25.01.2008 - 16:24 - Politik, Recht & Gesellschaft

„Kampf den Radarfallen“ - Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Thomas M. Amann

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Rechtsanwalt Thomas M. Amann
Welche Möglichkieiten gibt es, sich im Rahmen des Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr zu verteidigen? Ist es sinnvoll gegen alle Bußgeldbescheide vorzugehen?

Geschwindigkeitsverstoß, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstand, Nötigung, Beleidigung, Fahrerflucht, Überholen, Rotlichtverstoß, Parkverbot, Halteverbot, Vorfahrt – die Liste der mögliche Verkehrsverstöße der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Strafgesetzbuches (StGB) ist lang. Die der möglichen Sanktionen und unschönen Konsequenzen ebenso: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Fahrverbot, Führerscheinentzug, Punkte und Idiotentest (MPU) oder gar Geldstrafe und Freiheitsstrafe bei schwereren Vorwürfen.

Ergeht ein Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, bei dem die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, ist es oftmals sinnvoll, auch gegen Bescheide mit geringem Bußgeld vorzugehen, da es sich ansonsten nachteilig auswirken kann, wenn man einen Bußgeldbescheid rechtskräftig werden lässt und der gegnerische Haftpflichtversicherer dies als Schuldeingeständnis wertet.

Gegen Bußgeldbescheide, die neben einer hohen Geldbuße auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot androhen, ist es stets sinnvoll Einspruch einzulegen, da ein rechtskäftig gewordener Bußgeldbescheid im Wiederholungsfall eine Erhöhung des Bußgelds oder des Fahrverbots wegen einer Voreintragung nach sich ziehen kann.


Gegen alle Bescheide (auch gegen Strafbefehle!) steht einem das Rechtsmittel des Einspruchs und das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt verteidigen lassen, zu.

Insbesondere durch die anwaltliche Akteneinsicht wird es möglich, Fehler der Ermittlungsbehörden wie beispielsweise Messfehler bei Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsübertretungen, Fehler bei der Berechnung der Toleranzen, eine fehlende Eichung der Radarkamera oder etwa eine bereits eingetretene Verjährung zu entdecken.

Auch besteht unter Umständen die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln.

Die Kosten eines Bußgeld- bzw. Strafverfahrens übernimmt meistens die Rechtsschutzversicherung.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Thomas M. Amann
Rechtsanwalt
Amann Krasel Koch
Rechtsanwälte Partnerschaft
Wilhelminenstraße 17
64283 Darmstadt

www.thomas-amann.de

Strafverfahren steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.

Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.

Sie finden uns neben unserem Büro in Frankfurt/M. direkt in der Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Messestadt und Finanzmetropole Frankfurt am Main liegt. Von Darmstadt und von unserem Standort in Frankfurt/M. aus sind wir sowohl regional als auch bundesweit und international tätig.

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