11.01.2008 - 17:19 - Gesundheit & Medizin

Krankenkasse muss häusliche Krankenpflege auch außer Haus zahlen

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Bild im Großformat
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Besteht ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege, so muss die Krankenkasse diese auch dann sicherstellen und finanzieren, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch nimmt, so dass Hessische Landessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 17.12.2007 – Az. L 1 KR 110/06

Quelle: >>> Pressemitteilung Nr. 01/08 des LSG Hessen vom 08.01.2008

Was war passiert?

Ein heute 44jährigen Mann aus dem Odenwald, der an Epilepsie und Diabetes leidet und in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Die Krankenkasse hatte die Kostenübernahme für die mittägliche Insulinspritze verweigert, weil sie nicht beim Patienten zuhause, sondern an seinem Arbeitsplatz gesetzt werden müsse. Nach Auffassung der Krankenkasse beschränke sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden und könne nicht auf deren Arbeitsplatz ausgedehnt werden.

Dies sahen das Hessische LSG und im Übrigen die Vorinstanz zu Recht anders.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
Debstedter Str. 107, 27607 Langen
Tel. 04743 / 278 001
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:

Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!

News-ID: 181386 • Views: 1751

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr