14.01.2008 - 17:34 - Politik, Recht & Gesellschaft

Jugendstrafrecht - Jugendkriminalität & kriminelle Jugendliche

Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Thomas M. Amann

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Rechtsanwalt Thomas M. Amann
„Kuschelkurs“ für jugendliche Straftäter? Diese Diskussion beschäftigt zur Zeit die Gemüter. Auch wenn eine Verschärfung des Jugendstrafrechts durch den Gesetzgeber nicht (so schnell) kommt, haben jugendliche Straftäter momentan durch die gegenwärtige öffentliche Debatte seitens der Justiz mit einer deutlich härteren Gangart und seitens der Medien mit einer verstärkten Aufmerksamkeit zu rechnen.

Ziel des gegenwärtigen Jugendstrafrechts in Deutschland ist, auf den Jugendlichen so einzuwirken, dass er die Verwerflichkeit seiner Tat einsieht und nicht wieder straffällig wird. Hierzu werden für strafmündige Jugendliche von 14 bis 18 und je nach Einzelfall für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren Jahren die Regeln des Strafgesetzbuches für Erwachsene (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG) entsprechend ergänzt und abgewandelt.

Die Strafen reichen von (leichten) Weisungen bis zu mehrfähriger Haft. So kann das Gericht beispielsweise verfügen, dass der Jugendliche bei einer bestimmten Familie oder in einem Heim zu wohnen, sich beim Opfer zu entschuldigen oder Arbeitsstunden zu leisten hat.

Eine weitaus härtere Sanktion stellt der Jugendarrest dar, den der Straftäter bis maximal vier Wochen in einer dafür vorgesehenen Anstalt verbüßen muss. Bei schweren Straftaten oder bei Wiederholungstätern kann eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden, die in einer Jugendhaftanstalt zu verbüßen ist.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Thomas M. Amann
Rechtsanwalt
Amann Krasel Koch
Rechtsanwälte Partnerschaft
Wilhelminenstraße 17
64283 Darmstadt

www.thomas-amann.de

Im Strafverfahren steht der Beschuldigte den Ermittlungsbehörden wie den Staatsanwaltschaften und Amts- und Landgerichten oftmals völlig hilflos gegenüber. Kommt es dazu dann noch zu einem Haftbefehl, zu einer Durchsuchung oder bspw. einer Beschlagnahme des Führerscheins, befindet sich der Beschuldigte häufig in einer ernsthaften Notsituation.

Die Kanzlei Amann Krasel Koch ist daher neben ihren anderen Rechtsfeldern mit dem Strafverteidiger und Rechtsanwalt Thomas M. Amann ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts beratend und in der klassischen Strafverteidigung in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren sowie in Berufungen und Revisionen tätig.

Sie finden uns neben unserem Büro in Frankfurt/M. direkt in der Fußgängerzone der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die zentral im Wirtschaftsknotenpunkt Rhein-Main-Gebiet und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu der Messestadt und Finanzmetropole Frankfurt am Main liegt. Von Darmstadt und von unserem Standort in Frankfurt/M. aus sind wir sowohl regional als auch bundesweit und international tätig.

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