Frau und deren Schwester im Januar 2007 wegen einer angeblichen außerehelichen Affäre verklagt. Der Mann, dessen Name nicht genannt wurde, hatte eine Kamera im Haus versteckt. Er filmte die Schwestern in Gesellschaft eines anderen Mannes während seiner Abwesenheit. Sexuelle Handlungen waren auf dem Video nicht zu sehen. Die Schwestern gaben zu, dass sie die gefilmten Frauen auf dem Video seien, sie versicherten aber, dass es niemals zu Sexualität gekommen sei. Der Ehemann von Azar Kabiri hatte kein Verfahren gegen seine Frau angestrengt.
Weiteres Steinigungsurteil
Nur wenige Tage zuvor bestätigte der Oberste Strafgerichtshof der Islamischen Republik Iran das Steinigungsurteil gegen den 49jährigen Abdollah Farivar Moghadam, ebenfalls wegen angeblichem Ehebruch. Der Musiklehrer und Vater von zwei Kindern befindet sich seit 2004 in Haft. Ein Familienmitglied gab an, dass Abdollah Farivar nach seiner Festnahme 21 Tage lang geschlagen und misshandelt worden sei, und nur in Folge von Folter "gestand", eine außereheliche Beziehung geführt zu haben. Nach seiner Verurteilung zum Tode bestritt er seine "Tat" jedoch. Abdollah Farivar Moghadam befindet sich im Gefängnis von Sari in der Provinz Mazandaran, wo er nun gesteinigt werden soll.
Iran hat Zusagen an EU gebrochen
Zur Zeit warten über zehn weitere Menschen im Iran, mehrheitlich Frauen, auf ihre Hinrichtung durch die Steinigung. Im vergangenen Jahr ist die Vollstreckung von mindestens zwei Steinigungen bekannt geworden. Dies obwohl im Iran Ende 2002 ein Steinigungsmoratorium verkündet wurde. Zuvor war eine Initiative aus dem iranischen Parlament zur Abschaffung der Steinigung vom iranischen Wächterrat blockiert worden. Noch Anfang Februar 2003 hatte der damalige iranische Justizminister Ajatollah Haschemi-Schahrudi dem damals amtierenden EU-Außenkommissar Chris Patten zugesagt, die Steinigung als Hinrichtungsform abzuschaffen.
"Ein Regime, das die Steinigung wieder einführt, gehört international isoliert und geächtet wie das Apartheid-Regime in Südafrika", betonte Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.
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