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BGH entscheidet über die Zulässigkeit der Vertretung bei sog. Chefarztbehandlung

21.12.200716:57 UhrGesundheit & Medizin
Bild: BGH entscheidet über die Zulässigkeit der Vertretung bei sog. Chefarztbehandlung
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - III ZR 144/07 die Voraussetzungen präzisiert, unter denen ein Krankenhausarzt, der einem Patienten gegenüber aus einer Wahlleistungsvereinbarung verpflicht ist, die Ausführung seiner Leistungen auf einen Stellvertreter übertragen darf und gleichwohl seinen Honoraranspruch behält.

Quelle: BGH, PM Nr. 196/2007 v. 20.12.07 >>> zum Volltext der Mitteilung >>> http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=42128&pos=3&anz=199

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