(openPR) Nach Jahren endloser Debatten ist es an der Zeit, sich deutlich in den pflegerechtlichen und speziell in den psychiatrierechtlichen Diskursen zu positionieren. Dies gilt um so mehr, als dass nach der Überwindung des "alten" medizinischen Paternalismus gegenwärtig ein "neuer" medizinethischer Paternalismus "virusartig" um sich greift und die Pflegenden hiervon nicht ausgenommen zu sein scheinen.
Renommierte Pflegerechtler selbst leisten hierzu einen nicht ganz unbedenklichen Beitrag, in dem diese oftmals ohne kritische Reflektion das Medizin-, Arzt- oder Krankenpflegerecht im Verhältnis 1:1 auf andere Professionen übertragen und hierbei m.E. einen erheblichen Beitrag zur Rechtsunsicherheit der in der Praxis Tätigen leisten. Auch Juristen ist ein "wenig mehr" an Dogmatik zuzumuten und die wissenschaftliche Arbeit darf sich nicht auf eine "Ideen-Plagiat-Kultur" reduzieren. Die Folgen wären und sind zum Teil mehr als bedenklich, geben wir doch den Pflegenden "mehr Steine statt Brot"!
Zugleich ist eine Wertedebatte eröffnet worden, in der das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht selten als egozentrischer Individualismus abqualifiziert wird - eine unheilvolle Tendenz, wie ich meine und das insbesondere in der aktuellen Situation, wo der Grundrechtsschutz ganz allgemein zu wünschen übrig lässt.
Anlass genug, die brennenden Fragen rund um die hochaltrigen Bürger und Bürginnen offensiv anzugehen.
Nach umfangreichen „Pflegearbeiten“ stehen wir Ihnen ab sofort wieder mit unseren Internetportalen rund um das Medizin-, Pflege und Gerontopsychiatrierecht zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr 2008, in dem bedeutsame Grundsatzentscheidungen in einer allgemeinen Wertedebatte anstehen, die weit über das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger hinausragen.
Ihr Lutz Barth






















