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29.11.2007 - 16:28 - Politik, Recht & Gesellschaft

Privater Sportwettenvermittler darf in Rheinland-Pfalz weiter tätig sein

Pressemitteilung von: ARENDTS ANWÄLTE
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Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG (www.wettrecht.de)
Das Verwaltungsgericht Mainz hatte einer von der Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertretenen Sportwettenvermittlungsgesellschaft Vollstreckungsschutz gegen eine Untersagungsverfügung gewährt (Beschluss vom 12. September 2007, Az. 6 L 583/07.MZ). Das Verwaltungsgericht begründete dies mit durchgreifenden verfassungrechtlichen und europarechtlichen Bedenken bezüglich des in Rheinland-Pfalz ohne Ausschreibung bestehenden privaten Wett- und Glücksspielmonopols.

Die dagegen von der Stadt Worms eingelegte Beschwerde hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz nunmehr verworfen (Beschluss vom 22. November 2007, Az. 6 B 11043/07.OVG). Damit kann die Sportwettenvermittlungsgesellschaft weiterhin Wetten von Kunden in Rheinland-Pfalz an den in dem EU-Mitgliedstaat Österreich staatlich zugelassenen und dort laufend behördlich überwachten Buchmacher vermitteln. Die Stadt Worms, die ihre Beschwerde zu spät eingelegt hatte, hat nunmehr auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE,
Perlacher Str. 68, D - 82031 Grünwald (bei München)
Tel. 0700 / W E T T R E C H T
Tel. 089 / 64 91 11 – 75; Fax. 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail:
wettrecht.blogspot.com

ARENDTS ANWÄLTE ist eine auf Glückspiel- und Wettrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

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