(openPR) Abnutzungserscheinungen und Bandscheibenvorfälle der Lendenwirbelsäule können seit 1993 als Berufskrankheit anerkannt werden, allerdings lag die Anerkennungsquote der gemeldeten Fälle bisher deutlich unter fünf Prozent. In über der Hälfte der Fälle scheiterten die Antragsteller, weil die notwendige Gesamtbelastungs- dosis für schwere Hebe- und Tragevorgänge im Arbeitsleben nicht erreicht wurde. In einem neuen Urteil hat das Bundessozialgericht am 30. Oktober 2007 nun die Schwelle für die beruflichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Berufskrankheit deutlich gesenkt. Grundlage der Entscheidung waren die Ergebnisse der Deutschen Wirbelsäulenstudie (DWS), die 950 Patienten mit Wirbelsäulenerkrankungen und 900 Kontrollpersonen aus der Bevölkerung untersucht hat.
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