31.01.2008 - 11:57 - Politik, Recht & Gesellschaft
EECH AG – Wieder bangen die Anleger um die Zinsen
Pressemitteilung von: Brüllmann Rechtsanwälte
Stuttgart, 31.01.2008 - Nachdem die EECH in den letzten Monaten immer wieder mit Negativschlagzeilen die Aufmerksamkeit auf sich zog, ist es nun wieder so weit: Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „Dieses Mal hat es die EECH-Anleger erwischt, die in die so genannte Anleihe ‚Art Invest’ investiert haben. Laut den Anleihebedingungen waren die Zinsen am 25.01.2008 fällig. Wie uns schon jetzt mehrere besorgte Anleger berichteten, haben sie bisher vergeblich auf die Überweisung der Zinsen gewartet.“
Die EECH ließ dazu in einer Pressemitteilung verlautbaren, dass sie „im vergangenen Herbst eine Restrukturierungsphase begonnen“ habe, „um die zukünftige Geschäftstätigkeit neu auszurichten und zu fokussieren“; durch diese Maßnahmen – so die EECH – sei „auch die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung betroffen“.
Nicht zum erstem Mal ist die EECH ihrer Verpflichtung, die Zinsen auszuzahlen, nicht (rechtzeitig) nachgekommen; aus diesem Grund wurde die EECH von Anlegerschutzkanzleien in mehreren Hundert Verfahren zur Verantwortung gezogen. Außerdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Verantwortliche der EECH. Das sind Fakten, die nicht unbedingt geeignet sind, das Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen.
Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen sich, wie sie sich gegenüber der EECH wegen der verspäteten Zinszahlung verhalten sollen. „Wir raten den betroffenen Anlegern, dass sie zunächst selbst ein Schreiben an die EECH veranlassen, worin dieser eine Frist zur Zahlung gesetzt wird“, so Rechtsanwalt Jakob Brüllmann. „Ist auch diese Frist abgelaufen, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, so ist in der Regel die Hinzuziehung eines Anwalts angezeigt. Dieser sollte anhand des jeweils individuell zu ermittelnden Sachverhalts prüfen, ob die Voraussetzug für eine vorzeitige Kündigung der Anleihe vorliegen“.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Marcel Seifert
Brüllmann Rechtsanwälte
Königstraße 10 c
70173 Stuttgart
Tel. 0711-222 54 280
Fax 0711-222 54 302
www.bruellmann-rae.de

Brüllmann Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Stuttgart. Die auf das Bank-, Börsen-, Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte vertreten dabei seit mehreren Jahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht dabei ausschließlich das Anliegen unserer Mandanten, an welchem wir unser Handeln ausrichten.
Die EECH ließ dazu in einer Pressemitteilung verlautbaren, dass sie „im vergangenen Herbst eine Restrukturierungsphase begonnen“ habe, „um die zukünftige Geschäftstätigkeit neu auszurichten und zu fokussieren“; durch diese Maßnahmen – so die EECH – sei „auch die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung betroffen“.
Nicht zum erstem Mal ist die EECH ihrer Verpflichtung, die Zinsen auszuzahlen, nicht (rechtzeitig) nachgekommen; aus diesem Grund wurde die EECH von Anlegerschutzkanzleien in mehreren Hundert Verfahren zur Verantwortung gezogen. Außerdem ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug gegen Verantwortliche der EECH. Das sind Fakten, die nicht unbedingt geeignet sind, das Vertrauen der Anleger zurück zu gewinnen.
Die betroffenen Anleger sind verunsichert und fragen sich, wie sie sich gegenüber der EECH wegen der verspäteten Zinszahlung verhalten sollen. „Wir raten den betroffenen Anlegern, dass sie zunächst selbst ein Schreiben an die EECH veranlassen, worin dieser eine Frist zur Zahlung gesetzt wird“, so Rechtsanwalt Jakob Brüllmann. „Ist auch diese Frist abgelaufen, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, so ist in der Regel die Hinzuziehung eines Anwalts angezeigt. Dieser sollte anhand des jeweils individuell zu ermittelnden Sachverhalts prüfen, ob die Voraussetzug für eine vorzeitige Kündigung der Anleihe vorliegen“.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Marcel Seifert
Brüllmann Rechtsanwälte
Königstraße 10 c
70173 Stuttgart
Tel. 0711-222 54 280
Fax 0711-222 54 302
www.bruellmann-rae.de
Brüllmann Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Stuttgart. Die auf das Bank-, Börsen-, Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte vertreten dabei seit mehreren Jahren sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht dabei ausschließlich das Anliegen unserer Mandanten, an welchem wir unser Handeln ausrichten.
News-ID: 185574 • Views: 931
Schlagwörter
Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:
Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.
Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr
© 2004-2012 openPR | Impressum




