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Spendensiegel für Hilfsorganisationen - Kontrollmöglichkeiten gemeinnütziger Organisationen

05.12.200714:52 UhrVereine & Verbände
Bild: Spendensiegel für Hilfsorganisationen - Kontrollmöglichkeiten gemeinnütziger Organisationen
Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de
Rechtsanwalt Jan Bartholl aus Münster berät zu Fragen des Verbraucherrechts. Informationen unter www.ra-janbartholl.de

(openPR) 05.12.2007 - Die Arbeit der gemeinnützigen Vereine und vieler Hilfsorganisationen ist zu großen Teilen sehr intransparent. Durch die fehlende Kontrolle ist die Arbeit vieler Organisationen systemimmanent anfällig für Misswirtschaft und Verschwendung von Spendengeldern. Es ist jedoch im Einzelfall schwer abzugrenzen, wo zweckmäßige und sinnvolle Aufwendungen verschwenderische und nutzlose Ausgaben ablösen.



Das deutsche Spendensiegel oder abgekürzt DZI-Spendensiegel, bietet eine erste Orientierungshilfe und wird vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen vergeben. Grundsätzlich kann jede gemeinnützige Organisation, die berechtigt ist, Spenden zu sammeln, das Spendensiegel beantragen und sich der umfassenden Prüfung durch das DZI unterziehen. Dazu müssen die Bücher der Organisation offen gelegt werden. Das DZI prüft dann jährlich, ob die Kriterien erfüllt sind. Ein wichtiges Kriterium ist unter anderen, dass die Hilfs- und Spendengelder tatsächlich für die organisierten Projekte verwendet und nicht für Verwaltungs- und Werbetätigkeit verschwendet werden. Weitere Bewertungskriterien sind auch die Bezahlung der eigenen Mitarbeiter und die Transparenz der Finanzstruktur der Organisation. Die aktuelle Liste mit Organisationen, die das DZI Spendensiegel erhalten und sich ausgewiesen haben, kann im Internet unter www.dzi.de/bulletin.htm abgerufen werden. Dass eine Organisation nicht in der Liste geführt wird, bedeutet nicht zwingend, dass die Organisation unseriös ist. Eine nicht aufgeführte Organisation hat entweder das Prüfverfahren des DZI nicht erfolgreich durchlaufen und den Spenden-TÜV nicht bestanden oder keinen Antrag auf einen Spendensiegel gestellt. Zu beachten ist jedoch, dass das DZI nur Hilfsorganisationen aus dem humanitären und karitativen Bereich bewertet. Das bedeutet, dass sich Hilfsorganisationen aus anderen Bereichen, wie z.B. dem Umweltschutz oder dem Tierschutz, nicht vom DZI prüfen lassen können und somit auch nicht in die Liste aufgenommen werden.

Einige Informationen erhält man auch auf der Webseite des Deutschen Spendenrates unter www.spendenrat.de. Der Deutsche Spendenrat unterzieht seine Mitglieder jedoch keiner umfassenden Prüfung. Die Mitglieder haben sich lediglich verpflichtet, bestimmte Regeln zu befolgen, wie etwa sachlich um Spenden zu werben und einen Bericht über die Mittelverwendung zu verfassen. Diese Verpflichtungen sind jedoch völlig unverbindlich. Wer als Mitlied gegen die Regeln verstößt, dem droht, wenn überhaupt, eine bloße Rüge. Daher sollten die Informationen des Spendenrates mit der gebotenen Würdigung und kritischen Distanz gelesen werden.

Manche Organisationen verweisen gerne auf den Hinweis, dass sie gemeinnützig anerkannt seien. Die Gemeinnützigkeit ist für die Überprüfung der Seriosität und insbesondere der angemessenen Mittelverwendung kein aussagekräftiges Merkmal. Zwar prüfen die Finanzämter die Gemeinnützigkeit eines Vereins. Diese Prüfung findet jedoch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten statt und ist ein eher formaler Akt. Die anerkannte Gemeinnützigkeit sagt jedenfalls sehr wenig über die Arbeitsweise und die Anliegen und vor allem die Organisationsstruktur des Vereins und kann nicht als Seriositätsnachweis angesehen werden.

