14.12.2007 - 09:32 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID) und die Auswirkungen auf die Anlageberatung in der EU
Pressemitteilung von: Rechtsanwalt Ralf Renner
Nunmehr ist die Markets in Financial Instruments Directive (nachstehend zitiert: MiFID) in Kraft getreten und darf durchaus als das neue „Grundgesetz des Anlegers" angesehen werden. Der Sinn und Zweck dieser neuen EU-Richtlinie ist es, Investitionen innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. über die Grenzen der Europäischen Union hinaus zu vereinfachen.
U.a. ist ein verbindlicher und integrierten europäischen Wertpapiermarkt eine zentrale Zielsetzung der MiFID, wobei diese Rahmenregelungen für die Durchführung von Anlegeraufträgen an Börsen oder übrigen Handelsplätzen schafft.
Die MiFID regelt aber auch, dass die Nachweisvermittlung bei Produkten gemäß dem Kreditwesengesetz keiner Erlaubnis bedarf. Dazu im Gegensatz wird die Durchführung einer Anlageberatung, welche abzugrenzen ist von z.B. einer provisionsabhängigen Zuführung von Kunden an Finanzinstitute (schlichte Nachweisvermittlung), erlaubnispflichtig. Die Situation der Anlageberatung wird als Abgabe einer individuellen Anlageempfehlung auf Grund der Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers verstanden, im wesentlichen wie auch die nationale Rechtsprechung diese seit der Bond-Entscheidung definiert hat. Insofern ein Kunde Informationen verweigert, darf nunmehr keine Empfehlung ausgesprochen und keine Anlagestrategie angeraten werden. Auch deutsche Finanzdienstleister haben nunmehr eine Vielzahl von Informationen bei ihren Kunden einzuholen, um den Anforderungen der neuen EU-Richtlinie gerecht zu werden. Erforderlich sollte eine weitgehende Dokumentation der Kundenbeziehung werden, so auch hinsichtlich Umstände außerhalb der Geschäftsbeziehung im engeren Sinne, worunter selbst die vollständige Dokumentation über die Anzahl und den (Gesprächs-)Inhalt der Kundenkontakte zu verstehen sein darf.
Die Finanzdienstleistungen der so genannten gebundenen Vermittler bleiben erlaubnisfrei. Im Haftungsfalle hat für ihn der Haftungsübernehmer einzustehen. Der Haftungsübernehmer seinerseits hat dann bei einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von zumindest EUR 1 Mio. je Versicherungsfall und EUR 1,5 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle des Versicherungsjahres einzustehen. Der gebundene Vermittler hat seinen Kunden über den Haftungsübernehmer zu informieren.
Das In-Kraft-treten der MiFID darf als ein weiterer richtiger Schritt der Stärkung des Finanzmarktes Europa und der Anlegerrechte verstanden werden.
www.kanzlei-renner.de/MiFID_Finanzmarktrichtlinie_Anlageb...
Ansprechpartner:
Ralf Renner
- Rechtsanwalt und Bankkaufmann -
Spezialist für atypisch stille Beteiligungen, geschlossene Immobilienfonds
Kanzlei Renner - Berlin
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin
Tel.: 030 / 810 030 - 22
Fax: 030 / 810 030 - 23
E-mail:
Webseite: www.kanzlei-renner.de
Wir sind eine auf die Materien des Bank- und Kapitalanlagenrechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Die Materien betreffen zum einen alle alltäglichen Bankgeschäfte, aber auch die komplexen Rechtsfragen hinsichtlich Aktien, Investmentfondszertifikate und anderer Produkte des so genannten Grauen Kapitalmarkts. Darunter sind also auch typisch und atypisch stille Unternehmensbeteiligungen und geschlossene Immobilienfonds, sowie zusammenhängende Kreditgeschäfte, zu verstehen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat.Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen von vornherein erreichen, dass sich dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.
Viele Grüße,
Ralf Renner - Rechtsanwalt und Bankkaufmann -
Spezialist für atypisch stille Beteiligungen, geschlossene Immobilienfonds
U.a. ist ein verbindlicher und integrierten europäischen Wertpapiermarkt eine zentrale Zielsetzung der MiFID, wobei diese Rahmenregelungen für die Durchführung von Anlegeraufträgen an Börsen oder übrigen Handelsplätzen schafft.
Die MiFID regelt aber auch, dass die Nachweisvermittlung bei Produkten gemäß dem Kreditwesengesetz keiner Erlaubnis bedarf. Dazu im Gegensatz wird die Durchführung einer Anlageberatung, welche abzugrenzen ist von z.B. einer provisionsabhängigen Zuführung von Kunden an Finanzinstitute (schlichte Nachweisvermittlung), erlaubnispflichtig. Die Situation der Anlageberatung wird als Abgabe einer individuellen Anlageempfehlung auf Grund der Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers verstanden, im wesentlichen wie auch die nationale Rechtsprechung diese seit der Bond-Entscheidung definiert hat. Insofern ein Kunde Informationen verweigert, darf nunmehr keine Empfehlung ausgesprochen und keine Anlagestrategie angeraten werden. Auch deutsche Finanzdienstleister haben nunmehr eine Vielzahl von Informationen bei ihren Kunden einzuholen, um den Anforderungen der neuen EU-Richtlinie gerecht zu werden. Erforderlich sollte eine weitgehende Dokumentation der Kundenbeziehung werden, so auch hinsichtlich Umstände außerhalb der Geschäftsbeziehung im engeren Sinne, worunter selbst die vollständige Dokumentation über die Anzahl und den (Gesprächs-)Inhalt der Kundenkontakte zu verstehen sein darf.
Die Finanzdienstleistungen der so genannten gebundenen Vermittler bleiben erlaubnisfrei. Im Haftungsfalle hat für ihn der Haftungsübernehmer einzustehen. Der Haftungsübernehmer seinerseits hat dann bei einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung von zumindest EUR 1 Mio. je Versicherungsfall und EUR 1,5 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle des Versicherungsjahres einzustehen. Der gebundene Vermittler hat seinen Kunden über den Haftungsübernehmer zu informieren.
Das In-Kraft-treten der MiFID darf als ein weiterer richtiger Schritt der Stärkung des Finanzmarktes Europa und der Anlegerrechte verstanden werden.
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