11.01.2008 - 07:56 - Gesundheit & Medizin
Keine Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
In einer aktuellen Entscheidung v. 16.11.07 hat das LSG Baden-Württemberg (Az. L 4 P 2359/04) umfassend zur Frage der Personalunion von Heimleitung und verantwortlicher Pflegeperson Stellung bezogen.
Nach Auffassung des Gerichts genügt die Personalunion nicht den Grundsätzen der pflegerischen Gesamtverantwortung, wenn und soweit der "Hausdirektor" eines Pflegestifts gleichzeitig die Aufgaben von Heimleitung und ständig verantwortlicher Pflegeperson wahrnimmt. Dies gilt unabhängig von der Größe des Pflegeheims bzw. der Zahl der Pflegeplätze. Demnach ist es erforderlich, dass die ständig verantwortliche ausgebildete Pflegefachkraft wesentlich im Pflegebereich tätig ist.
Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her. Wegen der Bedeutung der Rechtssache hat das LSG die Revision zugelassen.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>>LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2007, L 4 P 2359/04
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
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Nach Auffassung des Gerichts genügt die Personalunion nicht den Grundsätzen der pflegerischen Gesamtverantwortung, wenn und soweit der "Hausdirektor" eines Pflegestifts gleichzeitig die Aufgaben von Heimleitung und ständig verantwortlicher Pflegeperson wahrnimmt. Dies gilt unabhängig von der Größe des Pflegeheims bzw. der Zahl der Pflegeplätze. Demnach ist es erforderlich, dass die ständig verantwortliche ausgebildete Pflegefachkraft wesentlich im Pflegebereich tätig ist.
Die Entscheidung überzeugt sowohl vom Ergebnis als auch von der Begründung her. Wegen der Bedeutung der Rechtssache hat das LSG die Revision zugelassen.
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>>LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2007, L 4 P 2359/04
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