Bei den großen Summen, die jährlich an Spendengeldern in Deutschland eingesammelt werden und den damit unweigerlich auftauchenden Scharlatanen und Betrügern, wird der Ruf nach einer staatlichen Aufsicht in Deutschland lauter. Es muss jedoch nicht immer ein Verwaltungsträger in Form einer häufig schwerfälligen Behörde als Aufsicht agieren.

In Schweden funktioniert die Kontrolle und vor allem die Kommunikation und Mitteilung an die Bürger durch eine Stiftung. Die "Stiftelsen för Insamlingskontroll" (Stiftung für Einsammlungskontrolle) führt auf Ihrer Webseite ein Verzeichnis mit Organisationen, die ein sog. '90-konton', ein 90er Nummernkonto, führen dürfen (http://www.insamlingskontroll.se/1203_90-konton). Dieses Konto erhalten nur Organisationen, die Ihre Finanzen und Verwaltungsstruktur offenlegen und sich einer Prüfung durch die schwedische Stiftung unterzogen haben. Wer als Hilfsorganisation ein 90er-Konto führt, zeigt den Bürgern damit automatisch, dass die Struktur überprüft und als seriös eingestuft wurde. Fast immer dürfen die Organisationen dann auch das Logo der Stiftung benutzen. Davon machen die Hilfsorganisationen regen Gebrauch, da das Vertrauen der Schweden in die Überwachungstätigkeit der Stiftung groß und die Stellung der Stiftung bedeutend ist.

Als die in den Nordischen Ländern sehr bekannte Kleidersammlungsorganisation 'UFF' ("U-landshjælp fra Folk til Folk", was so viel wie "Entwicklungshilfe von Volk zu Volk" bedeutet), die zur Organisation 'Humana People to People' gehört, ihr 90-er Konto in Schweden verlor, wurde die Einziehung der Kontonummer von den Medien aufmerksam verfolgt und lebhaft diskutiert. Die Vorwürfe gegen UFF in Schweden lauteten, dass die tonnenweise von den Schweden gespendeten Kleider an mit UFF verbundene Organisationen in anderen Ländern weitergegeben worden seien. Diese hätten die Kleidung dann mit zum Teil erheblichen Gewinnen vertrieben und in eigenen Läden verkauft. Hintergrund war, dass UFF in Schweden hoch verschuldet war und keine Anstalten machte, die Unstimmigkeiten und Unzulänglichkeiten in der Organisationsstruktur zu beheben und die Schulden jemals begleichen zu wollen. UFF wurde beschuldigt, die Gewinne aus Schweden gezielt auszulagern, um wirtschaftlich von den Gläubigern nicht belangt werden zu können.

Das Beispiel zeigt, dass die Kontrolle der Hilfsorganisationen in Schweden gut funktioniert und die Bevölkerung für Problematiken von Spenden sensibilisiert worden ist. Dies ist im Sinne aller seriös arbeitenden Hilfsorganisationen und vor allem aller Spender. Denn nichts trübt die Spendierlaune mehr, als auf Scharlatane und Wegelagerer hereinzufallen. In Deutschland könnte ein unabhängiges Kontrollgremium, das wie in Schweden beispielsweise als Stiftung organisiert ist, die gemeinnützigen Hilfsorganisationen insbesondere zu mehr Transparenz zwingen. Die Kontrolle der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen ist in Deutschland noch immer undurchsichtig und wenig strukturiert. Häufig verleiten die internen Strukturen der Hilfsorganisation in Verbindung mit zum Teil sehr hohen Spendensummen zum Missbrauch der damit verbundenen Macht. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Spendern der genaue Einblick über den Einsatz der gespendeten Mittel und die jährlichen Ausgaben der jeweiligen Organisation verweigert wird. Daher gilt der Grundsatz, gut informiert und überlegt zu spenden. Denn die beste Möglichkeit Hilfsorganisationen zu sinnvollem und umsichtigem Wirtschaften anzuhalten, ist immer der aufmerksame Spender und informierte Bürger. Um sich vor der Spende zu informieren, bedarf es kurzer Recherchen im Internet oder bei der Organisation selbst. Und um Gutes zu tun, ist es niemals zu spät. Auch für Hilfsorganisationen nicht.

Rechtsanwaltskanzlei Bartholl

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jan Bartholl
Badestraße 17
48149 Münster

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