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Taschenspielertricks der Barmer Ersatzkasse gegen ungeborene Kinder

22.01.200814:52 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Taschenspielertricks der Barmer Ersatzkasse gegen ungeborene Kinder
Verbrauchertipp: Von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass Leistungen vor der Geburt bezahlt werden. Foto: Julia Dietrich
Verbrauchertipp: Von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass Leistungen vor der Geburt bezahlt werden. Foto: Julia Dietrich

(openPR) Verbrauchertipp: Von der Krankenkasse schriftlich bestätigen lassen, dass Leistungen vor der Geburt bezahlt werden

Nordhessen - Kinder sind uns wichtig und den Hebammen verdanken wir alle unsere Existenz auf dieser Erde. Seit Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen Thema der Öffentlichkeit und politischer Entscheidungen sind, sollten wir glauben können, dass z.B. Leistungen von Hebammen unumstritten sind. Vor allem solche vor der Geburt. Doch die Barmer Ersatzkasse hat in Nordhessen nun entschieden, diese Leistungen nicht mehr zu vergüten. Bis zur Geburt wären, nach dem Willen dieser Krankenkasse, Mütter und ungeborene Kinder sich selbst überlassen.



Hebammen sind Freiberufler, auch in den meisten Kliniken. Ihre Leistungen werden in der Hebammenvergütungsordnung nach § 134a des Sozialgesetzbuches (SGB) V geregelt. Das ist das Gesetz über die Krankenkassen. Eine Hebamme verdient damit übrigens - laut Bundesverband - weit weniger als ein Facharbeiter. Für die Phase der Geburt ist aber die alte Reichsversicherungsordnung (RVO) zuständig - die es nur noch dafür gibt - und hier liegt offensichtlich eine Gesetzeslücke vor. Seit einem halben Jahr bezahlt eine der ca. 250 Deutschen Krankenkassen in Nordhessen diese Leistungen nicht mehr, wenn die Schwangere bereits in der Klinik ist, aber noch nicht entbunden hat. Dabei wird noch unterschieden, so der Bundesverband der Hebammen in Berlin, ob es evtl. eine Frühgeburt oder eine Fehlgeburt wird oder nicht. Geht es schief, besteht die größte Chance abzurechnen.

Absprache zum Vertrags- und Gesetzesbruch?

Seit Jahren ist es üblich, dass verschiedene Krankenkassen versuchen bei unterschiedlichen Leistungserbringern Geld zu sparen: Egal, ob bei ambulanten Pflegediensten, in stationären Einrichtungen, bei Krankengymnasten (Physiotherapie) oder Bewegungstherapeuten (Ergotherapie), immer wieder werden plötzlich Leistungen nicht mehr bezahlt, die jahrelang nicht umstritten waren. Da die großen gesetzlichen Krankenkassen das immer im Wechsel tun, könnte der Eindruck entstehen, sie würden sich dabei absprechen. Interessant, dass sich das Kartellamt nie dafür interessiert.

Vor einigen Jahren bereits hat, laut Bundesverband, die DAK versucht, Geburtsleistungen (Kaiserschnitte) von Hebammen nicht mehr zu vergüten, wenn die Geburt in einem Krankenhaus stattfindet. Damit ist sie gescheitert. Nun ist die Barmer an der Reihe und verweigert wenigstens die Leistungen vor der Geburt. Die Rechnungen der Hebammen werden nicht mehr bezahlt. Mahnungen, Androhungen von Klagen oder Information an die Versicherten werden entweder zynisch oder mit Drohungen von Repressionen beantwortet, wie uns Hebamme Anastasia V. aus Nordhessen berichtet hat. Ihren Namen haben wir übrigens geändert, weil wir ihr die befürchteten Repressionen der Kasse ersparen möchten. Ihre Rechnungen und der Schriftverkehr mit der BEK liegen uns aber vor.

Nordhessennews hat bei der BEK in Nordhessen nachgefragt. Der zuständige Mitarbeiter in der Leistungsabrechnung, Herr Jürgen Urban, bestätigt diese Praxis, verweist aber auf eine Anordnung aus der Zentrale in Wuppertal. Wir haben uns bei den Hebammenverbänden in den Nachbarbundesländern umgehört und auch beim Bundesverband. Derzeit wird so nur in Teilen Hessens (Nordhessen) und in Bayern verfahren. Wenn es eine Anordnung der Zentrale ist, wirkt es wie ein Test mit regionaler Begrenzung.

Scheinargument

Wäre es der Kasse darum gegangen, eine Lösung zu finden, hätte sie entweder die Verträge mit den Kliniken gekündigt oder hätte Verhandlungen aufgenommen. So hat sie sich das schwächste Glied in der Kette ausgesucht, nämlich die Hebammen, von denen sie weiß, dass sie keine Ungeborenen im Stich lassen werden. Hier geht es darum, mit möglichst wenig Widerstand, vollendete Tatsachen zu schaffen und die Hebammen zu benutzen, die Leistungen in den Krankenhäusern einzufordern. Das wäre eine gewisse Art von Feigheit. Vermutlich sogar Hinterhältigkeit, denn Hebammen haften für Ihre Tätigkeit. Also wird spekuliert, dass die Leistung auch ohne Bezahlung erbracht wird? Wir diskutieren über Mindestlöhne, aber bezahlen Schwangerschaftshilfe nicht mehr?

Im Übrigen erscheint das ganze unsinnig. Wären die Krankenhäuser zuständig, müssten deren Entgelte angepasst werden. Andererseits drängen die Krankenkassen darauf, dass Hebammen freiberuflich und nicht angestellt arbeiten.

Der Nordhessennews Verbrauchertipp

Sollten Sie vor der Entscheidung stehen, eine Krankenkasse zu wählen, sollten Sie nicht nur auf den Beitragssatz, also den Preis schauen. Achten Sie auch darauf, was die Kasse bezahlt. Wenn sie Kinder mögen und gerne welche bekommen möchten, könnte die Barmer derzeit nicht überall die geeignete Kasse zu sein. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Kasse schriftlich bestätigen, dass sie auch die Leistungen der Vorsorge zur Geburt übernimmt, auch wenn Sie stationär aufgenommen werden.

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