(openPR) Ein Betreuer ist verpflichtet, den an Demenz Erkrankten durch eine PEG-Sonde versorgen zu lassen, solange dies medizinisch indiziert und zur Sicherstellung einer lebenserhaltenden Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme erforderlich ist, so das AG Siegen (Az. 33 XVII B 710) in einem aktuellen Beschluss v. 29.09.07.
Was war passiert?
Am 25.05.2007 benachrichtigte die Heimleiterin des Seniorenwohnparks L5-L6, Frau Q2, das Gericht davon, dass die Betroffene nicht mehr esse und trinke. Sie berichtete, der Hausarzt, Herr N2, Kreuztal, halte die Anlage einer PEG-Sonde für erforderlich. Bei einer PEG-Sonde handelt es sich um eine Magensonde, welche durch die Bauchdecke gelegt wird. Eine solche Maßnahme werde von der Bevollmächtigten und der Betreuerin unter Berufung auf die Erklärung der Betroffenen aus dem Jahr 1995 abgelehnt. Rücksprache des Gerichts mit der Bevollmächtigten ergab, dass sie der Betroffenen in Übereinstimmung mit ihrer Erklärung aus dem Jahr 1995 die Qual einer PEG-Sonde ersparen wolle. Die Betreuerin lehne die Anlage einer PEG-Sonde ebenfalls ab. Der Pflegedienstleiter des Heims gab gegenüber dem Gericht an, der Arzt halte die Anlage einer PEG-Sonde für notwendig. Die Betroffene trockne sonst kurzfristig aus, gerade aufgrund der aktuell drückenden Wetterlage. Die Betreuerin habe ihre Zustimmung zur PEG-Anlage verweigert.
Lesen Sie dazu die Entscheidung im Volltext.
Quelle: Justiz NRW >>> http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/ag_siegen/j2007/33_XVII_B_710beschluss20070928.html














