01.02.2008 - 12:07 - Medien & Telekommunikation
Diskussion um die Novellierung des Filmförderungsgesetzes in vollem Gange
Pressemitteilung von: Erich Pommer Institut gGmbH
Nach dem erfolgreichen Start des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) wird die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) mit Spannung erwartet.
Die Regelungen des derzeit gültigen FFG laufen Ende 2008 aus. Die Bundesregierung wird spätestens im März einen Referentenentwurf vorlegen. Die Novellierungsdiskussion ist in vollem Gange.
Das Erich Pommer Institut begleitet den Gesetzgebungsprozess. Anders als bei der letzten Novelle, als das Institut sich mit der Ausarbeitung des § 31 FFG (zum Thema "Bürgschaften" auf einen Teilbereich konzentriert hat, stehen diesmal generellere Aspekte im Vordergrund.
Anfang April wird eine Studie des Erich Pommer Instituts zur Evaluierung der Filmförderung im UVK Verlag erscheinen. Diese Studie versucht eine Bestandsaufnahme der bisherigen Filmförderung in Deutschland, vergleicht den Erfolg des deutschen Systems mit denen anderer europäischer Staaten und auch der Filmförderinstitutionen in Deutschland und macht einige konkrete Vorschläge für eine mögliche Reform. Ein Ergebnis der Studie ist beispielsweise, dass Referenzförderung nicht effektiver ist als die Projektförderung und dass ein Mix verschiedener Förderarten (Projektfilmförderung, Referenzfilmförderung) am ehesten Gewähr bietet, sowohl bei Preisen als auch dabei, an der Kinokasse erfolgreiche Filme zu fördern.
Außerdem bietet das Institut einen Service für alle diejenigen, die sich für die Details des Gesetzgebungsprozesses interessieren: Die Stellungnahmen der einzelnen Verbände und Institutionen der Filmwirtschaft sind auf der Website unter www.epi-medieninstitut.de zusammengestellt.
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Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Erich Pommer Institut gGmbH
Försterweg 2
14482 Potsdam
Pressekontakt
Jenny Möller
Tel. +49 (0) 331.721 28 87
Fax +49 (0) 331.721 28 81

Praxisorientierte Forschung, universitäre Lehre, branchenspezifische Weiterbildung und medienspezifische Beratung sind die Aufgabenfelder des Erich Pommer Instituts. Das Themenspektrum reicht von medienrechtlichen Problemstellungen, z. B. des Urheber- oder Lizenzrechts, über medienwirtschaftliche Fragen, etwa zur Filmfinanzierung oder des TV-Formathandels, bis hin zu praktischen und politischen Aspekten der Medienkonvergenz.
Die akademische Grundlage gewährleisten zwei Stiftungsprofessuren in Kooperation mit der Universität Potsdam und der Hochschule für Film- und Fernsehen „Konrad Wolf“ in Babelsberg.
Gegründet wurde das Erich Pommer Institut 1998 als unabhängige gemeinnützige GmbH in Potsdam-Babelsberg. Alleinige Gesellschafterin ist die AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH, eine internationale Verwertungsgesellschaft für Film- und Fernsehproduzenten.
Der Namensgeber des Instituts, Erich Pommer (1889-1966), war eine der bedeutendsten Produzentenpersönlichkeiten des frühen 20. Jahrhunderts. Seine Produktionen, wie „Das Kabinett des Dr. Caligari“ (1920), „Metropolis“ (1927) oder „Der Blaue Engel“ (1930), sind weltberühmt und gelten bis heute als große Filmklassiker.
Die Regelungen des derzeit gültigen FFG laufen Ende 2008 aus. Die Bundesregierung wird spätestens im März einen Referentenentwurf vorlegen. Die Novellierungsdiskussion ist in vollem Gange.
Das Erich Pommer Institut begleitet den Gesetzgebungsprozess. Anders als bei der letzten Novelle, als das Institut sich mit der Ausarbeitung des § 31 FFG (zum Thema "Bürgschaften" auf einen Teilbereich konzentriert hat, stehen diesmal generellere Aspekte im Vordergrund.
Anfang April wird eine Studie des Erich Pommer Instituts zur Evaluierung der Filmförderung im UVK Verlag erscheinen. Diese Studie versucht eine Bestandsaufnahme der bisherigen Filmförderung in Deutschland, vergleicht den Erfolg des deutschen Systems mit denen anderer europäischer Staaten und auch der Filmförderinstitutionen in Deutschland und macht einige konkrete Vorschläge für eine mögliche Reform. Ein Ergebnis der Studie ist beispielsweise, dass Referenzförderung nicht effektiver ist als die Projektförderung und dass ein Mix verschiedener Förderarten (Projektfilmförderung, Referenzfilmförderung) am ehesten Gewähr bietet, sowohl bei Preisen als auch dabei, an der Kinokasse erfolgreiche Filme zu fördern.
Außerdem bietet das Institut einen Service für alle diejenigen, die sich für die Details des Gesetzgebungsprozesses interessieren: Die Stellungnahmen der einzelnen Verbände und Institutionen der Filmwirtschaft sind auf der Website unter www.epi-medieninstitut.de zusammengestellt.
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Praxisorientierte Forschung, universitäre Lehre, branchenspezifische Weiterbildung und medienspezifische Beratung sind die Aufgabenfelder des Erich Pommer Instituts. Das Themenspektrum reicht von medienrechtlichen Problemstellungen, z. B. des Urheber- oder Lizenzrechts, über medienwirtschaftliche Fragen, etwa zur Filmfinanzierung oder des TV-Formathandels, bis hin zu praktischen und politischen Aspekten der Medienkonvergenz.
Die akademische Grundlage gewährleisten zwei Stiftungsprofessuren in Kooperation mit der Universität Potsdam und der Hochschule für Film- und Fernsehen „Konrad Wolf“ in Babelsberg.
Gegründet wurde das Erich Pommer Institut 1998 als unabhängige gemeinnützige GmbH in Potsdam-Babelsberg. Alleinige Gesellschafterin ist die AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH, eine internationale Verwertungsgesellschaft für Film- und Fernsehproduzenten.
Der Namensgeber des Instituts, Erich Pommer (1889-1966), war eine der bedeutendsten Produzentenpersönlichkeiten des frühen 20. Jahrhunderts. Seine Produktionen, wie „Das Kabinett des Dr. Caligari“ (1920), „Metropolis“ (1927) oder „Der Blaue Engel“ (1930), sind weltberühmt und gelten bis heute als große Filmklassiker.
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