14.01.2008 - 16:14 - Politik, Recht & Gesellschaft

Deltoton AG (früher Frankonia) verliert vor Landgericht Berlin

Pressemitteilung von: Resch Rechtsanwälte

In einem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 20.12.1007 ( 25 O 81/07) werden die Deltoton AG und die Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG zur Rückerstattung der Einlagen unseres Mandanten verurteilt. Unter anderen gehörten zu den wichtigsten Entscheidungsgründen des Gerichtes die fehlerhafte Beratung durch die Mitarbeiter der Futura Finanz, die sich die Firma Deltoton AG zurechnen lassen muss.

Unser Mandant sei zu der Anlage regelrecht überredet worden. Das Gericht ist überzeugt davon, dass eine Beratung über die höchst risikobehaftete Anlage (sog. Steigerprogramm, siehe Frankonia – unsere Fälle) im eigentlichen Sinn gar nicht stattgefunden hat, sondern dass der in Geschäften dieser Art ersichtlich unerfahrene Kläger lediglich mit überzogenen Renditeversprechungen zur Kündigung seiner Lebensversicherung überredet worden sei, um sein Geld bei der Deltoton zu investieren.

Während der Zeugenvernehmung stellte sich heraus, dass sogar einer der Anlageberater selbst den Sinn des Aufbauprogramms nicht erklären konnte, also eine entsprechende Beratung hierzu gar nicht durchführen konnte. Angesichts seiner jahrelangen Erfahrung sei nicht nachvollziehbar, dass der Zeuge den Sinn des Aufbauprogramms vergessen haben sollte.

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Die Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte wurde im Jahr 1983 gegründet.

Heute sind wir auf dem Gebiet des Anlegerschutzes mit 18 Anwälten eine der größten Kanzleien in Deutschland. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer konsequenten Spezialisierung und Konzentration zum Schutz geschädigter Kapitalanleger, die unseriösen Initiatoren und Finanzdienstleistern zum Opfer gefallen sind und oft genug ihre gesamte Altersabsicherung dem Risiko des Totalverlustes ausgesetzt haben.

Dies betrifft nicht nur die sogenannten Schrottimmobilien oder steuerbegünstigten Erwerbermodelle und Immobilienfonds, sondern es geht um alle Anlageformen des ungeregelten staatlich nicht überwachten Grauen Kapitalmarktes, aber auch des geregelten Weißen Kapitalmarktes.

Ziel unserer Arbeit ist es, die geschädigten Anleger so zu stellen, als hätten sie diese Kapitalanlage nie erworben.

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