OLG Düsseldorf: Anlageberater muß Anleger über kritische Presseberichte informieren

Pressemitteilung von: 'markt intern'-Verlag
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Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat aktuell entschieden, daß ein Anlageberater insbesondere bei ausländischen Kapitalanlagen verpflichtet ist, Veröffentlichungen in der Fachpresse – im vorliegenden Fall 'kapital-markt intern' – zu verfolgen, auszuwerten und seine Kunden über kritische Berichte zu unterrichten (Az.: I-6 U 144/06). Konkret hatte ein Anlageberater 2002 einem Ehepaar eine Aktienanlage bei der Firma American Investments & Finance Corporation/AIF vermittelt. Die Anlage der Geldbeträge sollte auf fragwürdige Weise in US-Aktien bzw. entsprechende Brokergeschäfte erfolgen. Der Düsseldorfer Branchendienst 'kapital-markt intern' hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zweimal sehr deutlich vor diesem Angebot gewarnt. 2003 flog der von 'kapital-markt intern' entlarvte Schwindel auf. Die rund 8000 Anleger mußten einen Großteil der investierten 83 Mio. US-$ abschreiben. Das betroffene Ehepaar verklagte den Vermittler daraufhin wegen fehlerhafter Anlageberatung auf Schadenersatz.
Das OLG Düsseldorf verurteilte den Berater nun zu Schadenersatz, weil er die ausführlichen Warnungen von 'kapital-markt intern' mißachtet hatte: "Inhaltlich erstreckte sich die Aufklärungspflicht des Beklagten nicht nur auf die mit dem angebotenen Premium-Depot verbundenen Chancen und Risiken eines ausländischen Aktienerwerbs und -handels, sondern insbesondere auch auf die Prüfung und Unterrichtung der Eheleute über die Seriosität und Bonität der amerikanischen Verwaltungsgesellschaft AIF." Um diese Informationspflicht "sachgerecht ausüben zu können", war der Berater verpflichtet, so das OLG Düsseldorf, sich u. a. bei 'kapital-markt intern' "die hierfür erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen". Dies hat er jedoch "unstreitig unterlassen", urteilen die Düsseldorfer Richter: "Hierdurch ist ihm entgangen, daß die Zeitschrift kapital-markt intern (k-mi) bereits in ihrer Ausgabe vom 8. Februar 2001 vor einer Beteiligung an einem Premium-Depot der AIF gewarnt und auch ausgeführt hatte, daß die erteilten Risikohinweise viel zu dürftig seien. Das Fazit der Veröffentlichung war vielmehr: 'Bei dieser dilettantischen und dubiosen Offerte empfehlen wir, nicht nur den Prospekt, sondern gleich das komplette Angebot einzustampfen'."
Auch der vor Gericht erfolgreiche Anwalt der Anlegerseite, RA Michael Kehl von der Kanzlei Dittke Schweiger Kehl & Partner/DSKP aus Düsseldorf betont, daß das OLG explizit 'k-mi' als Pflichtlektüre für Berater ansieht und im konkreten Fall ebenfalls Sanktionen bzw. Schadenersatz verhängt, wenn 'k-mi'-Warnungen fahrlässig 'unter den Tisch fallen': "Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist der Fachsenat für Bankenrecht. Laut diesem gilt insbesondere bei ausländischen Kapitalanlagen die Verpflichtung, die Veröffentlichungen in der Fachpresse wie 'k-mi' zu verfolgen und auszuwerten und den Kunden gegebenenfalls über dort veröffentlichte kritische Stellungnahmen zu unterrichten. Hat er die Anlage nicht auf diese Weise geprüft, so hat er dem Kunden mitzuteilen, daß er zu einer Beratung über das konkrete Risiko der vermittelbaren Anlage nicht in der Lage ist", gibt RA Kehl die Essenz der Entscheidung wieder. Die Qualität der Analysen von 'kapital-markt intern' hat schon früher bei einer Reihe von Schadenersatzprozessen ihren Niederschlag gefunden. Allein in jüngster Zeit haben – wie jetzt erneut das OLG Düsseldorf – mehrere Obergerichte 'k-mi' als Pflichtlektüre für Finanzdienstleister und Banken bestätigt, so z. B. das OLG München (Az.: 3 U 2160/04, Urtl. v. 13.02.2007), das OLG Stuttgart (Az.: 10 U 189/06, Urtl. v. 22.1.2007), sowie nicht zuletzt der Bundesgerichtshof (Az.: II ZR 197/04, Urtl. v. 18.4.2005).
Auch die Anbieter des Investments wären besser der Warnung von 'k-mi' gefolgt, denn im März 2006 waren die Hauptverantwortlichen vom Landgericht Dresden wegen Anlagebetrugs zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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Uwe Kremer
Pressesprecher 'markt intern'-Verlag
Tel.: 0211/66 98 -199
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Bastian Peiffer
Pressereferent 'markt intern' -Verlag
Tel. 0211/6698-255
Fax: 0211/6912-440
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'kapital-markt intern' ist eine von 37 Wirtschaftspublikationen aus Europas größtem Branchenbriefverlag, der 'markt intern'-Verlagsgruppe Düsseldorf. Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auch auf unserer Website unter www.markt-intern.de

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