31.01.2008 - 16:18 - Gesundheit & Medizin
Neuordnung der Gesundheitsberufe – Zwischen Pragmatismus und Lobbyismus
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Bei der Frage nach der Neuordnung der Gesundheitsberufe ist nach der Vorlage des Zweiten Gutachtens des Sachverständigenrats eine lebhafte Debatte entstanden, die sich nicht zuletzt auch in der Anhörung vor dem Ausschuss für Gesundheit im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes niedergeschlagen hat.
Insbesondere die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen (hier sei insbesondere auf die fachliche Expertisen der Herren Rossbruch und Görres) sind beredte Beispiele dafür, dass aus der Sicht der Professionellen kein Anlass zur Euphorie bestehen dürfte.
Die Argumentation der Pflegeberufsverbände ist mehr dem berufspolitischen Lobbyismus geschuldet, denn einer stringenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Sachverständigen selbst stehen der Neuordnung – wenn auch nicht unbedingt mit nachhaltiger Skepsis – so zumindest mit Blick auf die rechtlichen Aspekte durchaus verhalten gegenüber, bleiben doch gewichtigen Fragen einstweilen nach dem Gesetzentwurf ungeklärt. Die Auffassung der Präsidentin des DPR, wonach Fragen der Delegation rechtlich geklärt seien, ist daher nicht nachvollziehbar und wird insgesamt auch dadurch nicht plausibler, wenn rechtkundige Pflegedirektoren stereotyp darauf verweisen, dass zunehmend sich insgesamt die Pflege anschickt, sich zu akademisieren. Görres hat durchaus Recht mit seiner Einschätzung, dass ggf. aus professionspolitischer Sicht eine andere Betrachtung anbefohlen ist, wenngleich diese Sichtweise nicht dazu führen darf, über die erheblichen Rechtsunsicherheiten quasi hinwegzutäuschen.
Ob der Wunsch der Pflegeberufsverbände nach mehr Verantwortung und der Übernahme neuer (arztspezifischer) Aufgaben sich erfüllen wird, bleibt zunächst noch eine offene Frage, mag auch dieser Wunsch unaufhörlich an das Ohr der politisch Verantwortlichen dringen. Unter rein rechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls wird mit der Neuordnung der Gesundheitsberufe ein neues Kapitel nicht nur im Berufs-, sondern auch im Haftungsrecht aufgeschlagen, dass noch der weiteren inhaltlichen Diskussion bedarf.
Einen Überblick über die einzelnen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) und weiteren Anträgen vor dem Ausschuss für Gesundheit finden Sie auf den Seiten des Bundestages unter dem nachfolgenden Link >>> www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/071_072_074_...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Insbesondere die Stellungnahmen der Einzelsachverständigen (hier sei insbesondere auf die fachliche Expertisen der Herren Rossbruch und Görres) sind beredte Beispiele dafür, dass aus der Sicht der Professionellen kein Anlass zur Euphorie bestehen dürfte.
Die Argumentation der Pflegeberufsverbände ist mehr dem berufspolitischen Lobbyismus geschuldet, denn einer stringenten Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Sachverständigen selbst stehen der Neuordnung – wenn auch nicht unbedingt mit nachhaltiger Skepsis – so zumindest mit Blick auf die rechtlichen Aspekte durchaus verhalten gegenüber, bleiben doch gewichtigen Fragen einstweilen nach dem Gesetzentwurf ungeklärt. Die Auffassung der Präsidentin des DPR, wonach Fragen der Delegation rechtlich geklärt seien, ist daher nicht nachvollziehbar und wird insgesamt auch dadurch nicht plausibler, wenn rechtkundige Pflegedirektoren stereotyp darauf verweisen, dass zunehmend sich insgesamt die Pflege anschickt, sich zu akademisieren. Görres hat durchaus Recht mit seiner Einschätzung, dass ggf. aus professionspolitischer Sicht eine andere Betrachtung anbefohlen ist, wenngleich diese Sichtweise nicht dazu führen darf, über die erheblichen Rechtsunsicherheiten quasi hinwegzutäuschen.
Ob der Wunsch der Pflegeberufsverbände nach mehr Verantwortung und der Übernahme neuer (arztspezifischer) Aufgaben sich erfüllen wird, bleibt zunächst noch eine offene Frage, mag auch dieser Wunsch unaufhörlich an das Ohr der politisch Verantwortlichen dringen. Unter rein rechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls wird mit der Neuordnung der Gesundheitsberufe ein neues Kapitel nicht nur im Berufs-, sondern auch im Haftungsrecht aufgeschlagen, dass noch der weiteren inhaltlichen Diskussion bedarf.
Einen Überblick über die einzelnen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) und weiteren Anträgen vor dem Ausschuss für Gesundheit finden Sie auf den Seiten des Bundestages unter dem nachfolgenden Link >>> www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/071_072_074_...
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
News-ID: 185705 • Views: 1498
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© openPR 2011 | Impressum

