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Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter - Staatsanwaltschaft kann seit Monaten keine Zahlen vorlegen

Bild: Befangenheitsantrag gegen Vorsitzenden Richter - Staatsanwaltschaft kann seit Monaten keine Zahlen vorlegen
AKZENTA AG
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(openPR) Im Prozess gegen vier ehemalige Manager der Akzenta AG ist es zu einem neuen Vorstoß der Verteidigung gekommen. Die Verteidiger der drei in U-Haft sitzenden Angeklagten stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München. Die Besorgnis der Befangenheit ergebe sich insbesondere aus den Versuchen des Vorsitzenden Richters Ralph Alt, in der Verhandlung am 5. 12. 2007 selbsterrechnete Zahlen über angebliche Geldflüsse der Akzenta AG an die Angeklagten als bewiesen in das Verfahren einzuführen.



Hintergrund:
Die Zahlen in dem angeblichen Abhängigkeitsbericht der AG gemäß Aktiengesetz sollten plötzlich per Beschluss als „allen Verfahrensbeteiligten bekannt“ in die Beweisaufnahme eingeführt werden. Bekanntermaßen aber wussten weder die Angeklagten noch die Verteidiger von diesem Papier, da das Gericht es der Verteidigung erst am Verhandlungstage zur Kenntnis gab.

Moniert wurde von den Verteidigern vor allem, dass dieses Dokument vom Richter als gültiger „Abhängigkeitsbericht“ der Akzenta AG ins Verfahren eingeführt werden sollte. Angeklagte und Verteidiger fühlten sich überrumpelt und machten heute klar, es handelte sich bei dem angeblichen Bericht um einen Entwurf des damaligen Steuerbraters, das den Organen der AG nicht bekannt und schon gar nicht geprüft und autorisiert war. Dieses Papier hatte die „Sphäre des Erstellers“ nie verlassen und sei augenscheinlich unvollständig wie Verteidiger Klaus G. Walter begründete. Es war 2006 von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und den Anwälten nie zur Kenntnis gegeben worden. Es besitze weder den Status eines Dokumentes der AG und schon gar nicht einen geprüften Inhalt, was dem Richter offensichtlich bekannt war.

Anlass der Auseinandersetzung ist, dass Staatsanwaltschaft und Gericht bis heute keine belastbaren konkreten Zahlen über den angeblichen Schaden vorlegen können. Das Gutachten der von der Staatsanwaltschaft angeheuerten „Sachverständigen“ enthielt gröbste Rechenfehler und zog postwendend zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Gutachter nach sich. Da das Gericht über diese Anträge bis heute nicht entschied, aber auch das Gutachten nicht verwenden kann, fehlt es an konkret vorwerfbaren Schadensummen. Unter diesem Druck versuche der Vorsitzende die „Lücke vorhaltbarer Zahlen“ auf diesem Wege zu schließen, insistierte die Verteidigung heute.

Das Gericht setzt die Hauptverhandlung am 12. 12. 2007 fort. Bis dahin muss über den Befangenheitsantrag entschieden sein.

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