(openPR) Neben dem Internetportal rund um das Medizin-, Pflege - und Psychiatrierecht - IQB - haben wir uns dazu entschlossen, den Rechtsfragen und den damit verbundenen interdisziplinären Fragestellungen der Gerontopsychiatrie auf einer gesonderten Internetpräsenz nachzugehen. Die zu erwartende Fülle des Stoffes, aber auch das Bemühen der Initiatoren um die Etablierung eines Spezialrechtsgebiets lässt dies geboten erscheinen.
Mehr dazu unter http://www.gerontopsychiatrierecht.de
Dies ist unseres Erachtens insofern sinnvoll, weil zunehmend in der Fachöffentlichkeit aber auch der Jurisprudenz einschließlich der Fachgerichtsbarkeit die Rechtsfragen rund um den Demenzpatienten einen immer breiteren Raum einnehmen werden.
Wir selbst werden dafür Sorge tragen, dass der Alterspatient nicht in "Vergessenheit" gerät! Wir werden zwar keine "Sterne für Pflegeheime" vergeben, wohl aber in kritischer Distanz speziell den Weg in der Altenpflege begleiten, ohne hierbei den Umstand zu vernachlässigen, dass besonders die Pflegekräfte, die die psychisch und psychiatrisch erkrankten Bewohner betreuen, besonderen Belastungen ausgesetzt sind, so dass diese nicht selten selbst "Opfer der Gewalt" werden.
Größten Wert werden wir hierbei auf ein Risikomanagementsystem legen, wo die Ressource "Recht" einen Beitrag zum präventiven Qualitätsmanagement leisten wird, ohne dass dadurch etwa interne Qualitätssicherungssysteme obsolet werden. In diesem Sinne gilt es auch, einen Beitrag zur Entmythologisierung von der "Würde des Menschen" zu leisten, denn nicht jedes kritische Ereignis im Umgang mit den gerontopsychiatrisch veränderten und erkrankten Bewohnern stellt sich als ein Verstoß eben gegen die Würde des Alterspatienten dar. Zwar ist es gegenwärtig außerordentlich populär, mit dem Argument von der "Würde" in der Sache die Diskussion um die "Freiheit zur Krankheit" für sich entscheiden zu wollen, wenngleich sich oftmals zeigt, dass der Verweis auf die metajuristische Kategorie von der "Würde" nicht geeignet ist, sich einer stringenten Argumentation zu entziehen.
"Wer die Ethik nicht fühlen will", muss eben nicht "das Recht fühlen", es sei denn, die ethischen Sollensmaßstäbe haben Eingang in eine konkrete Rechtsnorm gefunden.
Und genau an diesem Punkt möchten wir denn auch ansetzen und einen Beitrag zur Diskussion leisten.















