01.02.2008 - 17:35 - Gesundheit & Medizin
Die ethische Inquisition droht
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Leben kann nicht mit so genannten höheren Zwecken verrechnet werden. Dann würden wir in ein moralisches Niemandsland kommen." Das hat der Trierer Bischof Dr. Reinhard Marx am 23. Dezember betont. Im „Wort zum Sonntag", das im zweiten Hörfunk-Programm des Südwestrundfunks (SWR) ausgestrahlt wurde, sagte der Trierer Bischof, es sei „schrecklich", wenn sich in unserer Gesellschaft Organisationen etablieren wollten, die mit materiellen Interessen Menschen zur Selbsttötung verhelfen wollten. Das Leben, so betonte der Bischof, sei letztlich ein Geschenk, eine Gabe: „Und deshalb kann es auch kein absolutes Verfügungsrecht über das menschliche Leben geben, weder über das eigene noch über das Leben anderer", sagte Bischof Marx.
Quelle: Bistum-Trier >>> cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=DF6B383DD1...
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Hier unterliegt der Bischof durchaus einem beachtlichen Irrtum. Unabhängig davon, ob das Leben ein Geschenk Gottes sei (eine im Übrigen überprüfungsbedürftige These) gebietet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durchaus ein Verfügungsrecht. Ihm obliegt es, selbstverantwortlich über einen Suizid zu entscheiden.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: Bistum-Trier >>> cms.bistum-trier.de/bistum-trier/Integrale?SID=DF6B383DD1...
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Hier unterliegt der Bischof durchaus einem beachtlichen Irrtum. Unabhängig davon, ob das Leben ein Geschenk Gottes sei (eine im Übrigen überprüfungsbedürftige These) gebietet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durchaus ein Verfügungsrecht. Ihm obliegt es, selbstverantwortlich über einen Suizid zu entscheiden.
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