14.01.2008 - 07:37 - Gesundheit & Medizin
Neues im Netz – Renommierter Pflegerechtler geht online
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Mit Interesse verfolgen wir die derzeitigen Aktivitäten des namhaften Pflegerechtlers Rechtsanwalt Robert Roßbruch, der künftig mit einer eigenen Homepage im Internet vertreten sein wird.
Robert Roßbruch ist u.a. Herausgeber der Fachzeitschrift PflegeRecht und Autor diverser Fachveröffentlichungen und im Übrigen freiberuflich als Fachreferent speziell zu pflegerechtlichen Fragen tätig. Völlig zu Recht geht er davon aus, dass Mitarbeiter und Entscheidungsträger aus den stationären und ambulanten Pflegesektoren aktuelle, kompetente, vor allem aber verständlich aufbereitete Information zum Gesundheits- und Pflegerecht benötigen.
Wir dürfen auf die Internetpräsenz des Kollegen Roßbruch gespannt sein, zumal seine Veröffentlichungen von hoher Qualität zeugen und damit gerechnet werden kann, dass dies auch uneingeschränkt für seinen Webauftritt gilt. Auch wir vom IQB werden künftig regelmäßig auf den Webseiten des Kollegen Robert Roßbruch unter der Adresse
www.pflegerecht-online.de
vorbeischauen.
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Robert Roßbruch ist u.a. Herausgeber der Fachzeitschrift PflegeRecht und Autor diverser Fachveröffentlichungen und im Übrigen freiberuflich als Fachreferent speziell zu pflegerechtlichen Fragen tätig. Völlig zu Recht geht er davon aus, dass Mitarbeiter und Entscheidungsträger aus den stationären und ambulanten Pflegesektoren aktuelle, kompetente, vor allem aber verständlich aufbereitete Information zum Gesundheits- und Pflegerecht benötigen.
Wir dürfen auf die Internetpräsenz des Kollegen Roßbruch gespannt sein, zumal seine Veröffentlichungen von hoher Qualität zeugen und damit gerechnet werden kann, dass dies auch uneingeschränkt für seinen Webauftritt gilt. Auch wir vom IQB werden künftig regelmäßig auf den Webseiten des Kollegen Robert Roßbruch unter der Adresse
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Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
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